Alg1 Folgeeinladung /Leistungen vorl. eingestellt, Termin nie erhalten...

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mindblown

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Hallo Zusammen und ein frohes neues Jahr!

Heute habe ich in meinem Briefkasten eine Entdeckung machen dürfen die mich sowohl verwirrt als auch schockt.

Es handelt sich um eine Folgeeinladung der Agentur für Arbeit in der mir vorgeworfen wird einen Termin am 02.01.2018 unentschuldigt nicht wahrgenommen zu haben. Gleichzeitig wird erwähnt das die Leistung vorläufig eingestellt wurde.

Leider habe ich aber nie eine Einladung zum versäumten Termin erhalten. Habe die Feiertage zu Hause verbracht und den Briefkasten auch jeden Werktag geleert. Er kann auch nicht versehentlich weggeworfen o.ä. sein weil mein Briefkasten war wortwörtlich leer. Die Frage ist nun was erwartet mich? Wie soll ich dem SB das erklären? Zumal das (mal wieder) ein Erstgespräch wird... der 3te Sachbearbeiter nun in einem halbem Jahr Erwerbslosigkeit.

Der Folgetermin ist übrigens erst Ende Januar. Was bedeutet es wenn die Leistungen vorläufig eingestellt werden? Ich kann mich ja laut schreiben erst beim nächsten Termin diesbezüglich rechtfertigen. Dazu soll ich auch die dem Schreiben beigefügte Stellungnahme mitbringen.

Wie soll ich mich nun am besten Verhalten?

Ich hoffe ich konnte mein Anliegen verständlich äußern, ist mein erster Beitrag in einem Forum. :cheer2:
 

mindblown

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Anbei die Schriftstücke. Bitte Bescheid geben wenn ich was vergessen haben sollte zu schwärzen. :)

Folgeeinladung.jpg FolgeeinladungR.jpeg.jpgStellungnahme.jpeg.jpg
 

HexiMeckie

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Ich würde das Stellungnahme schreiben nehmen und als Erklärung hinschreiben:

Ich habe die Einladung zu dem Termin trotz Werktäglicher Leerung meines Briefkastens nicht erhalten.

Nicht mehr, nicht weniger.

Die müssen dir nachweisen, dass der Brief bei dir angekommen ist.

Edit, weil vergessen: Und das Ganze relativ zügig abschicken, damit du am Ende des Monats nicht ohne Geld da stehst.
 

Gollum1964

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nabend mindblown,

leider bist du wohl auch in der "Verfolgungsbetreuung" gelandet. Herzliches Beileid und mache dich auf einiges gefaßt.

Wegen des nichterhaltenen Schreibens vom Jobcenter würde ich denen schriftlich und nachweislich mitteilen, dass bei dir nichts eingegangen ist.
 

mindblown

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Zunächst Danke für Eure Hilfe ! :)

Habe das alles jetzt mal sacken lassen und versucht mit klarem Kopf nochmal darüber nachzudenken.

Auf dem Stellungnahmeschreiben steht ja unten nochmal, dass ich mich beim Termin nochmal dazu äußern kann BEVOR über die Sperrzeit entschieden wird. Das könnte man jetzt ja auch wieder so deuten als wäre die Sanktion noch nicht verhängt. Dann verstehe ich wiederum die Passage mit "Leistungen vorläufig eingestellt" nicht.

Die Vorlage zur Stellungnahme werde ich denke ich nicht nehmen, sollte ich im Laufe der nächsten Woche zum Vorwurf Stellung nehmen. So ein Häckchen ist im Zweifelsfall schnell nachgesetzt.

@Gollum1964 was meinst du mit "Verfolgungsbetreuung" und auf was darf ich mich gefasst machen? Hört sich ja garnicht gut an...
 

Gollum1964

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@Gollum1964 was meinst du mit "Verfolgungsbetreuung" und auf was darf ich mich gefasst machen? Hört sich ja garnicht gut an...

Hallo mindblown,

damit meine ich Intensivbetreuung:

höhere Kontaktdichte, deutlich mehr VV , zumeist rüderer Umgangston, höhere Gefahr von Maßnahmen, etc.
Man versucht dich dann auf Teufel komm raus aus der Statistik zu bekommen. Bei mir waren das dann Vorschläge wie BufDi, beruflich bedingter Wegzug, Überleitung an PAV, Sanktionsandrohungen, etc.
 

mindblown

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Ohje das hört sich in der Tat garnicht gut an :/

Würde aber auch ein bisschen passen. Mein letzter SB hat mich versucht dazu zu bringen an so einer AViBa Maßnahme teilzunehmen. Habe mich diesbezüglich ein wenig erkundigt und es scheint eine dieser sinnlosen Maßnahmen zu sein. Konnte mich beim letzten Termin irgendwie noch argumentativ dagegen wehren und er sagte mir ich müsste dahin sollte sich bis Januar nichts tun. Scheinbar haben die sich intern darüber ausgetauscht und sind zu dem Entschluss gekommen mich in diese "Intensivbetreuung" zu packen, mitsamt neuem eventuell "kampferprobtem" SB ...

Angenommen ich nehme jetzt, wie vom SB gewünscht, erst am 30.01. dazu Stellung und die AfA sieht von einer Sanktion ab. Wird die Leistung dann nachgezahlt? Bin nämlich noch unschlüssig wie ich jetzt letztendlich vorgehe...
 
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Wegen des nichterhaltenen Schreibens vom Jobcenter würde ich denen schriftlich und nachweislich mitteilen, dass bei dir nichts eingegangen ist.

Es geht hier um Arbeitslosengeld und nicht um Hartz4. Somit ist nicht das Jobcenter zuständig, sondern die Agentur für Arbeit. Die von dir erwähnte Intensivbetreuung gibt es meines Wissens auch erst im ALG2-Bezug.
 

Gollum1964

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Es geht hier um Arbeitslosengeld und nicht um Hartz4. Somit ist nicht das Jobcenter zuständig, sondern die Agentur für Arbeit. Die von dir erwähnte Intensivbetreuung gibt es meines Wissens auch erst im ALG2-Bezug.

Hallo Wholesaler,

ich glaube da irrst du dich. Schau dir bitte die EGV an. Das ist eindeutig.
 

Dark Vampire

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Wurde bei mir auch mal eingestellt weil nix ankam bei mir (Post war schuld) nachdem ich dann da war hat sie das Geld umgehend angewiesen. Widerspruch brachte ich zwar schriftlich mit, wollte sie aber nicht weil sie mir glaubte.
2 Tage später war die Kohle da.

Wie man sieht geht es auch anderst.

Nun haste die Wahl, entweder den schnellen Weg probieren oder den langsameren.
 
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@mindblown: Wenn man einen Termin nicht wahrnimmt, ist das ein Meldeversäumnis. Das hat eine Sperrzeit von einer Woche zur Folge. Die Zahlung des Arbeitslosengeldes kann deswegen nicht komplett eingestellt werden. Selbst bei Hartz4 gibt es für ein Meldeversäumnis keine 100 %-Sanktion.

@Gollum1964: Die/der TE hat eine Folgeeinladung samt RFB sowie eine Stellungnahme zum versäumten Termin eingestellt. Eine EGV allerdings nicht.
 

mindblown

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Hallo Zusammen :)

@Dark Vampire es ist schön auch mal von harmlosen Szenarien zu lesen. Ich denke ich werde es ähnlich handhaben wie du. Ich werde mich beim Termin erklären und natürlich eine schriftliche Stellungnahme dabeihaben/überreichen. Mal schauen wie das ablaufen wird...

@Wholesaler das ist gut zu hören. Mein erster Gedanke war das die Leistungen jetzt schon eingefroren wären, bis eben eine Entscheidung diesbezüglich gefallen ist. Diese bescheuerten Textbausteine machen es einem aber auch nicht leicht das zu entziffern was die eigenlich wollen ... :/

Hätte noch eine kleine Offtopic Frage, sofern okay...

Bin ich eigentlich dazu verpflichtet dieses Online Bewerberprofil der AfA da zu führen und zu pflegen? Mein ehemaliger SB hat mir da mal eins angelegt anonymisiert natürlich, aber ich persönlich nutze das nicht und möchte das eigentlich auch nicht.
Laut schreiben scheint mich der neue SB dies jetzt verstärkt nutzen lassen zu wollen...
 

mindblown

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@Gast dann hast du das Portal bestimmt auch aktiv genutzt?
Hast du denn gute Erfahrungen damit gemacht?

@Wholesaler danke dir! Bin kein Fan davon meine Daten irgendwo zu veröffentlichen.
 
E

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Gast
@Gast dann hast du das Portal bestimmt auch aktiv genutzt?
Hast du denn gute Erfahrungen damit gemacht?

Also die Jobbörse an sich abe ich nichtgnutzt. HAbeich mal versucht, da was zu finden, aber selbst meine Vermittlerin meinte, ich soll beser wo anders suchen, in der Jobbörse gäbe es nichts passendes für mich.

Sie hat das Profil auch auf anonym intern eingestellt, so dass ich von Mails von ZAF und anderen Zecken verschont blieb.

Ich habe mich online arbeitssuchend gemeldet, den Antrag auf ALG I online gestellt (Persönlich melden muss man sich trotzdem), habe mein Profil berbeitet, was von MA der AfA grundsätzlich nur verschlimbessert wurde.) und ich habe die NAchrichtenfinktion genutzt für die Kommunikation mit meiner SB , das hat sehr gut funktioniert.
 

mindblown

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Hallo Zusammen,

hier ein kleines Update wie das ganze vorerst ausgegangen ist...

War gestern auf dem Termin und es ist alles ganz harmlos gewesen. Ich hatte zwar einen schriftlichen Widerspruch für den Fall der Fälle dabei, war aber wie bei Dark Vampire überhaupt nicht nötig diesen vorzulegen. Die Leistungen waren auch überhaupt nicht eingefroren oder dergleichen, da diese schon vor dem Termin in voller Höhe bei mir eingingen. Deswegen gehe ich davon aus das die "Leistungen eingestellt" Passage entweder ein Textbaustein oder ein simpler Einschüchterungsversuch war. :bigsmile: Nach meiner kurzen Erklärung war das Thema also recht schnell vom Tisch.

Vielen Dank für eure Hilfe ! :cheer2:

Mindblown
 

masp

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Hallo. Ich habe ebenfalls einen Termin versäumt und nun eine Folgeeinladung bekommen samt vorläufiger Einstellung der Leistungen.
Hatte mich am Abend vorher, per eMail in der Jobbörse, bei meiner Vermittlerin krank gemeldet und um einen neuen zeitnahen Termin gebeten.
Trotz allem kam nun dieses Schreiben mit der geforderten Stellungsnahme. Soweit so gut.

Das Ding ist nun, das ich mittlerweile in ein anderes Bundesland umgezogen bin.
Online steht seit Tagen auch schon die neue Agentur für Arbeit + neue Hauptbetreuerin, die nun für mich zuständig ist.

Soll ich mit der Stellungsnahme zu meiner neuen zuständigen Agentur für Arbeit oder soll ich tatsächlich nun knapp 100km fahren um die Stellungsnahme bei der alten Agentur für Arbeit abzugeben ?

Liebe Grüße
 

Birt1959

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Nach dem alten Prinzip doppelt gemoppelt hält besser würde ich die Stellungnahme nachweisbar an beide Agenturen schicken. Der Austausch zwischen Behörden dauert manchmal länger als es einem lieb sein kann. Da aber die neue Vermittlerin wenigsten schon teilweise deine Daten im PC und somit das Meldeversäumnis sehen kann, ist das doppelte Schreiben deine Absicherung - so vermeidest Du es, irgendwelchen Pflichten nicht nachgekommen zu sein.
 
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