kleinemieze
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Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage, ich muß aber etwas ausholen.
Also, am 16.9.2011 hatte ich einen Arbeitsunfall,Kreuzbandriss,Innenmeniskuriss, und Knorpelglatze am linken Knie.Dieses wurde im Oktober 2011 operiert. Seitdem keine Besserung in Sicht.
Wurde weiterhin krankgeschrieben, bis heute.
Im September 2012 bekam ich von meiner Krankenversicherung die Mitteilung, das ich am 28.12.2012 ausgesteuert würde.
Habe mich mit dem Schreiben zum Arbeitsamt begeben und habe einen Antrag auf Arbeitslosengeld1 gestellt. Bin aber weiterhin beschäftigt. Also keine Kündigung.
In der Zwischenzeit bekam ich ein Schreiben, wo die Arge mir mitteilte, das sie nicht für die Teilhabe am Arbeitsleben zuständig wären, sondern die DRV. Einen Termin habe ich jetzt im April.
Am 11.3.13 stellte die Arge den Bescheid über das ALG1 aus, den ich am 14.3.13 bekam.
Geld bekam ich vom 29.12.12.- 28.2.13
Von der DRV bekam ich einen Brief das ich Anspruch auf Übergangsgeld habe.
Heute bekam ich ein Schreiben der Arge mit dem Wortlaut:
Entgeldbescheinigung
Die Zahlung von Arbeitslosengeld gem § 136 SGB III wurde eingestellt.
Wichtig für Sie: Solange Sie keine Leistungen beziehen, sind Sie durch die Arge nicht kranken-und pflegeversichert.
Ich habe mit der KV schon telefoniert und die sagten mir, das ich bis zum 28.2.13 versichert war. Das heisst, seit dem 1.3 bin ich nicht mehr versichert und wusste es nicht,mit der Krankenversicherung habe ich das schon in die Wege geleitet.
Jetzt meine Frage:
Können die das so einfach machen???
Grund: Sie erhalten hierzu weitere Nachricht.
ich habe da mal eine Frage, ich muß aber etwas ausholen.
Also, am 16.9.2011 hatte ich einen Arbeitsunfall,Kreuzbandriss,Innenmeniskuriss, und Knorpelglatze am linken Knie.Dieses wurde im Oktober 2011 operiert. Seitdem keine Besserung in Sicht.
Wurde weiterhin krankgeschrieben, bis heute.
Im September 2012 bekam ich von meiner Krankenversicherung die Mitteilung, das ich am 28.12.2012 ausgesteuert würde.
Habe mich mit dem Schreiben zum Arbeitsamt begeben und habe einen Antrag auf Arbeitslosengeld1 gestellt. Bin aber weiterhin beschäftigt. Also keine Kündigung.
In der Zwischenzeit bekam ich ein Schreiben, wo die Arge mir mitteilte, das sie nicht für die Teilhabe am Arbeitsleben zuständig wären, sondern die DRV. Einen Termin habe ich jetzt im April.
Am 11.3.13 stellte die Arge den Bescheid über das ALG1 aus, den ich am 14.3.13 bekam.
Geld bekam ich vom 29.12.12.- 28.2.13
Von der DRV bekam ich einen Brief das ich Anspruch auf Übergangsgeld habe.
Heute bekam ich ein Schreiben der Arge mit dem Wortlaut:
Entgeldbescheinigung
Die Zahlung von Arbeitslosengeld gem § 136 SGB III wurde eingestellt.
Wichtig für Sie: Solange Sie keine Leistungen beziehen, sind Sie durch die Arge nicht kranken-und pflegeversichert.
Ich habe mit der KV schon telefoniert und die sagten mir, das ich bis zum 28.2.13 versichert war. Das heisst, seit dem 1.3 bin ich nicht mehr versichert und wusste es nicht,mit der Krankenversicherung habe ich das schon in die Wege geleitet.
Jetzt meine Frage:
Können die das so einfach machen???
Grund: Sie erhalten hierzu weitere Nachricht.