ThomasT321
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Guten Tag,
bräuchte dringend Hilfe und wäre für jede Antwort dankbar.
Bin im ALG 1 Bezug seit Februar diesen Jahres. Habe einen VV mit RFB bekommen für eine Stelle bei einer ZAF.
Der Arbeitsvertrag wurde mir heute angeboten nach dem Vorstellungsgespräch, ich habe diesen nicht unterschrieben und gebeten in mir zur Einsicht mitnehmen zu können und eine Nacht drüber zu schlafen.
Starten soll ich schon am Montag morgen, ich habe dazu keine direkte Zusage gegeben aber auch nicht ausdrücklich Nein gesagt.
Nun geht es mir überhaupt nicht gut und ich werde am Montag zum Arzt gehen.
Daher meine Frage mit was muss ich rechnen wenn ich mir nun am Montag eine AU hole und der Firma mitteile das ich sobald ich gesund bin die Arbeit antreten könnte ? Bin ich überhaupt verpflichtet der Firma die AU zu melden ? Müsste ein neuer Vertrag aufgesetzt werden da der Eintrittstermin Montag der 15.04 wäre ?
Und zu guter Letzt kann mir das JC dafür eine Sperrzeit verhängen ?
Ich danke vorab schonmal für die Mühe.
bräuchte dringend Hilfe und wäre für jede Antwort dankbar.
Bin im ALG 1 Bezug seit Februar diesen Jahres. Habe einen VV mit RFB bekommen für eine Stelle bei einer ZAF.
Der Arbeitsvertrag wurde mir heute angeboten nach dem Vorstellungsgespräch, ich habe diesen nicht unterschrieben und gebeten in mir zur Einsicht mitnehmen zu können und eine Nacht drüber zu schlafen.
Starten soll ich schon am Montag morgen, ich habe dazu keine direkte Zusage gegeben aber auch nicht ausdrücklich Nein gesagt.
Nun geht es mir überhaupt nicht gut und ich werde am Montag zum Arzt gehen.
Daher meine Frage mit was muss ich rechnen wenn ich mir nun am Montag eine AU hole und der Firma mitteile das ich sobald ich gesund bin die Arbeit antreten könnte ? Bin ich überhaupt verpflichtet der Firma die AU zu melden ? Müsste ein neuer Vertrag aufgesetzt werden da der Eintrittstermin Montag der 15.04 wäre ?
Und zu guter Letzt kann mir das JC dafür eine Sperrzeit verhängen ?
Ich danke vorab schonmal für die Mühe.