sunnymarie32
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... ist in diesen 100 € der 30 € Pauschalbetrag und die 21 € KFZ Versicherung enthalten, oder werden die mir weiterhin zusätzlich zu einem evtl. Einkommen gewährt ???
Ja.wenn ich jetzt also dazuverdiene, fallen die Pauschale und die KFZ Versicherung weg, die derzeit vom ALG 1 abgerechnet werden, da beides im Freibetrag von 100 € enthalten ist...
Nein, der Grundfreibetrag gilt nur für Erwerbseinkommen.Wenn ich jetzt nur 50 € verdienen würde, hätte ich grad mal die Kosten, die mir derzeit abgezogen werden gedeckt, und die 188,70 ALG würden trotzdem voll aufs ALG2 angerechnet oder gilt hier der Freibetrag von 100 € für beides -also 188,70 € ALG 1 + 50 € Verdienst - 100 € Freibetrag ???
Weiter hier im Link, den ich bereits eingestellt hatte: https://www.harald-thome.de/media/files/SGB II DA/FH-11---20.09.2012.pdf§ 6 Alg II-Verordnung
... Als Pauschbeträge sind abzusetzen...
von dem Einkommen Erwerbstätiger für die Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
a) ein Betrag in Höhe von 15,33 Euro monatlich als mit seiner Erzielung verbundene notwendige Ausgaben; dies gilt nicht für Einkommen nach § 3, [...]
Randziffer 11.152:
(8) Vom Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sind für notwendige Ausgaben monatlich pauschal 15,33 EUR abzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Alg II-V).
...
Randziffer 11.163:
6.6.3.1 Grundfreibetrag
(1) Ein Betrag in Höhe von 100 EUR ist grundsätzlich frei. Dieser Grundfreibetrag (GFB) wird an Stelle der Beträge nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nummern 3-5 gewährt.
(2) In dem Grundfreibetrag sind auch folgende Pauschalen gemäß § 6 Absatz 1 Alg II-V enthalten:
• Nr. 1 oder 2: 30 EUR für angemessene private Versicherungen
• Nr. 3 Buchstabe a): 15,33 EUR für notwendige Ausgaben bei der Erzielung von Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit
• Nr. 3 Buchstabe b): 0,20 EUR Wegstreckenentschädigung für jeden Entfernungskilometer bei Benutzung eines Kfz [...]
...
Randziffer 11.168 (Übertragung auf andere Einkommensarten):
(5) Der Grundfreibetrag darf nur vom Erwerbseinkommen abgezogen werden. Es handelt sich dabei um eine Spezialregelung, die die allgemein gültigen Absetzmöglichkeiten in § 11b Abs.1 S. 1 Nummern 3 bis 5 überschreibt. Daraus folgt, dass ein nicht genutzter Grundfreibetrag nicht auf Einkommen übertragen werden kann, das nicht aus einer Erwerbstätigkeit erzielt wird.
Ist das Erwerbseinkommen niedriger als der Grundfreibetrag und wird weiteres Einkommen (z. B. Alg I - Anmerkung biddy) erzielt, [...]