Hallo ihr lieben
Ich hätte da mal eine Frage.
Und zwar, ich bekomme seit 06.2017 Alg1 und aufstockennd Alg2.
Nun habe ich meine Strom und Gas Jahresnebenkostenabrechnung bekommen,und habe bei beidem Guthaben.
Nun meine Frage...Darf beides oder eines(Gasguthaben)einbehalten werden?
Strom kann ich mir nicht vorstellen,da ich diesen ja selbst bezahle,bzw.der Abschlag nicht vom Jobcenter bezahlt wird.
Und falls das Gasguthaben einbehalten werden darf,dann dürfte das Jobcenter ja nur einen geringen Teil davon nehmen,weil ich ja von Anfang des Jahres bis zum 06. das Gas selbst bezahlt hatte.
Ich wäre euch sehr dankbar über Antworten; -)
LG Jasmin
Ich hätte da mal eine Frage.
Und zwar, ich bekomme seit 06.2017 Alg1 und aufstockennd Alg2.
Nun habe ich meine Strom und Gas Jahresnebenkostenabrechnung bekommen,und habe bei beidem Guthaben.
Nun meine Frage...Darf beides oder eines(Gasguthaben)einbehalten werden?
Strom kann ich mir nicht vorstellen,da ich diesen ja selbst bezahle,bzw.der Abschlag nicht vom Jobcenter bezahlt wird.
Und falls das Gasguthaben einbehalten werden darf,dann dürfte das Jobcenter ja nur einen geringen Teil davon nehmen,weil ich ja von Anfang des Jahres bis zum 06. das Gas selbst bezahlt hatte.
Ich wäre euch sehr dankbar über Antworten; -)
LG Jasmin