Krankengeld würdest du ja nur kriegen, wenn du zwischen Aussteuerung und Jetzt mal irgendwo mindestens ein halbes Jahr arbeitsfähig warst. Oder wenn die Aussteuerung nachträglich nicht stattgefunden hat, weil die Rente rückwirkend bewilligt wurde.
Davon abhängig wäre ja auch die Länge des verbliebenen ALG I-Anspruchs. Ist da noch das ganze Jahr vorhanden?
Wenn beides eh noch voll vorhanden ist, wäre die Reihenfolge egal. Wenn das ALG I nicht mehr voll vorhanden ist, aber KG trotzdem geht, wäre das KG zuerst sinnvoll, weil du im KG ja wieder ALG I-Zeiten sammelst.
Ansonsten wäre ja nur die Höhe noch interessant - zumindest beim ALG I hatte ich in die Berechnung nach Rente schonmal kurz reingeschaut, hab es mir aber nicht gemerkt.
Wenn in der Berechnung das ALG I höher ausfiele als das KG, würde es Sinn machen, zumindest kurz mit dem ALG I anzufangen, weil es danach dann ja KG in Höhe des ALG I gäbe.
Wenn das KG höher ist, fängt man natürlich damit an.