ALG1 Umschulung inkl Praktika - kein Geld mehr ?

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Daniel24

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Hallo!

Hoffe hier kann mir jemand helfen :(

Aus gesundheitlichen Gründen hat die Jobcenter nachdem ich ALG 1 bekommen habe mir einen Bildungsgutschein für eine Umschulung in einen anderen Beruf genehmigt. Diese Umschulung besteht aus 5,5 Monaten Schule und 4,5 Monate (Praktikum - betriebliche Ausbildung)

Die 5,5 Monate sind nun um, habe ein Schreiben erhalten indem steht dass mir kein ALG 1 mehr zusteht, da ich ein Praktikum mache und dieses angemessen zu bezahlen ist.

Ich erhalte im Praktikum 400€ , dieses Praktikum gehört zur Umschulung, ohne dieses wird die Umschulung nie beendet.

Der Bildungsgutschein wurde mir bis Oktober bewilligt.

Nun überlege ich, das Praktikum nicht anzutreten, da ich von den 400 € ja noch Krankenkasse zahlen müsste etc.

Mir wurde vorher gesagt, dass ich wärend der kompletten Umschulg mein ALG 1 erhalte und bis 400 € anrechnungsfrei im Praktkum dazuverdienen kann.


Was stimmt denn nun ? Im Heft von der Jobcenter Förderungen der beruflichen Weiterbildung steht:

Erhalten Sie als Bezieher von ALG1 Vergütungen von Ihrem Arbeitgeber oder dem Träger der Maßnahme gilt folgendes: Nach Abzug von Steuern und der Beitragsanteile zur Sozialverischerung und zur Arbeitsförderung eines Freibetrag von 400 E monatlich wird die Leistung auf das Alg 1 angerechnet.


Ich hatte das alles so verstanden:

Umschulung bis Ende ALG 1 + dazuverdienst max 400 Euro anrechnungsfrei.


Mein neuer Bearbeiter sagt mir:
Nur der erste Teil der Umschulung - welche als Weiterbildung läuft -
wird vom ALG1 finanziert.

:icon_frown::icon_frown::icon_frown::icon_frown:
 
Stell mal die dazugehörigen Schreiben ein (ohne persönliche Daten), auch was die Bewilligung der Weiterbildung betrifft.
Außerdem solltest du vorsorglich beim JC einen Alg2-Antrag stellen.
 
Hallo

Hier schon mal das, was im Bildungsgutschein stand!
 

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Meine eMail an den Bearbeiter :


Hallo Herr XXXXX

da Ihre Kollegen mir leider nicht antworten, schreibe ich Ihnen.

Telefonisch kann ich Sie ja nicht erreichen, da Sie mir Ihre Telefonnummer
ja nicht geben möchten.

Habe einen Brief erhalten, dass mein Kurs ja bald vorbei ist und ich dann kein ALG1 mehr bekommen soll.

Nach diesem Kurs muss ich auf 2 Prüfungstermine warten, in der Regel finden diese 2 Prüfungen innerhalb des Aprils statt.

Nachdem diese Prüfungen bestanden sind,
folgen 4,5 Monate Praktikum !! Am Ende des Praktikums folgen wieder 2 Prüfungen, erst wenn ich diese bestanden habe, bin ich Fahrlehrer !
Dies steht doch auch so im Bildungsgutschein ?
5,5 Monate Theorie + 4,5 Monate Praktikum ?

Mit freundlichen Grüßen

xxxxx

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Antwort vom Bearbeiter:


Hallo Herr XXX

es ist richtig, dass Sie während des Praktikums keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, da der Praktikumsbetrieb dazu verpflichtet ist, Ihnen eine angemessene Praktikumsvergütung zu zahlen. Bitte reichen Sie mir baldmöglichst den Praktikumsvertrag ein.

Mit freundlichen Grüßen

XXX
 
Habe gerade den Text gefunden :

Wo:
Richtlinie des Bundes zur Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten

1 b)
deren praktische Tätigkeit Bestandteil einer Schul-, Berufs- oder Hoch-
schulausbildung ist oder bei denen Praktika als Zulassungsvoraussetzung
oder Prüfungsvoraussetzung in St
udien- oder Prüfungsordnungen vorge-
sehen sind (Pflichtpraktika).

4 .Aufwandsentschädigung für Pflichtpraktika nach Ziffer 1 Absatz 1 Buchstabe b

Praktikantinnen und Praktikanten nach Ziffer 1 Absatz 1 Buchstabe b besitzen
keinen gesetzlichen Vergütungsanspruch.

Es kann ihnen jedoch auf derGrundlage einer vertraglichen Regelung zum Ausgleich der entstehenden fi-nanziellen Belastungen eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung gezahltwerden.

Wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt, soll diese in der Regel
mindestens 300,- Euro monatlich betragen.


Nehmen Sie während der Arbeitslosigkeit eine Nebentätigkeit auf, wird vom Netto- Nebeneinkommen ein Freibetrag in Höhe von 165 Euro nach § 155 Absatz 1 SGB III abgezogen. Wer in Weiterbildungsmaßnahmen ein Entgelt bekommt, kann einen höheren Freibetrag von 400 Euro ansetzen (§ 155 Absatz 3 SGB III).
 
deswegen sag ich doch, widerspruch einlegen mit der begründung, das das praktikum ausbildungsbezogen ist, man ohne von der abschlussprüfung ausgeschlossen ist und die ausbildung als nicht abgeschlossen gilt.

damit ist das praktikum vom mindestlohn ausgenommen.

ausserdem ist das praktikum im bildungsgutschein doch erwähnt und die leistungsgewährung während der gesamten dauer zugesichert.
 
Schon wieder einen Brief vom Amt:

Ich solle seit Kursbeginn unverzüglich meine Fehl und Anwesenheitszeiten beim Weiterbildungsträger belegen und dem Amt diese übersenden.


Das dumme nur, der Weiterbildungsträger hat die Pflicht monatlich eine Liste mit diesen Zeiten an das Amt zu senden und auf Nachfrage hin, wurde bestätigt, dass dies auch immer gemacht wurde.

Haben die zu wenig zu tun oder wollen die mich nur Ärgern ?
 
AW: ALG1 Umschulung inkl Praktika - kein Geld mehr * Fortsetzung*?

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ich brauche erneut Hilfe !!

Das Geld wurde bisher weiter gezahlt, die haben erkannt, dass ich nach der Schulzeit direkt nicht Fahrlehrer bin und daher das
Schreiben der Einstellung der Leistung zurückgenommen aber

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Mein schulischer Teil der Umschulung ist seit 4 wochen beendet, leider folgen die Prüfungen erst nach dem schulischen Teil bevor ich das Praktikum machen kann ca. 3 Monate Gesamtzeit!

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Hatte gerade einen Termin bei der Agentur für Arbeit,
dieser Herr meinte , meine Umschulung ist beendet er setzt mich in der Prüfungszeit wieder als Verfügbar für den Arbeitsmarkt im alten Job damit ich weiterhin ALG 1 erhalte sonst würden die Leistungen eingestellt und ich werde definitiv kein Geld mehr im Praktikum erhalten, dies hätte er mit der Agentur für Arbeit in Köln aufgrund meiner Beschwerde abgeklärt.

Was kann ich in meiner aktuellen Situation machen?
Habe nichts unterschrieben und auch nichts schriftlich erhalten.

Das Problem ist, der Bildungsgutschein war für 10 Monate, nun habe ich diese dumme Prüfungspause,
die werden mich echt nicht mehr bezahlen müssen im Praktikum, oder ?
 
AW: ALG1 Umschulung inkl Praktika - kein Geld mehr * Fortsetzung*?

dieser Herr meinte , meine Umschulung ist beendet er setzt mich in der Prüfungszeit wieder als Verfügbar für den Arbeitsmarkt im alten Job damit ich weiterhin ALG 1 erhalte sonst würden die Leistungen eingestellt und ich werde definitiv kein Geld mehr im Praktikum erhalten, dies hätte er mit der Agentur für Arbeit in Köln aufgrund meiner Beschwerde abgeklärt.

Das bedeutet einfach, daß Du die Pflichten der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt aufrechterhalten mußt.
Dein SB begründet ja schon, daß er sonst das ALG1 nicht gewähren kann. Oder habe ich Dich da falsch verstanden?

die werden mich echt nicht mehr bezahlen müssen im Praktikum, oder ?

Das widerspricht der o.g. Aussage des SB .

Letztendlich kannst Du diesen Pflichten während der Prüfungszeit bzw. Praktikum entsprechend eingeschränkt nachkommen,
auch wenn es Unsinn ist. Entscheidend ist doch, daß die Leistung weiterhin gewährt wird. Also keine Panik.
 
Danke.

Ja also so hat er das gesagt, allerdings sagt er diese Umschulung wäre beendet.

Wenn die bei denen ja als beendet gilt, habe ich ja keinen Anspruch mehr auf Geld im Praktikum oder ?

Er meinte mein Chef müsste mich im Praktikum ausreichend bezahlen, die Agentur zahlt mir keinen Euro mehr im Praktikum sonst würde ich da stehen oder müsste neben dem Praktikum noch einen Job machen.

Die Gesetzestexte die ich ihm geschickt hätte wären für die Agentur nicht ausschlaggebend, diese hätten ihre eigenen wo das drin stehen würde,
das Praktikanten kein ALG 1 erhalten in einer Umschulung habe ex extra mit einer anderen Agentur aus Köln geklärt, da die hier kaum Umschulungen
durchführen und nicht so viel Erfahrung damit haben.
 
er möchte dir doch bitte die entsprechenden paragraphen benennen, auf die er sich bezieht, damit du das nachvollziehen und durch einen anwalt prüfen lassen kannst.

du hast eine umschulung genehmigt bekommen bis oktober. wenn die diese genehmigung jetzt zurückziehen/kürzen, müssen die dir einen schriftlichen bescheid darüber geben.
nach widerspruch von dir (hast du dochgemacht ?) muss ein erneuter schriftlicher bescheid an dich gehen und nicht nur mündlich.

scheint so, als müsstest du dich bei einem anwalt beraten lassen.
 
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