G
Gelöschtes Mitglied 63606
Gast
Liebes Forum!
Vorab: Ja, ich bin mir meines Anfängerfehlers bewusst, man unterschreibt keine EVG einfach so bzw. liest alles ganz genau durch und hakt bei Bedarf nach.
In meiner bereits unterschriebenen EVG finde ich die
Passage:
Bewerbungskosten können pauschal pro schriftlich nachgewiesener schriftlichen Bewerbungen mit bis zu 5 Euro erstattet werden. Online- Bewerbungen werden nicht erstattet.
Als Nachweise gelten in der Regel die schriftlichen Absagen der Arbeitgeber.
Als Laie frage ich mich nun: Ist der zweite Satz durch "in der Regel" dehnbar?
Ich kenne das eigentlich so, dass ich den Antrag auf Kostenerstattung in Form einer Liste nachweise.
In der Praxis bekommt man zudem sehr häufig gar keine Absagen, bei größeren Unternehmen noch nicht mals Eingangsbestätigungen. Oder E-Mail- Absagen, auch auf schriftliche Bewerbungen.
Ist das wörtlich zu nehmen, muss ich also jeden AG so lange nerven bis er mir eine schriftliche Absage schickt, um Kosten erstattet zu bekommen? Da drängt sich dann auch die Frage auf: Was ist bei einer Zusage? ;-)
Die Bewerbungsbemühungen sollen hingegen in Form einer Liste nachgewiesen werden.
Vielen Dank für Euer Feedback.
Vorab: Ja, ich bin mir meines Anfängerfehlers bewusst, man unterschreibt keine EVG einfach so bzw. liest alles ganz genau durch und hakt bei Bedarf nach.
In meiner bereits unterschriebenen EVG finde ich die
Passage:
Bewerbungskosten können pauschal pro schriftlich nachgewiesener schriftlichen Bewerbungen mit bis zu 5 Euro erstattet werden. Online- Bewerbungen werden nicht erstattet.
Als Nachweise gelten in der Regel die schriftlichen Absagen der Arbeitgeber.
Als Laie frage ich mich nun: Ist der zweite Satz durch "in der Regel" dehnbar?
Ich kenne das eigentlich so, dass ich den Antrag auf Kostenerstattung in Form einer Liste nachweise.
In der Praxis bekommt man zudem sehr häufig gar keine Absagen, bei größeren Unternehmen noch nicht mals Eingangsbestätigungen. Oder E-Mail- Absagen, auch auf schriftliche Bewerbungen.
Ist das wörtlich zu nehmen, muss ich also jeden AG so lange nerven bis er mir eine schriftliche Absage schickt, um Kosten erstattet zu bekommen? Da drängt sich dann auch die Frage auf: Was ist bei einer Zusage? ;-)
Die Bewerbungsbemühungen sollen hingegen in Form einer Liste nachgewiesen werden.
Vielen Dank für Euer Feedback.