Alg1 und Alg2 gleichzeitig, dürfen Strom und Gas Guthaben angerechnet werden?

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Jasmin34

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Hallo ihr lieben
Ich hätte da mal eine Frage.
Und zwar, ich bekomme seit 06.2017 Alg1 und aufstockennd Alg2.
Nun habe ich meine Strom und Gas Jahresnebenkostenabrechnung bekommen,und habe bei beidem Guthaben.
Nun meine Frage...Darf beides oder eines(Gasguthaben)einbehalten werden?
Strom kann ich mir nicht vorstellen,da ich diesen ja selbst bezahle,bzw.der Abschlag nicht vom Jobcenter bezahlt wird.
Und falls das Gasguthaben einbehalten werden darf,dann dürfte das Jobcenter ja nur einen geringen Teil davon nehmen,weil ich ja von Anfang des Jahres bis zum 06. das Gas selbst bezahlt hatte.
Ich wäre euch sehr dankbar über Antworten; -)
LG Jasmin
 

HHSteffen

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Dein Guthaben beim Strom darfst du zu 100% behalten!

Bei deinem Gasguthaben sieht das anders aus! Den Teil den du selber ohne Unterstützung beigetragen hast darfst du behalten, der Anteil der vom Amt kam gehört auch dem Amt da dies zu den Kosten der Unterkunft gehört und diese ja bekanntlich zu 100% vom Amt übernommen werden.
 

Jasmin34

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Dein Guthaben beim Strom darfst du zu 100% behalten!

Bei deinem Gasguthaben sieht das anders aus! Den Teil den du selber ohne Unterstützung beigetragen hast darfst du behalten, der Anteil der vom Amt kam gehört auch dem Amt da dies zu den Kosten der Unterkunft gehört und diese ja bekanntlich zu 100% vom Amt übernommen werden.
Hallo
Ich danke dir sehr für deine Antwort :)
Ok super , so in etwa dachte ich mir das schon...Nur bin ich mal gespannt ob es auch tatsächlich so sein wird das das jobcenter nur den einen teil von den Monaten ab dem Monat 06. behalten bzw anrechnen wird.Und ich den Rest behalten darf:).
Noch kurz eine blöde frage hihi...
Wie errechnet ich den Anteil von 165 Euro den das Jobcenter dann bekommen würde?
 

Jasmin34

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Dein Guthaben beim Strom darfst du zu 100% behalten!

Bei deinem Gasguthaben sieht das anders aus! Den Teil den du selber ohne Unterstützung beigetragen hast darfst du behalten, der Anteil der vom Amt kam gehört auch dem Amt da dies zu den Kosten der Unterkunft gehört und diese ja bekanntlich zu 100% vom Amt übernommen werden.

Ohje ....hab gerade folgendes gesehen...Erstattung von Stromkosten

*** Werden am Jahresende Stromkosten erstattet, so gelten diese als Einkommen, sofern sie nicht aus dem Hartz IV Regelsatz bestritten wurden. Handelt es sich dagegen um eine Erstattung der Stromkosten, die bereits durch den Regelsatz gezahlt wurden, wird diese Rückerstattung nicht als Einkommen gesehen (Bundessozialgericht, B 14 AS 185/10 R).

Heisst also das ich das stromguthaben nur behalten darf bzw es nicht angerechnet wird,wenn ich es bekomme in der zeit in der ich schon Leistungen vom jobcenter bekommen hatte.
Wenn das Guthaben aus der Zeit davor war wird es als Einkommen angerechnet wenn ich das jetzt richtig verstehe :-(
 

HHSteffen

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Nein dein Stromguthaben darfst du zu 100% behalten, es wird nicht auch nicht angerechnet. Es ist auch egal ob du davor ALG II bezogen hast oder nicht.

Das was du zitiert hast besagt nur, das wenn ein ALG II Empfänger eine Nachzahlung hat, diese auch selber zu zahlen hat da Stromkosten vom Regelsatz bezahlt werden müssen. Hier könnte man ggf. ein Darlehen vom Jobcenter beantragen um die fällige Summe beim Stromanbieter zu begleichen. Und auch eindeutig

"Aus diesem Grund dürfen Erstattungen aus der Stromrechnung nicht als Einkommen angerechnet werden, so entschied das Bundessozialgericht mit Urteil Az: B 14 AS 185/10 R"

-> die Gutschrift gehört dir ganz alleine !!
 

Helga40

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.Nur bin ich mal gespannt ob es auch tatsächlich so sein wird das das jobcenter nur den einen teil von den Monaten ab dem Monat 06. behalten bzw anrechnen wird.Und ich den Rest behalten darf:).

Das Heizkostenguthaben wird voll angerechnet. Es würde nur dann nicht voll angerechnet, wenn das Jobcenter aufgrund Unangemessenheit weniger monatlich berücksichtigt als tatsächlich zu zahlen ist. Wie das Guthaben entstanden ist, also ob es aus Zeiten vor Alg 2 stammt, ist unerheblich.
 

HHSteffen

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Ich muss mich wohl korrigieren, 6 Monate von deine Stromgutschrift dürfen wohl doch als Einkommen angerechnet werden.

Aber 1. Hast du schon die Gutschrift bekommen oder vermutest du nur eine Gutschrift?

Wie lange ist dein ALG Antrag noch gültig? Denke mal bis 06.2018 Wäre mir neu wenn das Amt die Stromrechnung verlangt, vllt. fällt es garnicht auf weil du nur 3 Monate deiner Kontoauszüge bei Verlängerung abgeben musst. Und wenn dann hast du halt ne Überzahlung die du in Raten abstottern kannst falls es auffällt
 

Jasmin34

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Das Heizkostenguthaben wird voll angerechnet. Es würde nur dann nicht voll angerechnet, wenn das Jobcenter aufgrund Unangemessenheit weniger monatlich berücksichtigt als tatsächlich zu zahlen ist. Wie das Guthaben entstanden ist, also ob es aus Zeiten vor Alg 2 stammt, ist unerheblich.
Hallo Helga40 ich danke dir sehr für deine Antwort.
Hm Ok jasoweit das mir das Gas Guthaben angerechnet werden kann,dachte ich mir auch schon.
Jedoch nicht, das mir das ganze Jahr angerechnet wird,obwoh ich die Hälfte davon ja keine Hilfe bekommen hatte. Das ärgert mich jetzt nun dich sehr...
Naja wie gesagt ich danke dir sehr.
Lg Jasmin

Ich muss mich wohl korrigieren, 6 Monate von deine Stromgutschrift dürfen wohl doch als Einkommen angerechnet werden.

Aber 1. Hast du schon die Gutschrift bekommen oder vermutest du nur eine Gutschrift?

Wie lange ist dein ALG Antrag noch gültig? Denke mal bis 06.2018 Wäre mir neu wenn das Amt die Stromrechnung verlangt, vllt. fällt es garnicht auf weil du nur 3 Monate deiner Kontoauszüge bei Verlängerung abgeben musst. Und wenn dann hast du halt ne Überzahlung die du in Raten abstottern kannst falls es auffällt
Hallo HHSteffen nochmals vielen Dank.
Aber ohjee warum das denn nun? Das gibt's doch nicht das die da überhaupt irgendwas von meinen Stromkosten abziehen dürfen...
Ergibt doch null Sinn...Denn ich hab das doch immer schon alleine bezahlt :-(
Wäre sehr schmerzlich wenn dem doch so sein sollte.
Beim Gas habe ich jetzt bereits telefonisch gesagt bekommen vom Gas Anbieter das ich ein Guthaben von 165 Euro habe.
Beim Strom warte ich noch auf die Jahresabrechnung...Werde aber zu 99%auch ein Guthaben bekommen,da ich ein sehr lange so gut wie nie zuhause war.
Stimmt mein alg(arbeitslosengeld) ist noch bis 06.2018 gültig.
Genau vielleicht hab ich ja Glück und muss nichts nachweisen,wie Kontoauszüge und dergleichen...

Was mir gerade noch einfällt was denke ich mal wichtig sein könnte zu erwähnen...Ich bekomme ja das Arbeitslosengeld1 648€.
Und die 66€ Alg2 aufstockend vom Jobcenter.
 

Helga40

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Ob du Aufstockung erhältst, ist vollkommen unwichtig.

Wieso SteffenHH plötzlich was davon schreibt, wieso 6 Monate vom Stromguthaben angerechnet würden, entgeht mir. Dem ist nicht so. Guthaben aus Haushaltsenergie (Strom) ist anrechnungsfrei, § 22 Abs. 3 SGB II.
 

Jasmin34

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Ob du Aufstockung erhältst, ist vollkommen unwichtig.

Wieso SteffenHH plötzlich was davon schreibt, wieso 6 Monate vom Stromguthaben angerechnet würden, entgeht mir. Dem ist nicht so. Guthaben aus Haushaltsenergie (Strom) ist anrechnungsfrei, § 22 Abs. 3 SGB II.
Hallo Helga40
Ok alles klar danke
Ich denke mal aufgrund dessen :
*** Werden am Jahresende Stromkosten erstattet, so gelten diese als Einkommen, sofern sie nicht aus dem Hartz IV Regelsatz bestritten wurden. Handelt es sich dagegen um eine Erstattung der Stromkosten, die bereits durch den Regelsatz gezahlt wurden, wird diese Rückerstattung nicht als Einkommen gesehen (Bundessozialgericht, B 14 AS 185/10 R).
Weil so wie ich das hier verstehe ist das so...Das heißt das sie mir leider von Januar bis Juni die Nachzahlung als Einkommen anrechnen dürfen...
Jedoch hoffe ich mal das dies nicht so sein wird.
Ich wünsche dir noch eine gute Nacht.
 

Helga40

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Die Entscheidung ist zwischenzeitlich durch Gesetzesänderung überholt. Nicht umsonst habe ich auf die Rechtsnorm hingewiesen, die seit geraumer Zeit besagt, dass Guthaben aus Haushaltsenergie anrechnungsfrei ist.
 

ZynHH (R.i.P.)

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Das Heizkostenguthaben wird voll angerechnet. Es würde nur dann nicht voll angerechnet, wenn das Jobcenter aufgrund Unangemessenheit weniger monatlich berücksichtigt als tatsächlich zu zahlen ist. Wie das Guthaben entstanden ist, also ob es aus Zeiten vor Alg 2 stammt, ist unerheblich.

Moin, Helga, seit wann ist das denn so? Gab es da in 2016 eine Änderung dazu?
 

Helga40

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Das ist die oben zitierte Rechtsprechung des BSG , wonach der Teil Stromguthaben aus der Zeit vor Alg 2 sehr wohl angerechnet werden müsste und daher keinesfalls die Antwort auf Zynns Frage.

Die "neue" Regelung ist uralt, sie wurde am 1.8.16 eingeführt:

Fassung SS 22 SGB II a.F. bis 01.08.2006 (geandert durch Artikel 1 G v 20.07.2006 BGBl. I 1706)

Bereits im angesprochenen Urteil des BSG wird auf die neue Rechtslage hingewiesen:

Denn ebenso wie heute bestand nach der alten Rechtslage zwischen Betriebs- und Heizkosten einerseits und Stromkosten andererseits insofern ein gravierender Unterschied, als die Betriebs- und Heizkosten - vorbehaltlich ihrer Angemessenheit - in tatsächlicher Höhe zu übernehmen waren (§ 22 Abs 1 SGB II), während die Stromkosten, soweit sie nicht ausnahmsweise für die Heizung benötigt wurden, nicht gesondert übernommen wurden, sondern, wie ausgeführt, als Haushaltsenergie pauschaliert in der Regelleistung enthalten waren. Auch die Einfügung des § 22 Abs 1 Satz 4 SGB II aF (jetzt § 22 Abs 3 SGB II idF des RBEG) spricht für diese Differenzierung, weil er auf Rückzahlungen und Guthaben beschränkt ist, die den Kosten für Unterkunft zuzuordnen sind, und auch nach der Gesetzesbegründung für die Regelung (Bericht des Bundestagsausschusses, BT-Drucks 16/1696 S 7, 26 f) Kosten für Haushaltsenergie ausdrücklich ausgenommen sind.
 
E

ExUser 2606

Gast
Durch das Wohngeldamt wird man sicher nicht so stark gegängelt, wie Durch das JC .

Muss man halt abwägen, ob ein paar Euro mehr im Monat einem das wert sind.

Nicht vergessen: Es fallen dann umter Umständen ein paar Vergünstigungen weg, zum Beispiel die Rundfinkgebührenbefreiung.
 

Seepferdchen 2010

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AW: Alg1 und Alg2 gleichzeitig, dürfen Strom und Gas Guthaben angerechnet werden?

@Gast

.Ich bekomme ja das Arbeitslosengeld1 648€.

Bei diesem Betrag hat sie leider keinen Anspruch auf Wohngeld,
da fällt das ganze durch die Plausibilitätsprüfung.

Faustformel für das Mindesteinkommen Regelsatz zzgl. ggfls. Mehrbedarf (§ 21 SGB II) + Warmmiete (inkl. Heizkosten)

Quelle:
Wohngeld Einkommen - Wohngeldtabelle - Freibetrage
 

Jasmin34

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Also eine allerletzte Frage hätte ich noch.
Bin mittlerweile durch die ganzen unterschiedlichen Meinungen nicht nur hier ....Sehr verwirrt.
Darf nun mein Gas Guthaben voll bei Alg 1 angerechnet werden?
Ich habe erst ab 06.2017 das ALG 1 bekommen .
Darf dann das Guthaben vom ganzen Jahr angerechnet werden?
Ich danke schon mal sehr für Antworten.
Lg Jasmin
 

axellino

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Darf nun mein Gas Guthaben voll bei Alg 1 angerechnet werden?
Ich habe erst ab 06.2017 das ALG 1 bekommen .
Darf dann das Guthaben vom ganzen Jahr angerechnet werden?

Beim reinen Bezug von ALG 1 (Versicherungsleistung) wäre das absolut schnuppe und dieses Guthaben wäre vollends in deine Tasche gelandet.

Da Du aber mit ALG 2 (Sozialleistung) aufstocken musst und wohl auch mit Gas heizt, wird das JC den kompletten Betrag einbehalten, dabei ist egal ab welchen Zeitpunkt Du erst ALG 2 beziehst, § 22 Abs. 3 SGB II sieht dies auch so vor und im Umkehrschluss, wenn du im Leistungsbezug hier eine Nachzahlung erhalten hättest, hätte das Jobcenter diese auch übernehmen müssen, so denn deine KDU angemessen sind.
 
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Jasmin34

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Beim reinen Bezug von ALG 1 (Versicherungsleistung) wäre das absolut schnuppe und dieses Guthaben wäre vollends in deine Tasche gelandet.

Da Du aber mit ALG 2 (Sozialleistung) aufstocken musst und wohl auch mit Gas heizt, wird das JC den kompletten Betrag einbehalten, dabei ist egal ab welchen Zeitpunkt Du erst ALG 2 beziehst, § 22 Abs. 3 SGB II sieht dies auch so vor und im Umkehrschluss, wenn du im Leistungsbezug hier eine Nachzahlung erhalten hättest, hätte das Jobcenter diese auch übernehmen müssen, so denn deine KDU angemessen sind.

Hallo @axellino
Ich danke dir sehr für deine Antwort :)
Jetzt weiß ich dann Bescheid;-)
Was ich aber noch gerne wissen würde,ich bekomme ja die 648€ alg1 und 66€aufstockend alg2 .
Da das Jobcenter ja den kompletten Betrag einbehalten wird, können die mir ja aber nur monatlich die 66€ verrechnen...Das heißt ich bekomme nun eben ca 3 mal diese 66€ monatlich nicht .
Gehe ich da richtig von aus ?
LG Jasmin
Was mir gerade noch eingefallen ist, und zwar ich bekomme normalerweise noch 2 offene Gas Abschläge vom Jobcenter,da bei mir mein letzter Gas Abschlagsplan im August geendet hatte...und ich von daher September und Oktober keine Leistung für Gas bekommen hatte....Dann könnte ja das Gasguthaben auch damit verrechnet werden?
LG Jasmin
Und sorry für so manch dumme Frage stellen...
 

axellino

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Da das Jobcenter ja den kompletten Betrag einbehalten wird, können die mir ja aber nur monatlich die 66€ verrechnen...Das heißt ich bekomme nun eben ca 3 mal diese 66€ monatlich nicht .
Gehe ich da richtig von aus ?

So sollte es sein, § 22 Abs. 3 SGB II

(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

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Was mir gerade noch eingefallen ist, und zwar ich bekomme normalerweise noch 2 offene Gas Abschläge vom Jobcenter,da bei mir mein letzter Gas Abschlagsplan im August geendet hatte...und ich von daher September und Oktober keine Leistung für Gas bekommen hatte....Dann könnte ja das Gasguthaben auch damit verrechnet werden?

Ich persönlich kenne jetzt keine Rechtsgrundlage die besagt, dass das so gemacht werden müsste, somit solltest Du dazu, bei deinen zuständigen Leistungsträger vorsprechen.
 
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