Hallo Community,
seit September 2018 beziehe ich ALG1 und habe direkt nach Leistungsantritt eine 6 monatige Maßnahme abgeschlossen.
Heute morgen hatte ich meinen ersten Termin bei meinem Berater und es liegen mehr offene Fragen als vorher vor. Eine EGV habe ich bis jetzt nicht gesehen oder unterschrieben.
Folgende Fragen beschäftigen mich:
1. Email und Telefon
Das Forum ist voll von Fragen zu Telefonnummer und Email Adresse. Auch ich habe schon einige Anrufe von ZAF und Personaler bekommen, die ich aufgrund der laufenden Maßnahme abwimmeln konnte. Da meine Maßnahme endet möchte ich gerne zur Sicherheit meine Telefonnummer und Email Adresse löschen lassen.
Frage zu 1:
Reicht ein Brief per Post an das Amt aus?
2. Online Postfach
In einem Nebensatz hatte er erwähnt, das heutzutage alles online gemacht wird und ich sicherlich nichts dagegen habe, dass die kommenden VV per Email an das Online Postfach zugestellt werden. Nichtsahnend, jedoch im Nachhinein mit einem ungutem Gefühl habe ich dem mündlich zugestimmt. Auf dem Rückweg kaum in der Bahn angekommen klingelt das Smartphone, neue Emails mit neuem VV. Leider ist für mich nicht ersichtlich, ob dahinter eine RFB steht oder nicht. Irgendwie hat dies eher einen Nachteil als Vorteil für mich so scheint es.
Fragen zu 2:
Macht es Sinn der Zustellung der VV an das Online Postfach zu Widersprechen?
Sollte eine RFB dahinter sein, ab welchem Zeitpunkt läuft die Uhr um eine Bewerbung dort hin zu schicken? Ab Zustellung der Email oder ab postalischer Zustellung des VV?
3. Hohe Anzahl an RFBs
Ich wurde gekündigt und habe einen sehr gefragten Beruf. Seit der arbeitssuchend Meldung letzten Jahres kommen fast täglich VV rein, öfters auch mit RFB. Alles Unternehmen bei denen man sich nicht freiwillig bewerben würde.
Habe ich etwas verbrochen ständig mit den RFBs belästigt zu werden? Heute morgen habe ich 2 VV's (§159 Abs. 1 Satz 2) mit jeweils einer RFB vom Berater erhalten, was hinter der Email von vorhin dahinter steckt kann ich nicht einsehen.
Fragen zu 3:
Kann man das irgendwie eindämmen oder gar abschalten?
Kann man einsehen ob einem durch den alten AG oder Weiterbildungsträger etwas vorgeworfen wird (Akteneinsicht o.Ä.)?
4. Profil Anonym stellen
In der Jobbörse bekomme ich ständig Mitteilungen von Arbeitgebern, eine Bewerbung sei erwünscht. Ich bin jung und meine Qualifikationen sind gefragt, jedoch möchte ich nicht in üblen Abzockerbuden laden und sehe die Möglichkeit aufgrund der Qualifikation selbstständig - wie bis jetzt immer in meinem Leben – zeitnah einen neuen Job zu finden.
Frage zu 4:
Macht es Sinn sein Profil anonym stellen zu lassen oder ergeben sich mögliche Nachteile dieses zu beantragen?
5. RFB und $ 140 Zumutbare Beschäftigung
Ein wenig konnte ich meine Sorgen vor den ganzen RFBs mindern, da ich vor dem ALG1 6 Monate sehr gut verdient hatte, jedoch davor 6 Monate KK bezogen habe.
Nach § 140 Zumutbare Beschäftigungen habe ich folgendes gefunden:
Meine Frage hierzu… Nach 3: „Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.“
Habe ich aufgrund der absolvierten Maßnahme keine Möglichkeit mehr, aufgrund eines niedrig angebotenen Gehalts eine Beschäftigung nicht anzunehmen oder zählt die Dauer der Maßnahme nicht mit ein oder nur zu Hälfte? Hierzu finde ich leider gar nichts.
Vielen lieben Dank an alle die es bis zum Ende durchgehalten haben und Ihr mir evtl. hilfreiche Tipps geben könnt. Es fühlt sich alles sehr negativ an was vom Amt kommt.
LG
Wylinho
seit September 2018 beziehe ich ALG1 und habe direkt nach Leistungsantritt eine 6 monatige Maßnahme abgeschlossen.
Heute morgen hatte ich meinen ersten Termin bei meinem Berater und es liegen mehr offene Fragen als vorher vor. Eine EGV habe ich bis jetzt nicht gesehen oder unterschrieben.
Folgende Fragen beschäftigen mich:
1. Email und Telefon
Das Forum ist voll von Fragen zu Telefonnummer und Email Adresse. Auch ich habe schon einige Anrufe von ZAF und Personaler bekommen, die ich aufgrund der laufenden Maßnahme abwimmeln konnte. Da meine Maßnahme endet möchte ich gerne zur Sicherheit meine Telefonnummer und Email Adresse löschen lassen.
Frage zu 1:
Reicht ein Brief per Post an das Amt aus?
2. Online Postfach
In einem Nebensatz hatte er erwähnt, das heutzutage alles online gemacht wird und ich sicherlich nichts dagegen habe, dass die kommenden VV per Email an das Online Postfach zugestellt werden. Nichtsahnend, jedoch im Nachhinein mit einem ungutem Gefühl habe ich dem mündlich zugestimmt. Auf dem Rückweg kaum in der Bahn angekommen klingelt das Smartphone, neue Emails mit neuem VV. Leider ist für mich nicht ersichtlich, ob dahinter eine RFB steht oder nicht. Irgendwie hat dies eher einen Nachteil als Vorteil für mich so scheint es.
Fragen zu 2:
Macht es Sinn der Zustellung der VV an das Online Postfach zu Widersprechen?
Sollte eine RFB dahinter sein, ab welchem Zeitpunkt läuft die Uhr um eine Bewerbung dort hin zu schicken? Ab Zustellung der Email oder ab postalischer Zustellung des VV?
3. Hohe Anzahl an RFBs
Ich wurde gekündigt und habe einen sehr gefragten Beruf. Seit der arbeitssuchend Meldung letzten Jahres kommen fast täglich VV rein, öfters auch mit RFB. Alles Unternehmen bei denen man sich nicht freiwillig bewerben würde.
Habe ich etwas verbrochen ständig mit den RFBs belästigt zu werden? Heute morgen habe ich 2 VV's (§159 Abs. 1 Satz 2) mit jeweils einer RFB vom Berater erhalten, was hinter der Email von vorhin dahinter steckt kann ich nicht einsehen.
Fragen zu 3:
Kann man das irgendwie eindämmen oder gar abschalten?
Kann man einsehen ob einem durch den alten AG oder Weiterbildungsträger etwas vorgeworfen wird (Akteneinsicht o.Ä.)?
4. Profil Anonym stellen
In der Jobbörse bekomme ich ständig Mitteilungen von Arbeitgebern, eine Bewerbung sei erwünscht. Ich bin jung und meine Qualifikationen sind gefragt, jedoch möchte ich nicht in üblen Abzockerbuden laden und sehe die Möglichkeit aufgrund der Qualifikation selbstständig - wie bis jetzt immer in meinem Leben – zeitnah einen neuen Job zu finden.
Frage zu 4:
Macht es Sinn sein Profil anonym stellen zu lassen oder ergeben sich mögliche Nachteile dieses zu beantragen?
5. RFB und $ 140 Zumutbare Beschäftigung
Ein wenig konnte ich meine Sorgen vor den ganzen RFBs mindern, da ich vor dem ALG1 6 Monate sehr gut verdient hatte, jedoch davor 6 Monate KK bezogen habe.
Nach § 140 Zumutbare Beschäftigungen habe ich folgendes gefunden:
„(3) 1Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einer arbeitslosen Person insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. 2In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. 3Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.“
Meine Frage hierzu… Nach 3: „Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.“
Habe ich aufgrund der absolvierten Maßnahme keine Möglichkeit mehr, aufgrund eines niedrig angebotenen Gehalts eine Beschäftigung nicht anzunehmen oder zählt die Dauer der Maßnahme nicht mit ein oder nur zu Hälfte? Hierzu finde ich leider gar nichts.
Vielen lieben Dank an alle die es bis zum Ende durchgehalten haben und Ihr mir evtl. hilfreiche Tipps geben könnt. Es fühlt sich alles sehr negativ an was vom Amt kommt.
LG
Wylinho