Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Berechnung des ALG1.
Mein Arbeitsverhältnis endete zum 30.6.2011. Ab April 2011 bis August 2012 habe ich KG von der KK bezogen und wurde dann ausgesteuert.
Ich hatte aber im Juni 2011 noch ein Sonderzahlung von meinem damaligen Arbeitgeber erhalten. Auf der Abrechnung steht folgendes.
Abrechung der Brutto/Netto-Bezüge für Juni 2011
Sonst. Bruttobez. jhrl.
Gehaltsnachzahlung jhrl.
Überstd-Vergütung jhrl.
Bez. Urlaubstage jhrl.
Von dem Gesamtbrutto wurden steuerrechtliche und SV-rechtliche Abzüge abgezogen.
Der Nettobetrag belief sich auf ca. 5000 €.
Ich befürchte das diese Sonderzahlung nicht berücksichtigt wurde.
Wer kennt sich aus und kann man mir sagen, ob das bei der Berechnung hätte mit einfliesen müssen.
Danke schon mal im Voraus.
Inca
ich habe eine Frage zur Berechnung des ALG1.
Mein Arbeitsverhältnis endete zum 30.6.2011. Ab April 2011 bis August 2012 habe ich KG von der KK bezogen und wurde dann ausgesteuert.
Ich hatte aber im Juni 2011 noch ein Sonderzahlung von meinem damaligen Arbeitgeber erhalten. Auf der Abrechnung steht folgendes.
Abrechung der Brutto/Netto-Bezüge für Juni 2011
Sonst. Bruttobez. jhrl.
Gehaltsnachzahlung jhrl.
Überstd-Vergütung jhrl.
Bez. Urlaubstage jhrl.
Von dem Gesamtbrutto wurden steuerrechtliche und SV-rechtliche Abzüge abgezogen.
Der Nettobetrag belief sich auf ca. 5000 €.
Ich befürchte das diese Sonderzahlung nicht berücksichtigt wurde.
Wer kennt sich aus und kann man mir sagen, ob das bei der Berechnung hätte mit einfliesen müssen.
Danke schon mal im Voraus.
Inca