Hallo!
Hoffe hier kann mir jemand helfen
Aus gesundheitlichen Gründen hat die Jobcenter nachdem ich ALG 1 bekommen habe mir einen Bildungsgutschein für eine Umschulung in einen anderen Beruf genehmigt. Diese Umschulung besteht aus 5,5 Monaten Schule und 4,5 Monate (Praktikum - betriebliche Ausbildung)
Die 5,5 Monate sind nun um, habe ein Schreiben erhalten indem steht dass mir kein ALG 1 mehr zusteht, da ich ein Praktikum mache und dieses angemessen zu bezahlen ist.
Ich erhalte im Praktikum 400€ , dieses Praktikum gehört zur Umschulung, ohne dieses wird die Umschulung nie beendet.
Der Bildungsgutschein wurde mir bis Oktober bewilligt.
Nun überlege ich, das Praktikum nicht anzutreten, da ich von den 400 € ja noch Krankenkasse zahlen müsste etc.
Mir wurde vorher gesagt, dass ich wärend der kompletten Umschulg mein ALG 1 erhalte und bis 400 € anrechnungsfrei im Praktkum dazuverdienen kann.
Was stimmt denn nun ? Im Heft von der Jobcenter Förderungen der beruflichen Weiterbildung steht:
Erhalten Sie als Bezieher von ALG1 Vergütungen von Ihrem Arbeitgeber oder dem Träger der Maßnahme gilt folgendes: Nach Abzug von Steuern und der Beitragsanteile zur Sozialverischerung und zur Arbeitsförderung eines Freibetrag von 400 E monatlich wird die Leistung auf das Alg 1 angerechnet.
Ich hatte das alles so verstanden:
Umschulung bis Ende ALG 1 + dazuverdienst max 400 Euro anrechnungsfrei.
Mein neuer Bearbeiter sagt mir:
Nur der erste Teil der Umschulung - welche als Weiterbildung läuft -
wird vom ALG1 finanziert.




Hoffe hier kann mir jemand helfen
Aus gesundheitlichen Gründen hat die Jobcenter nachdem ich ALG 1 bekommen habe mir einen Bildungsgutschein für eine Umschulung in einen anderen Beruf genehmigt. Diese Umschulung besteht aus 5,5 Monaten Schule und 4,5 Monate (Praktikum - betriebliche Ausbildung)
Die 5,5 Monate sind nun um, habe ein Schreiben erhalten indem steht dass mir kein ALG 1 mehr zusteht, da ich ein Praktikum mache und dieses angemessen zu bezahlen ist.
Ich erhalte im Praktikum 400€ , dieses Praktikum gehört zur Umschulung, ohne dieses wird die Umschulung nie beendet.
Der Bildungsgutschein wurde mir bis Oktober bewilligt.
Nun überlege ich, das Praktikum nicht anzutreten, da ich von den 400 € ja noch Krankenkasse zahlen müsste etc.
Mir wurde vorher gesagt, dass ich wärend der kompletten Umschulg mein ALG 1 erhalte und bis 400 € anrechnungsfrei im Praktkum dazuverdienen kann.
Was stimmt denn nun ? Im Heft von der Jobcenter Förderungen der beruflichen Weiterbildung steht:
Erhalten Sie als Bezieher von ALG1 Vergütungen von Ihrem Arbeitgeber oder dem Träger der Maßnahme gilt folgendes: Nach Abzug von Steuern und der Beitragsanteile zur Sozialverischerung und zur Arbeitsförderung eines Freibetrag von 400 E monatlich wird die Leistung auf das Alg 1 angerechnet.
Ich hatte das alles so verstanden:
Umschulung bis Ende ALG 1 + dazuverdienst max 400 Euro anrechnungsfrei.
Mein neuer Bearbeiter sagt mir:
Nur der erste Teil der Umschulung - welche als Weiterbildung läuft -
wird vom ALG1 finanziert.



