ALG1 mit welcher Steuerklasse wird gerechnet

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Neuling22

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Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich habe Ende 2016 meinem Job verloren und war bis jetzt krankgeschrieben (02/2018). Jetzt habe ich meine Unterlagen abgegeben und mein Arbeitslosengeld wurde berechnet, doch um einiges weniger als ich gedacht habe.
Ich war in 2016 in Steuerklasse 3 und habe ein Nettoverdienst von ca 2.200€ bezogen. Als ich dann krank wurde habe ich die Steuerklasse mit meiner Frau getauscht und die 5 erhalten (also seid Anfang 2017 in Steuerklasse5).
Als ich jetzt meinen Arbeitslosengeld Bescheid bekam, scheint es so, dass sie mir mein Arbeitslosengeld nach Steuerklasse 5 berechnen und ich so weit aus weniger als 67% von den 2.200€ bekomme.
Also was ist richtig, dass die von meinem Bemessungsgeld die Lohnsteuerklasse 5 oder 3 abgezogen werden muss.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt was ich wissen möchte.

VG

Neuling
 

Katzenfan

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Hier mal ein Link zum Arbeitslosengeldrechner der Bundesagentur für Arbeit (BA ):
https://www.pub.arbeitsagentur.de/alt.html

Da kannst Du vieleicht schon erkennen, welcher Steuerklasse Du zugeordnet wurdest. Die zugrunde gelegte Lohnsteuerklasse wird aber auch im Bescheid genannt.

Hast Du denn jetzt immer noch die LSt-Klasse 5?
Für die Höhe des ALG ist (erstmal) die Lohnsteuerklasse maßgebend, die am 1.1. des Jahres, in dem der Bezug beginnt, eingetragen war.

Ob ein späterer Wechsel in eine für Dich günstigere LSt-Klasse für die Berechnung noch was bringt, hängt - grob gesagt - davon ab, ob dieser "zweckmäßig" ist. Zweckmäßig im Sinne des SGB III ist ein Steuerklassenwechsel, wenn die neu gewählte Lohnsteuerklassenkombination zu einem geringeren Lohnsteuerabzug führen würde (wärest Du mit dem für die ALG-Berechnung zugrunde gelegten Brutto-Entgelt berufstätig).
Es wird also geschaut, ob Ihr - Du UND Deine Frau - dann gemeinsam weniger Lohnsteuer zahlen würdet als mit der jetzigen Steuerklassenkombination.

Siehe dazu auch die Fachlichen Weisungen der BA zu § 153 - Leistungsentgelt (insbesondere unter 153.3 - Lohnsteuerklassenwechsel):
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/FW-SGB-III-153_ba015160.pdf

Nachtrag:
Eine fiktive ALG-Berechnung wurde bei Dir aber nicht gemacht, oder?
Sofern Du erst seit Ende 2016/Anfang 2017 Krankengeld bezogen hast, müsstest Du ja noch auf 150 Tage mit Arbeitsentgelt in den letzten 24 Monaten kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Gelöschtes Mitglied 58736

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Dann muss man wohl die Steuerklassen wieder ändern, Antrag beim Finanzamt.
Und dann?

„Haben Sie und Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte – Ihre Le- benspartnerin/Ihr Lebenspartner die Steuerklasse ge- wechselt, so wird die neue Lohnsteuerklasse nur be- rücksichtigt, wenn der Steuerklassenwechsel
• zu einem geringeren gemeinsamen Lohnsteuerab- zug führt, also zweckmäßig ist, oder
• eine niedrigere Leistung ergibt.“

https://www3.arbeitsagentur.de/web/...22DSTBAI377607&RevisionSelectionMethod=Latest

Edit: @Katzenfan war schneller.

Der Wechsel in die Lst.Klasse 5 war ein Fehler, den Du jetzt nicht mehr korrigieren kannst in Bezug auf die Höhe des Alg1 .
Voraussetzung siehe oben.
 

Neuling22

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Hallo,

vielen Dank erst mal für eure Antworten.

Leider verstehe ich die ganzen Fachbegriffe nicht so richtig.

Also so wie ich das auf dem Bescheid erkenne ist der durchschnittliche Bruttolohn auf einen Tag runter gerechnet wurden. Dann ziehen die davon die Sozialleistungen ab und die Lohnsteuer. Aber warum wird denn mein Lohn von 2016 jetzt auf die Lohnsteuerklasse 5 gerechnet und nicht wie ich auch das Gehalt erhalten habe mit der Lohnsteurklasse 3?

Noch eine Frage, wenn ich und meine Frau jetzt einen Antrag auf Steuerklasse 4 für beide stellen, würde das dann Rückwirkend für das ALG 1 gerechnet und wie muss ich das dann dem Arbeitsamt mitteilen.

Ich habe gedacht das ich vom Netto 67% Arbeitslosengeld erhalte?
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
„Maßgebend ist die Lohnsteuerklasse, die zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet war,“

Das ist in der Regel der erste Tag der Arbeitslosigkeit.
Weil Du krank warst am Ende der Beschäftigung, eben erst jetzt.

Beide im IV wurde ja zunächst zu einem höheren Steuerabzug führen.
Also nein.

Wieso hast Du überhaupt die Steuerklasse gewechselt?
Steuern sparen konntest Du damit nicht, nur unterjährig weniger zahlen.
 

Neuling22

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Warum führt Steuerklasse 4 zu einem höheren Steuerabzug?bei mir würde das doch einen geringeren Abzug haben statt 5 die 4. bei meiner Frau würde zwar ein höherer Abzug sein, aber unterm Strich sollten es evt 100€ mehr im Portmonee sein. Genau müsste ich es aber ausrechnen.
Ist dies möglich?
 

Doppeloma

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Hallo Neuling22,

Als ich dann krank wurde habe ich die Steuerklasse mit meiner Frau getauscht und die 5 erhalten (also seid Anfang 2017 in Steuerklasse5).

Auch das Krankengeld beinhaltet die Steuerklasse, warum sollte die AfA jetzt was Anderes nehmen (wollen) als bereits 2017 gegolten hat ???

Als ich jetzt meinen Arbeitslosengeld Bescheid bekam, scheint es so, dass sie mir mein Arbeitslosengeld nach Steuerklasse 5 berechnen und ich so weit aus weniger als 67% von den 2.200€ bekomme.

Habt ihr denn Kinder im Haushalt, ansonsten bekommst du nur ca. 60 % vom letzten Netto, in der Regel ist ALGI im Betrag immer weniger Geld als das Krankengeld vorher war und die Steuerklasse 3 nur von Vorteil für den, der aktuell das höhere Erwerbs-Einkommen hat.

Wenn ihr auf 4/4 wechseln würdet bekommt deine Frau dann weniger Netto ausgezahlt, ob sich das lohnt könnt ihr nur selber wissen und die AfA muss da eine Änderung nicht akzeptieren, wenn sie dann mehr an dich auszahlen soll.

MfG Doppeloma
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Warum führt Steuerklasse 4 zu einem höheren Steuerabzug?bei mir würde das doch einen geringeren Abzug haben statt 5 die 4.
Du zahlst direkte Steuern auf Arbeitslosengeld oder auch Krankengeld?

Das ist steuerfrei!
https://www.steuertipps.de/lexikon/l/lohnersatzleistungen

Progressionsvorbehalt bei der Steuererklärung sollte klar sein.
https://dejure.org/gesetze/EStG/32b.html
 

Neuling22

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Mir geht es ja um die Berechnung meines Arbeitslosengeld. Da ja vom Bemessungsgeld die aktuelle Lohnsteuerklasse abgezogen wird. Also bei mir die Steuerklasse 5, kann ich also die Steuerklasse noch ändern in 4 und 4 für meine Frau und muss dann das Arbeitsamt dies anerkennen und mir mehr Arbeitslosengeld auszahlen. Dumm wäre natürlich wenn ich es ändere meine Frau bezahlt mehr Lohnsteuer und das Arbeitsamt berechnet nicht mein Arbeitslosengeld neu.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Mir ist klar, worum es Dir geht.

Mir ist nicht klar, warum Du die Steuerklasse wechselst, obwohl abzusehen war, dass Du im Alg1 landest?

Wenn Du die Anweisungen der Afa im Beitrag liest, wirst Du sehen, dass die Afa diesen beabsichtigten Wechsel wahrscheinlich nicht akzeptieren wird.

„so wird die neue Lohnsteuerklasse nur be- rücksichtigt, wenn der Steuerklassenwechsel
• zu einem geringeren gemeinsamen Lohnsteuerab- zug führt, also zweckmäßig ist“

Deine Frau bezahlt im Abzug monatlich mehr, Du selber zahlst keine Steuern auf das Alg1 , also ergibt sich ein höherer gemeinsamer Abzug.
 

Neuling22

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Ich dachte eben erst das der Wechsel schlau ist, da ich ja 2017 auch Krankengeld bezogen hatte und meine Frau durch die Steuerklasse 3 weniger Abzüge hatte. Ich war der Überzeugung das das ALG1 nach meinem Gehalt aus 2016 mit der damals geltenden Steuerklasse gerechnet wird.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Wird es auch, da Krankengeld nicht mitzählt. ;-) ..

Die Feinheit ist halt, dass die Steuerklasse nicht von damals genommen wird.
 

Katzenfan

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@Neuling22

Dass Ihr während Deines Krankengeldbezugs die Steuerklassen gewechselt habt, damit Deine Frau sofort ein höheres "Netto" erhält, war ja auch ok.
Wie Du wohl richtig erkannt hast, wirkt sich ein Steuerklassenwechsel nach Beginn der Krankheit nämlich nicht auf die Höhe des Krankengelds aus:

https://krankengeld24.de/berechnung...-sich-nicht-bei-wechsel-der-steuerklasse.html

Nur schade, dass Du für die Berechnung des ALG von falschen Voraussetzungen bezüglich Deiner Steuerklasse ausgegangen bist, sonst hättet Ihr einfach noch im alten Jahr den entsprechenden Wechsel der Steuerklassen mit Wirkung ab 01.01.2018 beantragen können und Dein ALG wäre ohne Wenn und Aber nach der dann geltenden Steuerklasse berechnet worden.

Entgegen der Beiträge hier ist aber noch nicht Hopfen und Malz verloren!
Also bei mir die Steuerklasse 5, kann ich also die Steuerklasse noch ändern in 4 und 4 für meine Frau und muss dann das Arbeitsamt dies anerkennen und mir mehr Arbeitslosengeld auszahlen.
Damit müsstest Du Recht haben, aber es MUSS jeweils Steuerklasse 4 mit Faktor sein!

Der Wechsel von der Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor in die Steuerklassenkombination III/V kann unzweckmäßig sein und ist entsprechend zu prüfen. Der Wechsel von der Steuerklassenkombination III/V in IV/IV mit Faktor ist nach Meinung der BA immer zweckmäßig, weil das Faktorverfahren zum geringsten Lohnsteuerabzug führt (FW 153.3 Abs. 10).
Quelle: "Leitfaden für Arbeitslose 2017" (Fachhochschulverlag)

... und so steht es in den FW (Fachlichen Weisungen) der BA :
Ein Wechsel in das Faktorverfahren ist immer zu berücksichtigen, weil es zum geringsten Lohnsteuerabzug führt.
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/FW-SGB-III-153_ba015160.pdf (Seite 12)
Bitte dort auch die Beispiele unter "Weiterführende Informationen (Lohnsteuerklassenwechsel)" bzw. im Anhang beachten!

Vielleicht würde bei Dir sogar die Steuerklasse 3 akzeptiert und danach Dein ALG berechnet; da spielt aber die Lohn-/Gehaltshöhe Deiner Frau im Verhältnis zu Deinem (als Bemessungsentgelt herangezogenen) ehemaligen Arbeitsentgelt eine entscheidende Rolle.

Allerdings kann das ALG in jedem Fall erst auf den Zeitpunkt der Lohnsteuerklassenänderung neu berechnet werden, da die Eintragung "Tatbestandswirkung" hat. (Bis dahin ist also bei Dir die Lohnsteuerklasse 5 maßgebend.)

Du solltest also keine Zeit verlieren und Dich auf jeden Fall VOR einem Lohnsteuerklassenwechsel von Deiner Agentur für Arbeit dazu beraten lassen. So, wie es z. B. im "Merkblatt für Arbeitslose" empfohlen wird.
https://con.arbeitsagentur.de/prod/...ments/Merkblatt-fuer-Arbeitslose_ba015368.pdf (PDF-Seite 46)
Dort wird man Dir auch eine verbindliche Auskunft dazu geben können, ob evtl. sogar die Steuerklasse 3 bei der Berechnung Deines ALG berücksichtigt würde.
Vergiss aber nicht, geeignete Unterlagen über den Verdienst Deiner Frau mitzunehmen, denn ohne die wirst Du keine Auskunft erhalten, die Dir wirklich weiterhilft.

@RobbiRob
Du zahlst direkte Steuern auf Arbeitslosengeld oder auch Krankengeld?

Die zweckmäßige Lohnsteuerklassenkombination bei einem Wechsel ermittelt Ihre Agentur für Arbeit in der Regel anhand der „Tabelle zur Steuerklassenwahl“, die das Bundesfinanzministerium jährlich herausgibt.
Dabei bleibt ein Ausfall des Arbeitsentgelts unberücksichtigt, wenn er einen Anspruch auf eine lohnsteuerfreie Entgeltersatzleistung (z. B. Arbeitslosengeld) begründet.

(aus dem Merkblatt für Arbeitslose, siehe Link weiter oben!)
Es wird also nicht davon ausgegangen, dass der Arbeitslose auf sein ALG sowieso keine (direkten) Steuern zahlen muss, sondern auf das der Bemessung zugrunde liegende Arbeitsentgelt abgestellt.

Die erwähnte Tabelle findet man auch in den bereits erwähnten "Weiterführenden Informationen (Lohnsteuerklassenwechsel)" - hier der Link dazu:
blob:resource://pdf.js/f21cf1cb-24b3-4e53-adae-2843decbf591?A2_Merkblatt_2018.pdf
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
„Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen,können auf gemeinsamen Antrag die Steuerklassen ändern lassen.“

Wenn man an den falschen Sachbearbeiter gerät, könnte das schwierig werden.
In der Regel ist das aber nicht von Belang, da man ja nicht weiß wie lange Arbeitslosigkeit in dem Jahr andauert.

Aber Du hast Recht, einen Versuch ist es wert.
Faktorverfahren kannte ich, allerdings nicht in dem Zusammenhang.
 

Neuling22

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@Katzenfan

Kannst du mir bitte ganz genau sagen was ich machen muss? Also einmal für den Termin, ob ich da die Hotline anrufen soll und um was ich bitten soll, sowie wenn ich den Termin habe welche Argumente bzw was ich anbringen soll.

Vielen Dank, ich bin absoluter Neuling auf dem Gebiet Arbeitsamt und möchte nicht wieder etwas versauen.

VG
 

Katzenfan

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Ja, den Termin musst Du wahrscheinlich über die Hotline vereinbaren, und zwar möchtest Du Dich wegen eines beabsichtigten Lohnsteuerklassenwechsels beraten lassen.
Genau das propagiert die BA doch überall, z. B. im "Merkblatt für Arbeitslose", wie ich bereits schrieb:
Du solltest also keine Zeit verlieren und Dich auf jeden Fall VOR einem Lohnsteuerklassenwechsel von Deiner Agentur für Arbeit dazu beraten lassen. So, wie es z. B. im "Merkblatt für Arbeitslose" empfohlen wird.
https://con.arbeitsagentur.de/prod/a...e_ba015368.pdf (PDF-Seite 46)
Schau Dir doch bitte die entsprechenden Passagen in dem Merkblatt mal an!

Und da zur Ermittlung der "zweckmäßigen Lohnsteuerklassenkombination" das Arbeitseinkommen Deiner Frau erforderlich ist, gehe ich mal davon aus, dass Du das schon irgendwie nachweisen musst. Deshalb: entsprechende Unterlagen mitnehmen!
Die zweckmäßige Lohnsteuerklassenkombination bei einem Wechsel ermittelt Ihre Agentur für Arbeit in der Regel anhand der „Tabelle zur Steuerklassenwahl“, die das Bundesfinanzministerium jährlich herausgibt.
Es kann auch nicht schaden, wenn Du Dir vor dem Beratungsgespräch noch einmal den Punkt 153.3 der "Fachlichen Weisungen" (FW) noch einmal zu Gemüte führst.
Hier nochmal der Link:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/FW-SGB-III-153_ba015160.pdf

Den Vordruck "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern" kannst Du hier
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=AE9189F5E75481270763
herunterladen.
Ich würde ein Exemplar davon zu dem Beratungsgespräch mitnehmen. Vielleicht ist man Dir beim Ausfüllen behilflich, denn z. B. wäre ich mir nicht sicher, was auf Seite 2 in Zeile 32 einzutragen ist (Dein voraussichtlicher Jahresbruttoarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis).

Da es in den FW auf Seite 12 (Absatz 7) heißt:
Beim Bezug von lohnsteuerfreien Entgeltersatzleistungen (z. B. Alg, Übg, Kug, Krankengeld) ist das ausgefallene Arbeitsentgelt, hilfsweise das Bemessungsentgelt heranzuziehen.
würde ich aber im Zweifel Dein ausgefallenes Arbeitsentgelt dort eintragen.

Ich fürchte, mehr Hilfestellung kann ich Dir dazu im Moment auch nicht geben, aber es wird schon klappen. Und eigentlich hast Du ja nichts zu verlieren.

Viele Grüße und noch schöne Ostern!

Katzenfan
 

Neuling22

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Komisch, ein direktes Beratungsgespräch in der Agentur für Arbeit soll es nicht geben?!? Ich bekomme nur ein telefonisches Beratungsgespräch in den nächsten 2 Tagen. Ist das so richtig, am Telefon können die mir doch dann viel erzählen was nachher nicht so ist oder mich abwimmeln.
 

Katzenfan

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So ähnlich könnte das bei uns auch laufen ...
Hatten mal das Gleiche, da ging's allerdings nicht um die Steuerklasse, sondern um Anrechnung von Nebeneinkommen aus Selbstständigkeit.
Da hieß es, in der für uns zuständigen AfA ("Nebenstelle") gäbe es keine Leistungsabteilung mehr und in der "Hauptstelle" könne man auch nicht in der zuständigen Abteilung vorsprechen.

Nach der telefonischen Auskunft haben wir dann die Aussagen des SB nochmal schriftlich in einem Schreiben festgehalten und um schriftliche Bestätigung gebeten, was letztendlich auch geklappt hat. Das kommt natürlich auch auf den Bearbeiter an. Wir hatten da auch schon einen, der trotz ausdrücklicher Bitte um schriftliche Bestätigung meinte, das telefonisch erledigen zu können.

An Deiner Stelle würde ich mir dann eben anhören, was der AfA -Mensch zu Deiner Frage zu sagen hat und anschließend um schriftliche Bestätigung bitten - am besten schriftlich (per Brief oder Fax). Bitte auf jeden Fall den Namen des Anrufers notieren!

Ich finde das alles jedenfalls nicht optimal. So ein Telefonat ersetzt doch keine persönliche Beratung!
 

Neuling22

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Also, ich habe es schriftlich bekommen was wir besprochen hatten am Telefon. Jetzt Warschau auch beim Finanzamt und wollte die Steuerklasse in 4 mit Faktor ändern. Doch das ist nach der Aussage der Sachbearbeiterin nicht möglich da ich arbeitslos bin. In 4 mit Faktor kann nur gewechselt werden wenn man Lohn/Gehalt bezieht. Ist das richtig oder gibt es da evt doch dich Chance?
 

Katzenfan

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Aus Sicht des Finanzamts scheint das richtig zu sein, denn in dem "Merkblatt zur Steuerklassenwahl"
blob:resource://pdf.js/f32e0a42-86dc-4a3f-a1f7-2c73f0b3730e?A2_Merkblatt_2018.pdf
(Bitte in Browser kopieren!)
das auch Bestandteil der "Fachlichen Weisungen der BA zu § 153" ist, heißt es schon im ersten Satz:

Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben
und beide Arbeitslohn1 beziehen, können bekanntlich für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse
IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der
andere nach Steuerklasse V besteuert werden will.

1) aktives Beschäftigungsverhältnis, keine Versorgungsbezüge


Andererseits muss ein Steuerklassenwechsel wohl auch möglich sein, wenn ein oder sogar beide Ehegatten/Lebenspartner Arbeitslosengeld beziehen, denn sonst bräuchte es das weite Thema "Steuerklassenwechsel während Arbeitslosigkeit" ja nicht zu geben.

Im § 153 SGB III heißt es z. B.:
(3) Haben Ehegatten oder Lebenspartner die Lohnsteuerklassen gewechselt, so werden die als Lohnsteuerabzugsmerkmal neu gebildeten Lohnsteuerklassen von dem Tag an berücksichtigt, an dem sie wirksam werden, wenn
1. die neuen Lohnsteuerklassen dem Verhältnis der monatlichen Arbeitsentgelte beider Ehegatten oder Lebenspartner entsprechen oder
2. sich auf Grund der neuen Lohnsteuerklassen ein Arbeitslosengeld ergibt, das geringer ist als das Arbeitslosengeld, das sich ohne den Wechsel der Lohnsteuerklassen ergäbe.


Und lies mal im "Merkblatt für Arbeitslose",
https://con.arbeitsagentur.de/prod/...ments/Merkblatt-fuer-Arbeitslose_ba015368.pdf
was dort ab PDF-Seite 46 zum Thema "Lohnsteuerklassenwechsel" steht!
(z. B.: HINWEIS: Lohnsteuerklassenwechsel kann teuer werden. Lassen Sie sich beraten! Vorher!)

Wozu also die ganzen Warnungen und der Rat, sich VOR einem Lohnsteuerklassenwechsel beraten zu lassen, wenn ein Wechsel gesetzlich gar nicht möglich ist???

Das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel" habe ich hier mal angehängt.
Gerade, wenn man in Steuerklasse IV mit Faktor wechseln möchte, muss man auch die voraussichtlichen Jahresbruttoarbeitslöhne angeben (was Du ja z. Zt. eigentlich gar nicht kannst).
Nun hast Du ja (leider) schon beim Finanzamt vorgesprochen. Ansonsten (oder wenn denen Deine persönlichen Daten in diesem Zusammenhang (noch) nicht bekannt sind) würde ich evtl. einfach den der Berechnung Deines ALG zugrunde liegenden Arbeitslohn dort eintragen, den Antrag ausdrucken, unterschreiben und per Post ans FA schicken.

Wüsste nicht, wie es sonst gehen soll ... Vielleicht hat die AfA einen Tipp?

Nachtrag:
Hier noch ein Link des VdK zu diesem Thema - hilft zwar auch nicht wirklich weiter, aber "unterstreicht", dass es doch sowas wie einen Steuerklassenwechsel während der Arbeitslosigkeit geben muss:

https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/69488/durch_steuerklassenwechsel_mehr_arbeitslosengeld
 

Anhänge

  • Antrag auf Steuerklassenwechsel.pdf
    103,4 KB · Aufrufe: 215
  • Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2018 - A2_Merkblatt_2018.pdf
    302,9 KB · Aufrufe: 219
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Neuling22

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Hi,

Ja ein Wechsel ist ja möglich in 4/4 oder 3/5 aber nicht in 4 mit Faktor. Nach deren Aussage kann ich nur während ich Arbeitslohn erhalte in 4 mit Faktor wechseln.
Den Wechsel in die 4 habe ich beim Finanzamt gemacht, also fällt das mit den Unterlagen hinschicken und Daten von 2016 einzugeben aus.
In den von dir verlinkten Seiten habe ich auch nichts direkt gelesen das auf einen Wechsel in das Faktorverfahren während der Arbeitslosigkeit zeigt. Jedenfalls ist das ganze System sehr undurchsichtig und sehr zu Lasten der Bürger.
 

Katzenfan

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Hallo Neuling22,

Du konntest jetzt also von der Steuerklasse 5 in die 4 wechseln, lt. AfA -Auskunft wäre aber auch die für Dich günstigere Klasse "4 mit Faktor" möglich?
Und wenn Du in Steuerklasse 3 und Deine Frau in 5 wechselst, ist das für Euch nicht mehr "zweckmäßig", so dass der Wechsel dann bei der Berechnung Deines ALG gar nicht berücksichtigt würde?
Also bei mir die Steuerklasse 5, kann ich also die Steuerklasse noch ändern in 4 und 4 für meine Frau und muss dann das Arbeitsamt dies anerkennen und mir mehr Arbeitslosengeld auszahlen.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, HAST Du jetzt also die Steuerklasse 4 und die AfA hat Dir schriftlich bestätigt, dass Dein ALG ab der LSt-Klassen-Änderung auch damit berechnet wird.
Wenn es so ist, hast Du ja wenigstens schonmal das erreicht, was Dir so "vorschwebte". Oder heißt es von der AfA , es MUSS "4 mit Faktor" sein, damit Dein ALG nun neu berechnet wird?
Den Wechsel in die 4 habe ich beim Finanzamt gemacht, also fällt das mit den Unterlagen hinschicken und Daten von 2016 einzugeben aus.
Das betrifft doch aber nicht das Finanzamt, sondern die AfA , damit sie anhand derer beurteilen kann, ob ein Steuerklassenwechsel und in welche Steuerklassen zweckmäßig ist. Aber der Punkt ist ja inzwischen wohl erledigt (durch die AfA ).
Jedenfalls ist das ganze System sehr undurchsichtig und sehr zu Lasten der Bürger.
Wie wahr! Fast unmöglich, da durchzufinden.
 

Neuling22

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Ich habe von dem Mitarbeiter der AfA den Wechsel zu 4 oder 4 mit Faktor für möglich gesagt bekommen. Das Finanzamt hat mir aber nicht 4 mit Faktor gegeben da ich nicht in Lohnzahlung bin. Sie haben
mir nur die 4 oder 3 ändern wollen. Also habe ich zumindest den Teilerfolg mit der 4 genommen, lieber wäre mir aber die 4 mit Faktor gewesen. Jetzt muss ich den Wechsel dem Arbeitsamt mitteilen. Ich hoffe das dann das zumindest klar geht.
 
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