Hallo,
ich beziehe ALG1 und bin derzeit krankgeschrieben.
Mich würde interessieren, wie sich eine mögl. Folge-AU auf mein ALG1-Bezug/Anspruch auswirkt.
Das liest sich für mich so, dass der ALG1-Anspruch für die Dauer der Krankheit quasi „verfällt“.
Ein Bekannter sagte mir, dass der Anspruch „ruhen“ würde. Widerspricht sich das nicht?
Eckdaten:
ALG1 seit: 01.04.2019
Krankschreibung seit 3 Wochen.
ALG1 bewilligt bis Ende Feb
Was wäre denn in den folgenden Fällen:
1.) Ich bin weiter krank über die 6 Wochen hinaus. Erhalte also erstmal Krankengeld. Und dann hatte ich noch gelesen, dass ich mich - nach Ende der Krankheit - wieder persönlich bei der AfA vorstellen muss und nen neuen ALG1-Antrag stellen muss. Ist das korrekt?
2.) Ich wieder gesund werde (vor Ablauf von 6 Wochen). Hat mir die Zeit etwas für einen späteren erneuten ALG1-Antrag „gebracht“?
Also unter welchen Umständen würde ich durch die jetzige Krankheit bei einem erneuten ALG1-Antrag davon „profitieren“? Ggf. auch nach einer erneuten Anstellung und Kündigung in der Probezeit?
ich beziehe ALG1 und bin derzeit krankgeschrieben.
Mich würde interessieren, wie sich eine mögl. Folge-AU auf mein ALG1-Bezug/Anspruch auswirkt.
Hier lese ich, dass die Krankschreibung/Leistungsfortzahlung und später nach 6 Wochen auch das Krankengeld die Anspruchsdauer für ALG1 NICHT verlängern.“
Quelle: ALG I und Krankheit
Das liest sich für mich so, dass der ALG1-Anspruch für die Dauer der Krankheit quasi „verfällt“.
Ein Bekannter sagte mir, dass der Anspruch „ruhen“ würde. Widerspricht sich das nicht?
Eckdaten:
ALG1 seit: 01.04.2019
Krankschreibung seit 3 Wochen.
ALG1 bewilligt bis Ende Feb
Was wäre denn in den folgenden Fällen:
1.) Ich bin weiter krank über die 6 Wochen hinaus. Erhalte also erstmal Krankengeld. Und dann hatte ich noch gelesen, dass ich mich - nach Ende der Krankheit - wieder persönlich bei der AfA vorstellen muss und nen neuen ALG1-Antrag stellen muss. Ist das korrekt?
2.) Ich wieder gesund werde (vor Ablauf von 6 Wochen). Hat mir die Zeit etwas für einen späteren erneuten ALG1-Antrag „gebracht“?
Also unter welchen Umständen würde ich durch die jetzige Krankheit bei einem erneuten ALG1-Antrag davon „profitieren“? Ggf. auch nach einer erneuten Anstellung und Kündigung in der Probezeit?