Hallo zusammen,
habe einen VV erhalten, Stelle bei einem namentlich nicht genannten Unternehmen wird über Personalberatung besetzt. Als mögliche Arbeitsorte sind zwei Orte angegeben: München (mehrere hundert km weit weg) und ein Ort in meiner Nähe (Tagespendelbereich).
Habe bei der Personalberatung angerufen, wo denn nun wirklich der Arbeitsort sei. Antwort: München.
Habe mir zusammengereimt, dass der andere Arbeitsort in meiner Nähe angegeben wurde, weil da die Personalberatungsfirma selbst sitzt.
Da ich nicht umziehen muss (zumutbar ist nur Tagespendelbereich), habe ich vor, mich nicht auf den VV zu bewerben und bei der Begründung anzugeben dass der Arbeitsort München außerhalb des Tagespendelbereichs läge.
Geht das so sanktionsfrei, oder muss ich bei der Formulierung der Begründung, warum ich mich nicht beworben habe, etwas anders machen?
VG, almura
habe einen VV erhalten, Stelle bei einem namentlich nicht genannten Unternehmen wird über Personalberatung besetzt. Als mögliche Arbeitsorte sind zwei Orte angegeben: München (mehrere hundert km weit weg) und ein Ort in meiner Nähe (Tagespendelbereich).
Habe bei der Personalberatung angerufen, wo denn nun wirklich der Arbeitsort sei. Antwort: München.
Habe mir zusammengereimt, dass der andere Arbeitsort in meiner Nähe angegeben wurde, weil da die Personalberatungsfirma selbst sitzt.
Da ich nicht umziehen muss (zumutbar ist nur Tagespendelbereich), habe ich vor, mich nicht auf den VV zu bewerben und bei der Begründung anzugeben dass der Arbeitsort München außerhalb des Tagespendelbereichs läge.
Geht das so sanktionsfrei, oder muss ich bei der Formulierung der Begründung, warum ich mich nicht beworben habe, etwas anders machen?
VG, almura