ALG1 und Maßnahme in Vollzeit

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Plankton

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Liebes Forum,
da ich bei den meisten Fragen, die ich google, hier lande, dachte ich mir, ich melde mich doch glatt mal an :)

Es geht um folgendes:

Ich bin nach Ausbildungsende seit ein paar Monaten ALG1 -Bezieher.
Mein Vermittler kann mich aus irgendwelchen Gründen nicht leiden. Sie hat mich in eine 8 wöchige Vollzeitmaßnahme gesteckt, deren Sinn und Nutzen ich nicht erkennen kann. Ich fasse es aus mehreren Gründen als Beleidigung auf, die Art und Weise wie er das gemacht hat kommt mir wie ein "**** you" rüber :flame:

Ich werde zwar die Maßnahme nicht durchziehen, weil ich mich vorher abmelden werde. Ich befürchte jedoch, wenn ich mich nächstes Jahr wieder anmelde, blüht mir das gleiche Schicksal.

Muss ich mir als Akademiker wirklich gefallen lassen, in diese 8-Wochen-Sch**** zu gehen? Als ich im Flyer gelesen habe, es geht unter anderem darum, Selbstmotivation und Zeitmanagement zu lernen dachte ich mich trifft der Schlag.

Ich habe nicht protestiert und den Zettel unterschrieben, da ich den "Kurs" eh nicht mache. Ich möchte jedoch sobald ich mich wieder anmelde, mein Verhalten auf das rechtliche Minimum reduzieren..

Muss ich denn überhaupt etwas unterschreiben?
Darf er mich einfach einladen, damit wir an Ihrem PC Stellengesuche ankucken, die er mir dann ausdruckt? Ich habe einen Briefkasten - der kann mir das auch schicken :)

Liebe Grüße und Danke
Plankton
 

HartzVerdient

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Muss ich mir als Akademiker wirklich gefallen lassen, in diese 8-Wochen-Sch**** zu gehen?

Kurzer Hinweis: Das halbe Forum ist voll von Akademikern. Teilweise sogar mit ALG2 Bezug. Was meinst du, was wir uns alles gefallen lassen und wie wir uns teilweise zur Wehr setzen müssen. Dickes Fell aneignen wäre ratsam und mit Besonnenheit auf Sachen des Arbeitsamtes bzw. Jobcenters reagieren.
 

Plankton

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Na, ich bin schon besonnen und das sollte auch nicht hochnäsig klingen. falls es so rüber kam - sorry!

Ich wollte damit nur ausdrücken, dass die Maßnahme so offensichtlich nur mich nerven soll.
 
A

ALGler

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Hallo Plankton,

kannst du bitte einmal erklären was du mit abmelden und dann wieder anmelden meinst?

Hast du eine EGV unterschrieben oder von welchem unterschriebenen Zettel redest du?

Gruß vom ALGler
 

Plankton

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Mit abmelden meine, dass ich mich vom Leistungsbezug abmelden werde - was jetzt unabhängig von der Maßnahme geplant ist. Nach ein paar Monaten werde ich mich wieder "arbeitslos melden".

Ob ich die EGV unterschrieben habe, weiß ich leider nicht mehr... Ich meine den Zettel, den er mir bezüglich der 8-Wochen-Maßnahme hingelegt hat.
 

bla47

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Nachteile Abmeldung: Keine Leistungen mehr, auch keine Krankenkasse und Rentenbeiträge.
Die Sperrzeit wirkt übrigens 1 Jahr nach Ereignis noch nach, für eine spätere Wiederanmeldung, meine ich.
Eine Maßnahme mit Bildungsgutschein verlängert übrigens den möglichen ALG 1 Bezug.
 

Plankton

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Danke für die schnelle und zahlreiche Hilfe :first:

Es gab keine Sperrung oder ähnliches. Die Frage, die ich mir stelle ist lediglich, ob ich mich gegen solche Mammut-Maßnahmen wehren kann. Ich sage nichts, wenn ich mal ein Tagesseminar machen muss, aber 8 Wochen Vollzeit ?! Oder irgendwelche sinnvollen Weiterbildungsmaßnahmen, oder oder oder.... :)
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Die einfachste Maßnahme der Gegenwehr hast Du ja schon erkannt > Abmelden.

Ansonsten empfehle ich wie @HartzVerdient empfiehlt besonnen und situativ zu reagieren.

Beim nächsten Mal also brav anhören, nichts unterschreiben und alles was geht einstecken mit der Ansage, dass Du Dir das in Ruhe durchlesen möchtest.

Vermeide Aussagen ala „mach ich nicht“, „will ich nicht“.

Mit den Schreiben dann hier aufschlagen und die Vorschläge anhören.
Danach selber entscheiden wie Du letztendlich vorgehst.

Das kriegt auch ein Akademiker hin? ;-)

Willkommen im Forum!
 

Plankton

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Haha, ich wusste dass mir das "Akademiker" um die Ohren gehauen wird :bigsmile: Ich wollte doch nur sagen, dass ich eigentlich Selbstmotivation und Zeitmanagement nicht mehr lernen muss :)

Aber das liest sich gut, werde ich so machen. Danke!
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Solche Maßnahmen sind Standard.
Hast du an einer teilgenommen, kennst du alle, und die meisten machen frustiert noch mit und sind irgendwann von diesem System krank.
Abmelden und Kopf in den Sand stecken hilft da leider nicht. Es braut sich immer nur noch mehr zusammen und die Sperren/Sanktionen werden länger was bei dir zum erlöschen des ALG I Anspruchs führt.
Da hilft nur sich wehren.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Wenn Du dich aus dem ALG2- Bezug abmeldest, wovon lebst Du dann?

Es geht hier um Alg1 .

Es soll Menschen geben, die etwas gespart haben und davon leben und Ruhe vor der Afa haben wollen.

Andererseits will man aber auch seine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen, falls es mit dem Job oder Lebensmodell nicht klappt.
 

Plankton

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Es wäre nett, wenn jemand zu meiner Ausgangsfrage etwas beisteuern könnte :love:

Kann man sich gegen bestimmte Maßnahmen zur Wehr setzen (wenn ja - wie?) oder sollte man das einfach machen um nicht mehr zu provozieren?
 

Plankton

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Da sind ein paar interessante Dinge dabei, das gefällt mir, Danke!
Gerade die Dinge mit dem Datenschutz, das wird ein Spaß :)

Kurze Frage: Da ich mich ja abmelde - wisst ihr ob ich beim nächsten mal dann in 2018 eine neue EGV bekomme?
 

Tempar

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Ich sage nichts, wenn ich mal ein Tagesseminar machen muss, aber 8 Wochen Vollzeit ?!
Ein Tagesseminar :bigsmile:

8 Wochen ist doch schon wenig? Mir z.b. blüht demnächst eine Maßnahme (siehe Thread) die 7 Monate (Vollzeit) geht und ich rutsch da verspätet rein, normalerweise geht die knapp ein Jahr.
 

erwerbsuchend

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Da ich mich ja abmelde

@ Plankton,

nur als kleiner Hinweis, du hast auch eine Lösung für das Thema KV gefunden? Wenn du keine Leistungen von der AfA beziehst und auch kein sv-pflichtiges Einkommen hast, dann wirst du von deiner KV als freiwillig privat versichert geführt und müsstest die Beiträge selbst zahlen.
 

Plankton

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Ich kann den Artikel leider nicht mehr bearbeiten:

Würdet Ihr gegen die Maßnahme Widerspruch einlegen, obwohl ich diese ja gar nicht antreten werde? Ich schwanke etwas, weil ich einerseits Angst habe, unnötig zum Querulant zu werden, andererseits könnte es ja zeigen, dass ich nicht alles mit mir machen lasse und 2x nachgedacht wird, ob die mir die Maßnahme nochmals reindrücken.
 
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