Hallo,
wie ich hier schon schrieb, habe ich im ersten Vermittlungsgespräch heute eine EGV überreicht bekommen, ohne dass mein SB mir erklärt hat, was das ist. Keiner der genannten Punkte war Bestandteil unserer Unterhaltung, außer der folgenden zwei Punkte:
- dass ich mich 5x zu bewerben hätte wurde im Gespräch gesagt
- dass ich momentan keine finanzielle Unterstützung bei den Bewerbungskosten brauche. Mir wurde gesagt, dass ich 5 EUR für postalische Bewerbung bekommen könnte, wenn ich mindestens - ich glaube 15? - geschrieben hätte, da habe ich gesagt, dass ich das momentan nicht brauche. Auf die Stellen wo ich hinwill, bewerbe ich mich hauptsächlich elektronisch. Ich habe natürlich nicht bedacht, dass ich mich bei Schwachsinns-VVs nicht unbedingt elektronisch bewerben werde (Stichwort ZAF/PAV). Aber das ist das geringste Übel an der EGV.
Es gab keine Verhandlung, es gab keine Bitte um Unterschrift, es gab keine Info, wann wir wieder darüber sprechen oder Sonstiges. Überreicht wurde mir der Ausdruck mit den Worten, dass darin stünde, was wir vereinbart hätten.
Erstellt wurde die EGV, indem aus einer vorhandenen Datei der gesamte Textblock kopiert wurde und an einer Stelle (ich weiß leider nicht genau welche), eine kleine Änderung eingetragen wurde.
Das in der EGV genannte Merkblatt 1 wurde mit keiner Silbe erwähnt. Frech, dass das da drin steht.
Meine Fragen:
Was haltet ihr von der EGV?
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich will momentan nichts von der AfA (Weiterbildung o.ä.), d.h. ich habe auch keinen echten alternativen EGV-Vorschlag.*
Was sagt ihr speziell zu dem Punkt, dass ich mich unter Nutzung meines Profils (Jobbörse?!) zu bewerben hätte?
Kann mir ein Strick gedreht werden, w ein ich die Lernbörse nicht nutze? Steht ja nicht unter meinen Aktivitäten, sondern unter denen von der AfA.
Wenn ich die EGV genau so, wie sie jetzt ist, als VA kriegen würde, hätte ich da Aussicht auf Erfolg mit einem Widerspruch? Steht irgendwas drin, was angreifbar ist?
* Ich habe eigentlich nur zwei Wünsche an die AfA:
- keine ZAF/PAV. Aber das kriege ich da ja eher nicht unter in einer EGV?
- Wenn schon VVs, dann passende zu meinem vom SB erhobenen Qualifikationsprofil und bitte keine VVs zu den Firmen, bei denen ich mich eh bewerbe, weil ich damit meine Chancen, die bei der Firma gewünschte Stelle zu bekommen, kaputtmache.
almura
EGV-Text:
gültig von 16.01.2019
gültig bis 16.07.2019 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird
Unterstützung durch die Agentur für Arbeit
# Wir informieren und beraten Sie bei Fragen zu Ihrer beruflichen Situation, veröffentlichen Ihr Stellengesuch anonym in der Jobbörse und berücksichtigen Sie bei Stellensuchläufen
# Wir haben Ihnen Ihre Zugangsdaten zur Nutzung Ihres Profils ausgehändigt. Nutzen Sie insbesondere kostenfrei die Lernbörse
# Die Nachrichten aus Ihrem Profil werden anonym an Ihre E-Mail-Adresse weitergeleitet
# Wir haben die „Call me“ Funktion für Sie nicht aktiviert
# Sie sind über das Vermittlungsbudget dem Grunde nach informiert, aktuell besteht Eigenleistungsfähigkeit
# Es sind weitere Gespräche für Sie geplant, eine Einladung erhalten Sie rechtzeitig per Post.
# Ein Praktikum/Hospitation/Probearbeiten ist bei einem Arbeitgeber nach vorheriger Absprache möglich. Bitte informieren Sie uns im Vorfeld: Name des Arbeitsgebers und die Dauer (14 Tage, Verlängerung denkbar nach Rücksprache)
# Zum Ausgleich von Minderleistungen oder Qualifizierungsdefiziten bezogen auf die konkrete Stelle kann in der Einarbeitungszeit ein Eingliederungszuschuss durch die Agentur für Arbeit gezahlt werden
Für alle Leistungen gilt vorherige Antragstellung, auf Wichtigkeit von Merkblatt 1 wurde nochmals hingewiesen.
Aktivitäten von almura
# Bitte bewerben Sie sich unter Nutzung des Internets, Zeitungen, Ihrer Kontakte und Ihres Bewerberprofils. Bitte weisen Sie unaufgefordert Ihre Eigenbemühungen anhand einer aktuellen Liste Ihrer Bewerbungen zum nächsten Termin nach. Wir erwarten mindestens 5 Bewerbungen monatlich, sollten keine passenden Stellen angeboten werden, bewerben Sie sich bitte auch initiativ bei infrage kommenden Arbeitgebern.
# Bitte bewerben Sie sich zeitnah - innerhalb von drei Tagen - auf alle Stellenangebote, die Sie von der Agentur für Arbeit erhalten, nehmen Vorstellungsgespräche beim Arbeitgeber wahr und treten - falls angeboten - diese Stelle an.
# Bitte nehmen Sie Termine entsprechend Einladungen nach § 309 SGB III (z.B. zu einem Vermittlungs- oder Beratungsgespräch) wahr. Falls Sie an dem schriftlich mitgeteilten Tag oder Zeitpunkt verhindert sind, unterrichten Sie sofort Ihre Agentur für Arbeit und geben auch den Grund an.
# Bei einer Ortsabwesenheit (Urlaub/Reise) holen Sie sich vorab die Zustimmung der Agentur für Arbeit ein.
# Sollten Sie ein Nebeneinkommen erzielen, informieren Sie uns bitte umgehend. Die Nebenverdienstbescheinigung muss bis spätestens 15. des Folgemonats bei uns eingegangen sein. 165 € sind frei der Rest wird dem Arbeitslosengeld gegengerechnet.
# Ich bin darüber informiert, dass eingetretene Arbeitsunfähigkeiten und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlichen Dauer vorzulegen sind (§ 38 Abs. 2 i.V.m. § 311 SGB III), und melde mich umgehend, wenn ich wieder gesund bin.
wie ich hier schon schrieb, habe ich im ersten Vermittlungsgespräch heute eine EGV überreicht bekommen, ohne dass mein SB mir erklärt hat, was das ist. Keiner der genannten Punkte war Bestandteil unserer Unterhaltung, außer der folgenden zwei Punkte:
- dass ich mich 5x zu bewerben hätte wurde im Gespräch gesagt
- dass ich momentan keine finanzielle Unterstützung bei den Bewerbungskosten brauche. Mir wurde gesagt, dass ich 5 EUR für postalische Bewerbung bekommen könnte, wenn ich mindestens - ich glaube 15? - geschrieben hätte, da habe ich gesagt, dass ich das momentan nicht brauche. Auf die Stellen wo ich hinwill, bewerbe ich mich hauptsächlich elektronisch. Ich habe natürlich nicht bedacht, dass ich mich bei Schwachsinns-VVs nicht unbedingt elektronisch bewerben werde (Stichwort ZAF/PAV). Aber das ist das geringste Übel an der EGV.
Es gab keine Verhandlung, es gab keine Bitte um Unterschrift, es gab keine Info, wann wir wieder darüber sprechen oder Sonstiges. Überreicht wurde mir der Ausdruck mit den Worten, dass darin stünde, was wir vereinbart hätten.
Erstellt wurde die EGV, indem aus einer vorhandenen Datei der gesamte Textblock kopiert wurde und an einer Stelle (ich weiß leider nicht genau welche), eine kleine Änderung eingetragen wurde.
Das in der EGV genannte Merkblatt 1 wurde mit keiner Silbe erwähnt. Frech, dass das da drin steht.
Meine Fragen:
Was haltet ihr von der EGV?
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich will momentan nichts von der AfA (Weiterbildung o.ä.), d.h. ich habe auch keinen echten alternativen EGV-Vorschlag.*
Was sagt ihr speziell zu dem Punkt, dass ich mich unter Nutzung meines Profils (Jobbörse?!) zu bewerben hätte?
Kann mir ein Strick gedreht werden, w ein ich die Lernbörse nicht nutze? Steht ja nicht unter meinen Aktivitäten, sondern unter denen von der AfA.
Wenn ich die EGV genau so, wie sie jetzt ist, als VA kriegen würde, hätte ich da Aussicht auf Erfolg mit einem Widerspruch? Steht irgendwas drin, was angreifbar ist?
* Ich habe eigentlich nur zwei Wünsche an die AfA:
- keine ZAF/PAV. Aber das kriege ich da ja eher nicht unter in einer EGV?
- Wenn schon VVs, dann passende zu meinem vom SB erhobenen Qualifikationsprofil und bitte keine VVs zu den Firmen, bei denen ich mich eh bewerbe, weil ich damit meine Chancen, die bei der Firma gewünschte Stelle zu bekommen, kaputtmache.
almura
EGV-Text:
gültig von 16.01.2019
gültig bis 16.07.2019 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird
Unterstützung durch die Agentur für Arbeit
# Wir informieren und beraten Sie bei Fragen zu Ihrer beruflichen Situation, veröffentlichen Ihr Stellengesuch anonym in der Jobbörse und berücksichtigen Sie bei Stellensuchläufen
# Wir haben Ihnen Ihre Zugangsdaten zur Nutzung Ihres Profils ausgehändigt. Nutzen Sie insbesondere kostenfrei die Lernbörse
# Die Nachrichten aus Ihrem Profil werden anonym an Ihre E-Mail-Adresse weitergeleitet
# Wir haben die „Call me“ Funktion für Sie nicht aktiviert
# Sie sind über das Vermittlungsbudget dem Grunde nach informiert, aktuell besteht Eigenleistungsfähigkeit
# Es sind weitere Gespräche für Sie geplant, eine Einladung erhalten Sie rechtzeitig per Post.
# Ein Praktikum/Hospitation/Probearbeiten ist bei einem Arbeitgeber nach vorheriger Absprache möglich. Bitte informieren Sie uns im Vorfeld: Name des Arbeitsgebers und die Dauer (14 Tage, Verlängerung denkbar nach Rücksprache)
# Zum Ausgleich von Minderleistungen oder Qualifizierungsdefiziten bezogen auf die konkrete Stelle kann in der Einarbeitungszeit ein Eingliederungszuschuss durch die Agentur für Arbeit gezahlt werden
Für alle Leistungen gilt vorherige Antragstellung, auf Wichtigkeit von Merkblatt 1 wurde nochmals hingewiesen.
Aktivitäten von almura
# Bitte bewerben Sie sich unter Nutzung des Internets, Zeitungen, Ihrer Kontakte und Ihres Bewerberprofils. Bitte weisen Sie unaufgefordert Ihre Eigenbemühungen anhand einer aktuellen Liste Ihrer Bewerbungen zum nächsten Termin nach. Wir erwarten mindestens 5 Bewerbungen monatlich, sollten keine passenden Stellen angeboten werden, bewerben Sie sich bitte auch initiativ bei infrage kommenden Arbeitgebern.
# Bitte bewerben Sie sich zeitnah - innerhalb von drei Tagen - auf alle Stellenangebote, die Sie von der Agentur für Arbeit erhalten, nehmen Vorstellungsgespräche beim Arbeitgeber wahr und treten - falls angeboten - diese Stelle an.
# Bitte nehmen Sie Termine entsprechend Einladungen nach § 309 SGB III (z.B. zu einem Vermittlungs- oder Beratungsgespräch) wahr. Falls Sie an dem schriftlich mitgeteilten Tag oder Zeitpunkt verhindert sind, unterrichten Sie sofort Ihre Agentur für Arbeit und geben auch den Grund an.
# Bei einer Ortsabwesenheit (Urlaub/Reise) holen Sie sich vorab die Zustimmung der Agentur für Arbeit ein.
# Sollten Sie ein Nebeneinkommen erzielen, informieren Sie uns bitte umgehend. Die Nebenverdienstbescheinigung muss bis spätestens 15. des Folgemonats bei uns eingegangen sein. 165 € sind frei der Rest wird dem Arbeitslosengeld gegengerechnet.
# Ich bin darüber informiert, dass eingetretene Arbeitsunfähigkeiten und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlichen Dauer vorzulegen sind (§ 38 Abs. 2 i.V.m. § 311 SGB III), und melde mich umgehend, wenn ich wieder gesund bin.