PapstFnord
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Hallo,
ich habe seit gestern ein nicht kleines Problem mit dem Jobcenter. Die Sachlage ist folgende:
Ich bin seit 01.11.12 arbeitslos und bekomme ALG1 in Höhe von 625,80€. Zusätzlich dazu befinde ich mich momentan mitten in meiner Scheidung. Ich bin also Anfang November zum Jobcenter und habe mich offiziell zur Wohnungssuche angemeldet. Die Dame hat mir einige Formulare mitgegeben, an Hand derer ich mich bezüglich Mietpreis und Größe der Wohnung orientieren sollte, sowie ein Formular, welches vom Vermieter auszufüllen ist. Ich habe dann auch recht schnell eine passende Wohnung gefunden. Diese wurde mir vom Jobcenter als angemessen anerkannt. Der Umzug konnte also am 1. Dezember stattfinden. Antrag auf Übernamhe der Mietkaution und Erstausstattung wurden ebenfalls gestellt.
Zusätzlich dazu übe ich seit November einen Minijob aus. Das Einkommen schwankt jeden Monat ein bischen, für November waren es 218,79€, welches mir Mitte Dezember auf mein Konto überwiesen wurde. Maximal sind es 400€ im Monat.
Gestern hat mein Vermieter gefragt, wie es denn mit der Kaution aussieht. Ich habe dann meine Sachbearbeiterin angeschrieben um zu fragen, ob man die Kaution nicht vielleicht schon ausbezahlen kann. Dann kam der Schock. Anscheinend besteht für mich KEIN Leistungsanspruch und somit auch kein Anspruch auf Übernahme der Mietkaution und der Erstausstattung. Sie meinte aber, dass Sie noch auf einen Änderungsbescheid der Agentur für Arbeit wartet, da mir ja Einkommen angerechnet wird und mein ALG1-Anspruch somit kleiner wird.
Nun meine Fragen:
1. Es müsste doch für November ein Leistungsanspruch bestehen, denn der Lohn für November wurde ja erst im Dezember ausbezahlt. Laut Aussage der SB wird Einkommen erst bei Eingang angerechnet. Habe also im November nur mein ALG1 bekommen.
2. Wenn für November ein Leistungsanspruch besteht, genügt das für die Übernahme der Mietkaution und für Erstausstattung?
3. Laut meinen Berechnungen habe ich einen relativ kleinen ALG2-Anspruch. Es kann doch aber nicht sein, dass ich als ALG1-Bezieher inkl. 165€ Freibetrag weniger bekomme, als wenn ich komplett ALG2 beziehe und 165€ dazuverdiene? Wo ist da die Logik?
Hier nochmal alle Daten:
ALG1: 625,80€
Miete (Stufe 1): 225€ + 50€NK
Heizung: 54€
Edit: Habe mich versehen, Einkommen für November waren nur 218,79€.
Ich habe gerade den ALG-Rechner runtergeladen und ausgefüllt. Laut diesem besteht ein Restanspruch von knapp 40€. Wie genau ist dieser Rechner?
ich habe seit gestern ein nicht kleines Problem mit dem Jobcenter. Die Sachlage ist folgende:
Ich bin seit 01.11.12 arbeitslos und bekomme ALG1 in Höhe von 625,80€. Zusätzlich dazu befinde ich mich momentan mitten in meiner Scheidung. Ich bin also Anfang November zum Jobcenter und habe mich offiziell zur Wohnungssuche angemeldet. Die Dame hat mir einige Formulare mitgegeben, an Hand derer ich mich bezüglich Mietpreis und Größe der Wohnung orientieren sollte, sowie ein Formular, welches vom Vermieter auszufüllen ist. Ich habe dann auch recht schnell eine passende Wohnung gefunden. Diese wurde mir vom Jobcenter als angemessen anerkannt. Der Umzug konnte also am 1. Dezember stattfinden. Antrag auf Übernamhe der Mietkaution und Erstausstattung wurden ebenfalls gestellt.
Zusätzlich dazu übe ich seit November einen Minijob aus. Das Einkommen schwankt jeden Monat ein bischen, für November waren es 218,79€, welches mir Mitte Dezember auf mein Konto überwiesen wurde. Maximal sind es 400€ im Monat.
Gestern hat mein Vermieter gefragt, wie es denn mit der Kaution aussieht. Ich habe dann meine Sachbearbeiterin angeschrieben um zu fragen, ob man die Kaution nicht vielleicht schon ausbezahlen kann. Dann kam der Schock. Anscheinend besteht für mich KEIN Leistungsanspruch und somit auch kein Anspruch auf Übernahme der Mietkaution und der Erstausstattung. Sie meinte aber, dass Sie noch auf einen Änderungsbescheid der Agentur für Arbeit wartet, da mir ja Einkommen angerechnet wird und mein ALG1-Anspruch somit kleiner wird.
Nun meine Fragen:
1. Es müsste doch für November ein Leistungsanspruch bestehen, denn der Lohn für November wurde ja erst im Dezember ausbezahlt. Laut Aussage der SB wird Einkommen erst bei Eingang angerechnet. Habe also im November nur mein ALG1 bekommen.
2. Wenn für November ein Leistungsanspruch besteht, genügt das für die Übernahme der Mietkaution und für Erstausstattung?
3. Laut meinen Berechnungen habe ich einen relativ kleinen ALG2-Anspruch. Es kann doch aber nicht sein, dass ich als ALG1-Bezieher inkl. 165€ Freibetrag weniger bekomme, als wenn ich komplett ALG2 beziehe und 165€ dazuverdiene? Wo ist da die Logik?
Hier nochmal alle Daten:
ALG1: 625,80€
Miete (Stufe 1): 225€ + 50€NK
Heizung: 54€
Edit: Habe mich versehen, Einkommen für November waren nur 218,79€.
Ich habe gerade den ALG-Rechner runtergeladen und ausgefüllt. Laut diesem besteht ein Restanspruch von knapp 40€. Wie genau ist dieser Rechner?