ethos07
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Hallo,
bei Nebeneinkommen zum ALG1 wird eine Einschätzung des Einkommens verlangt. Die Agentur für Arbeit möchte dafür allerlei Belege.
Auf dem Formular dazu (Druckvorlage aus 2005 ) muss man dann unter anderem auch folgender Absatz auszufüllen:
"Der Einkommenssteuerbescheid für das Kalenderjahr ..... ist beigefügt." Dann folgt gleichberechtigt die Wahlmöglickeit: "Ja? / Nein?"
Kann man also frei entscheiden, ob man den Einkommenssteuerbescheid beilegen möchte oder nicht?!
(welchen wird auch nicht gesagt, aber vermutlich den letzten)
Oder gibt es eine gesetzliche Pflicht, der Agentur für Arbeit betr. Einschätzung des aktuellen Einkommens Dokumente zum vormaligem Einkommen vorzulegen?
Mir würde das erstmal nicht einleuchten:
Alg1 ist bekanntich eine Versicherungsleistung und insofern dürfte die Agentur für Arbeit doch eigentlich nur das aktuell parallel zum ALG1 erwirtschaftete Einkommen interessieren?
Kennt jemand ggf. entsprechende §§?
bei Nebeneinkommen zum ALG1 wird eine Einschätzung des Einkommens verlangt. Die Agentur für Arbeit möchte dafür allerlei Belege.
Auf dem Formular dazu (Druckvorlage aus 2005 ) muss man dann unter anderem auch folgender Absatz auszufüllen:
"Der Einkommenssteuerbescheid für das Kalenderjahr ..... ist beigefügt." Dann folgt gleichberechtigt die Wahlmöglickeit: "Ja? / Nein?"
Kann man also frei entscheiden, ob man den Einkommenssteuerbescheid beilegen möchte oder nicht?!
(welchen wird auch nicht gesagt, aber vermutlich den letzten)
Oder gibt es eine gesetzliche Pflicht, der Agentur für Arbeit betr. Einschätzung des aktuellen Einkommens Dokumente zum vormaligem Einkommen vorzulegen?
Mir würde das erstmal nicht einleuchten:
Alg1 ist bekanntich eine Versicherungsleistung und insofern dürfte die Agentur für Arbeit doch eigentlich nur das aktuell parallel zum ALG1 erwirtschaftete Einkommen interessieren?
Kennt jemand ggf. entsprechende §§?