Hi,
Hat man bei Bezug auf Alg1 die selben Verpflichtungen während man krankgeschrieben ist?
z.B. bearbeiten der VV, entgegennehmen von Anrufen?
Bitte keine Antworten wie: "Solange deine Arme nicht gebrochen sind" etc, AfA weiß ja nicht welche Krankheit man hat
Im Optimalfall mit Paragraphen
mfG
Hat man bei Bezug auf Alg1 die selben Verpflichtungen während man krankgeschrieben ist?
z.B. bearbeiten der VV, entgegennehmen von Anrufen?
Bitte keine Antworten wie: "Solange deine Arme nicht gebrochen sind" etc, AfA weiß ja nicht welche Krankheit man hat
Im Optimalfall mit Paragraphen
mfG