Hallo
ein guten morgen an die Gemeinde hier.
Hab da mal eine Frage.
Mein Status zur Zeit:
- Schwerbehindert 50%
- Arbeitslos und erhalte ALG 1
- Antrag Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der RV gestellt und im
Widerspruchsverfahren
- Antrag Leistunge nach dem SGBII gestellt und im Klageverfahren
Gestern war ich bei der Agentur für Arbeit. Dort wurde mir eine EGV vorgelegt.
Was mich jetzt interessiert.
Was Ihr zu der EGV sagt.
Ist das korekt was dort drinn steht oder lohnt sich ein Gegenvorschlag zu schreiben.
Im vorraus Danke
ein guten morgen an die Gemeinde hier.
Hab da mal eine Frage.
Mein Status zur Zeit:
- Schwerbehindert 50%
- Arbeitslos und erhalte ALG 1
- Antrag Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der RV gestellt und im
Widerspruchsverfahren
- Antrag Leistunge nach dem SGBII gestellt und im Klageverfahren
Gestern war ich bei der Agentur für Arbeit. Dort wurde mir eine EGV vorgelegt.
Was mich jetzt interessiert.
Was Ihr zu der EGV sagt.
Ist das korekt was dort drinn steht oder lohnt sich ein Gegenvorschlag zu schreiben.
Im vorraus Danke