Bommelkitti
Elo-User*in
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- 8 September 2016
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Hallo,
bin irgenwie völlig überfordert und brauche Hilfe !!!
Ich bin seit Juni 2015 krankgeschrieben und habe seitdem einige Krankenhausaufenthalte und 2 Rehamaßnahmen absolviert. Fakt ist, das es mir gesundheitlich nix gebracht hat und ich zusätzlich noch eine Knieprothese brauche, für die ich ein Voruntersuchungstermin für den 20.10.2016 in einer Sportklinik habe (Kann weder Treppen steigen noch bei Strecken über ca.50m ohne Unterarmgestützen laufen).
Durch meine gesundheitlichen Einschränkungen ( Rheumatoide Polyarthritis ) habe ich von mir aus einen EM- Rentenantrag gestellt.
Dieser wurde mir innerhalb 3 Wochen abgelehnt.
Nun habe ich gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt und sobald meine Krankenkasse von der Ablehnung erfuhr, hat sie mir nun zum 09.09.2016 das Krankengeld gestrichen, mit der Begründung das der Rentenantrag abgeleht worden ist, und die letzte Rehaeinrichtung ja der Meinung ist, das ich noch leichte Tätigkeiten über 6 Stunden leisten könne.
Der letzte Arbeitgeber hat mir wärend der AU gekündigt(befristetet Vertrag) und Anspruch auf Krankengeld hätte ich bis zum 15.12.2016 gehabt.
Nun meine Fragen:
Was mache ich jetzt ?
Lege ich Widerspruch bei der Krankenkasse ein ?
Lasse ich mich trotzdem weiter krankschreiben ?
Melde ich mich Arbeitslos und wenn, gebe ich an, das ich Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt habe ?
Greift hier die Nahtlosigkeitsregelung (§125 SGBIII ) oder läuft das unter normales ALG 1 (§ 118 SGB III)
Ich bin völlig Ahnungslos und wäre dankbar für jede Hilfe !!!!
bin irgenwie völlig überfordert und brauche Hilfe !!!
Ich bin seit Juni 2015 krankgeschrieben und habe seitdem einige Krankenhausaufenthalte und 2 Rehamaßnahmen absolviert. Fakt ist, das es mir gesundheitlich nix gebracht hat und ich zusätzlich noch eine Knieprothese brauche, für die ich ein Voruntersuchungstermin für den 20.10.2016 in einer Sportklinik habe (Kann weder Treppen steigen noch bei Strecken über ca.50m ohne Unterarmgestützen laufen).
Durch meine gesundheitlichen Einschränkungen ( Rheumatoide Polyarthritis ) habe ich von mir aus einen EM- Rentenantrag gestellt.
Dieser wurde mir innerhalb 3 Wochen abgelehnt.
Nun habe ich gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt und sobald meine Krankenkasse von der Ablehnung erfuhr, hat sie mir nun zum 09.09.2016 das Krankengeld gestrichen, mit der Begründung das der Rentenantrag abgeleht worden ist, und die letzte Rehaeinrichtung ja der Meinung ist, das ich noch leichte Tätigkeiten über 6 Stunden leisten könne.
Der letzte Arbeitgeber hat mir wärend der AU gekündigt(befristetet Vertrag) und Anspruch auf Krankengeld hätte ich bis zum 15.12.2016 gehabt.
Nun meine Fragen:
Was mache ich jetzt ?
Lege ich Widerspruch bei der Krankenkasse ein ?
Lasse ich mich trotzdem weiter krankschreiben ?
Melde ich mich Arbeitslos und wenn, gebe ich an, das ich Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt habe ?
Greift hier die Nahtlosigkeitsregelung (§125 SGBIII ) oder läuft das unter normales ALG 1 (§ 118 SGB III)
Ich bin völlig Ahnungslos und wäre dankbar für jede Hilfe !!!!