Hallo Thomas1961,
Ich wurde nach einem Jahr AU von meinem AG zu einem Gespräch zwecks weiterer Zukunft im Unternehmen eingeladen.Ein BR Mitglied war dabei.
War auch Jemand vom Intergrationsamt dabei, die sind eigentlich dafür zuständig deine Interessen als Schwerbehinderter oder Gleichgestellter zu vertreten und dich bei solchen Gesprächen zu unterstützen.
Das
BEM ist eine Aufgabe des AG und der hat sich dann was einfallen zu lassen wie er dich (eventuell) weiter beschäftigen könnte, es ist
NICHT deine Aufgabe das dem AG zu "erklären" ...
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbei...z/betriebliches-eingliederungsmanagement.html
Als Alternative habe ich dann das Thema angesprochen. War bis dato nur einem Schwerbehinderten gleichgestellt.
Das war völlig überflüssig, das gilt auch für Gleichgestellte (darum wird das ja gemacht von der AfA, um den Arbeitsplatz möglichst zu erhalten), welche Vorschläge hat dir denn der AG gemacht dir einen machbaren Arbeitsplatz anbieten zu können ?
Das wird er dem I-Amt auch erklären müssen wenn er dich entlassen will, darum ist es natürlich "praktischer" sich auf eine Aufhebung mit Abfindung zu einigen ...
Bin seid über 40 Jahre in dem Unternehmen beschäftigt. Faktor steht bei 0,5 ist aber noch verhandelbar.. Resturlaub noch über50 Tage.Sperrfrist wurde allgemein vom AG übernommen. (Widerspruch muss eingelegt werden).
Wo "muss" Widerspruch eingelegt werden ???
Ob du auf Entscheidungen einer Behörde Widerspruch einlegst oder nicht, ist deine Entscheidung, das hat
NICHT der AG zu fordern ...
Ein Widerspruch wird dir auch nichts bringen wenn die Sperre berechtigt verhängt wurde, du büßt außerdem auch noch 3 Monate ALGI-Anspruch ein (als Strafe), es geht also nicht nur um das Geld für 12 Wochen sondern um ALGI für fast 6 Monate.
Beachte dazu die § 157 bis § 159 SGB III ...
Bringt mir außerdem ein Ärztliches Attest etwas zwecks Sperre?.
Was soll dir ein ärztliches Attest noch bringen können, wenn du wegen Ablauf des Krankengeldes bereits ausgesteuert wirst und wegen weiterer Leistungseinschränkungen an den vorhandenen Arbeitsplatz nicht zurück kannst ???
Darum bekommst du ja dann ALGI nach § 145 SGB III trotz "ruhendem" Arbeitsverhältnis ... es gibt
KEINEN Grund jetzt aus "gesundheitlichen Gründen" zu kündigen (den Arbeitsplatz selbst aufzugeben) du gehst doch sowieso nicht zur Arbeit ...
Was würde passieren wenn der Aufhebungsvertrag zum oder nach Ende ALG1 gestellt würde?
Das wäre eventuell eine Möglichkeit (wenn dein AG sein "Angebot" bis dahin aufrecht erhalten möchte) kommt aber auch darauf an wie es sonst finanziell bei dir weitergehen würde ... nach ALGI kommt nur noch Hartz 4 und da wird generell
ALLES "angerechet", was du im Leistungsbezug bekommen würdest.
Bist du verheiratet oder lebst in Partnerschaft mit einer Erwerbstätigen Person, dann könnte es sein, dass du vom JC sowieso
NIX bekommen würdest ... zudem ist es
KEINE Pflicht dort Leistungen zu beantragen, wenn man von anderen Mitteln seinen Lebensunterhalt (und die KV), zur Not vorübergehend bestreiten kann.
Wie soll man ausserdem eine Kündigungsfrist einhalten wenn man weiter AU geschrieben ist?
Auch während der Kündigungsfrist kannst du weiterhin AU geschrieben sein, wo ist das Problem ???
Die Abfindung und die Urlaubsabgeltung werden allerdings erst fällig wenn dein Arbeitsvertrag dann tatsächlich beendet ist, also
NACH Ablauf der Kündigungsfrist.
Eine Abfindung ist natürlich (meist) ein "verlockendes" Argument einen Schwerbehinderten / Gleichgestellten möglichst bald (und für den AG problemlos) los zu werden.
In der Regel haben solche Vorschläge ein schnelles "Verfallsdatum", denn es gibt
KEINEN Rechtsanspruch auf eine Abfindung, es sei denn in deinem Arbeitsvertrag / Tarif-Vertrag ist das anders geregelt.
Ob du das Risiko eingehen möchtest kannst du letztlich nur selber entscheiden, den schriftlichen Vorschlag zum Aufhebungsvertrag solltest du allerdings von einem Firmen-Unabhängigen Anwalt für Arbeitsrecht
ODER (falls du Mitglied bist) bei der Gewerkschaft prüfen lassen.
MfG Doppeloma