XxnimamixX
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Guten Tag, ich bin neu hier und habe mich extra hier angemeldet. Mir kommt die ganze Sache extrem komisch vor und ich weiß keinen Rat mehr.
Ich möchte nachfolgend gerne, so ausführlich wie möglich, meine Sache erklären. Es kann etwas länger werden, ich hoffe das ist nicht schlimm.
Zur Vorgeschichte: Alleinerziehende, Teilzeitbeschäftigt, Aufstockung Alg2. Ich wurde zum 15.9.18 fristgerecht in der Probezeit gekündigt. Ich habe darauf, als Selbstzahler (da vom Jobcenter abgelehnt), eine Weiterbildung begonnen und die Schule dazu erfolgreich abgeschlossen. (beendet am 07.12.18) Das erforderliche Praktikum zum Erhalt des Zertifikates habe ich nicht machen können (bin Schwanger geworden, Praktikum in der Pflege bei der Praktilumsstelle nicht möglich aufgrund Mutterschutzgesetz) Seit 07.03.19 bin ich wieder in Arbeit, trotz Schwangerschaft, unbefristet und Vollzeit. Ich werde nach dem Mutterschutz direkt wieder arbeiten gehen. Mein Lebensgefährte mit dem ich jetzt am 01.05.19 zusammen ziehe wird Elternzeit nehmen. Dies nur zum Verständnis.
Nach meiner Kündigung damals habe ich natürlich bei der Agentur für Arbeit (nachfolgend AfA genannt) vorgesprochen. Mir wurde gesagt es bestünde kein Anspruch da ich die Weiterbildung mache (Schule ging von 8.30-13.30 Uhr, würde Vollzeit entsprechen daher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehend ergo kein Anspruch, Jobcenter ist nach wie vor zuständig). Das Jobcenter hat dann für mich und meine Tochter (5 Jahre alt) abzüglich Kindergeld und Kindesunterhalt von 270 Euro monatlich rund 800€ gezahlt. Das letzte Geld vom Jobcenter habe ich am 28.02.19 erhalten.
Ich habe dem Arbeitsamt mitgeteilt, dass ich die Weiterbildung noch nicht beendet habe mit Zertifikat da ich aufgrund der Schwangerschaft das Praktikum nicht machen könne, ich aber 1 Jahr Zeit habe dies nachzuholen. Mir wurde gesagt ich solle mich melden wenn es soweit ist, vorher bestünde kein Anspruch.
Im Januar kam dann die Aufforderung vom Jobcenter, ich solle einen Antrag auf ALG1 bei der AfA stellen.
Also mit dem Brief vom Jobcenter wieder bei der AfA vorgesprochen. Nun hieß es auf einmal doch, dass ich einen Antrag stellen könne und ich Anspruch hätte. Gesagt, getan. Der Antrag wurde also von mir am 28.01.2019 gestellt und ist auch da eingegangen da Onlineverfahren.
Ich habe 3 Arbeitsbescheinigungen welche ausgefüllt werden mussten bekommen. 2 hatte ich relativ schnell wieder zurück. Auf die 3. warte ich noch heute. Ich habe diese Arbeitsbescheinigung mehrmals schriftlich erneut angefordert und telefonisch niemand erreicht. Das habe ich der AfA jedesmal direkt mitgeteilt, ich wurde trotzdem mehrmals auf meine Pflicht zur Mitwirkung hingewiesen. Aber ich kann ja nicht mehr machen, ich kann den ehemaligen AG doch keine Pistole an den Kopf halten und sagen fülle sofort die Bescheinigung aus. Nach einem erneuten Telefonat mit der AfA Ende Februar dann, hieß es ich solle eine letzte Frist von 14 Tagen gewähren, den AG nochmals schriftlich auffordern. Kommt dann keine Reaktion, wird die AfA die Bescheinigung von Amtswegen anfordern und ich müsse eine Ersatzbescheinigung mit meinen Unterlagen einreichen. Es kam wie es kommen musste, der AG hat nicht reagiert.
Mir wurde dann von der AfA die Ersatzbescheinigung zum ausfüllen zugeschickt, dass war etwa gegen Ende März. Um diese abzugeben, habe ich von meiner Krankenkasse noch eine Bescheinigung benötigt über die Zeiten in denen ich versichert war über den AG. Bis ich die hatte war wieder eine Woche vergangen.
Nun habe ich Anfang April meine Ersatzbescheinigung abgegeben. Samt Kopien des Arbeitsvertrages, der Bescheinigung der Krankenkasse und meinen Lohnzetteln. Ich warbei diesem AG in der Zeit von Oktober - Dezember (es handelt sich um 2017) unentgeltlich freigestellt. Ich habe dies auch extra mehrmals in der Ersatzbescheinigung erwähnt! 0,00 € verdienst = kein Lohnzettel. Sozialabgaben hat der AG allerdings bezahlt.
Wie oben bereits erwähnt, habe ich am 7.3 eine neue Arbeit angefangen. Der Arbeitgeber war natürlich über meine Schwangerschaft informiert falls das was zur Sache tut. Ich hatte am 1. Arbeitstag auf dem Weg zur Arbeit hin einen Arbeitsunfall. Dieser wurde auch als Wegeunfall anerkannt. Ich war natürlich beim BG Arzt, ich habe alle Unterlagen etc eingereicht. Bei der Krankenkasse und meinem Arbeitgeber. Die Unfallkasse wird die Zeit zahlen. Das wäre der 07.03-19.03.19. Die Unfallkasse wird die Höhe des Geldes anhand des ALG1 berechnen. Da ich zuvor noch keine 4 Wochen beim AG beschäftigt war. Dafür benötigen sie den Bescheid der AfA. Soweit alles einleuchtend.
Nun habe ich am 24.04.19 bei der AfA angerufen wie weit denn nun meine Bearbeitung ist, da ich dringend den Bescheid benötige. Ich bin ja wieder beschäftigt weshalb das Jobcenter natürlich auch nix mehr gezahlt hat. Auch klar. Man habe eine Notiz für die Sachbearbeitung hinterlassen, so die Dame am Telefon bei der AfA. Ich wurde tatsächlich von der Sachbearbeitung zurück gerufen, habe dies aber nicht mitbekommen. Auch nicht damit gerechnet. Die Dame hat mir eine Mailboxnachricht hinterlassen. OTon. Ihr Antrag ist fertig bearbeitet, eine Auszahlung kann jedoch erst nach Antwort des Jobcenter erfolgen. Die haben erstattung angemeldet. Soweit so gut. Habe diese Nachricht zum Glück noch.
Ich habe darauf bei der AfA am selben Tag nochmal telefonisch vorgesprochen weil ich wissen wollte wann mir dann der Bescheid vorliegen wird (läuft normal alles über den eservice). Ich hatte lediglich eine Entgeldbescheingung für die Rentenversicherung in dem Postfach.
Da heiß es ohne das dass Jobcenter die Erstattung beziffert könne man mir keinen Bescheid ausstellen. Also habe ich mich mir dem Jobcenter in Verbindung gesetzt in der Hoffnung ich könne das Beschleunigen. Die sagten mir jedoch das die AfA erst mal angeben müsse wie hoch mein Anspruch sei bevor diese die Erstattung beziffern können.
Am 25.04 dann also habe ich erneut bei der AfA angerufen weil das Jobcenter mir was anderes mitgeteilt hatte am Vortag. Die Dame wollte sich rückversichern und hat mich zurück gerufen. Sie habe mit ihrem Vorgesetzten gesprochen und das Jobcenter hätte Recht. Die AfA muss zuerst angeben wie hoch der Anspruch sei. Sie habe das an die Sachbearbeitung notiert und mit Verweis auf Dringlichkeit weiter gegeben. Es könne aber 1 Woche dauern.
Gestern also habe ich mal angerufen um nachzuhören wie Stand der Dinge ist. Es wäre noch in Bearbeitung.
Heute dann rief ich beim Jobcenter an, hatte gehofft ich könne es so beschleunigen. Dem Jobcenter liegt absolut nichts vor!!!!! Die bräuchten den vorläufigen Bescheid von mir. Den habe ich aber nie bekommen weil der angeblich nicht ausgestellt werden kann. Und jetzt kommt das Kuriose. Auf Nachfrage bei der AfA heisst es auf einmal, der Antrag wäre noch gar nicht bearbeitet.Wahrscheinlich wäre die Sachbearbeiterin krank oder hat Urlaub! Von der Mailboxnachricht wisse man nichts. Es wäre lediglich am 18.04 ein Bescheid raus gegangen, plötzlich perPost nicht im eservice, in dem steht, man könne noch nicht über meinen Antrag entscheiden da Unterlagen fehlen. Die Ersatzbescheinigung wäre da aber die Lohnzettel von Okt - Dez fehlen ja.(habe ja oben bereits erwähnt das es darüber keine Lohnzettel gibt da freigestellt)
Ich habe aber keinen Bescheid vom 18.04 erhalten. Ich habe um Rückruf gebeten.
Ich bin dann meine Tochter abholen und war am Briefkasten. Habe ich doch tatsächlich einen Brief vom 18.04 im Briefkasten. Poststempel ist aber vom 26.04.
Da stimmt doch was nicht?
Ich weiß gar nicht mehr was ich noch machen soll. Mir fehlt das Geld vom 7-19.3. Ich frage mich warum die AfA so ein Hickhack veranstaltet.
Es ist nicht mal viel Alg1 was ich bekomme. Ich habs ja im Internet schon grob berechnet. Hat das Jobcenter überhaupt tatsächlich den Anspruch auf die Erstattung? Ich denke ja oder? Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?
Danke an alle die bis jetzt gelesen haben!
Ich möchte nachfolgend gerne, so ausführlich wie möglich, meine Sache erklären. Es kann etwas länger werden, ich hoffe das ist nicht schlimm.
Zur Vorgeschichte: Alleinerziehende, Teilzeitbeschäftigt, Aufstockung Alg2. Ich wurde zum 15.9.18 fristgerecht in der Probezeit gekündigt. Ich habe darauf, als Selbstzahler (da vom Jobcenter abgelehnt), eine Weiterbildung begonnen und die Schule dazu erfolgreich abgeschlossen. (beendet am 07.12.18) Das erforderliche Praktikum zum Erhalt des Zertifikates habe ich nicht machen können (bin Schwanger geworden, Praktikum in der Pflege bei der Praktilumsstelle nicht möglich aufgrund Mutterschutzgesetz) Seit 07.03.19 bin ich wieder in Arbeit, trotz Schwangerschaft, unbefristet und Vollzeit. Ich werde nach dem Mutterschutz direkt wieder arbeiten gehen. Mein Lebensgefährte mit dem ich jetzt am 01.05.19 zusammen ziehe wird Elternzeit nehmen. Dies nur zum Verständnis.
Nach meiner Kündigung damals habe ich natürlich bei der Agentur für Arbeit (nachfolgend AfA genannt) vorgesprochen. Mir wurde gesagt es bestünde kein Anspruch da ich die Weiterbildung mache (Schule ging von 8.30-13.30 Uhr, würde Vollzeit entsprechen daher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehend ergo kein Anspruch, Jobcenter ist nach wie vor zuständig). Das Jobcenter hat dann für mich und meine Tochter (5 Jahre alt) abzüglich Kindergeld und Kindesunterhalt von 270 Euro monatlich rund 800€ gezahlt. Das letzte Geld vom Jobcenter habe ich am 28.02.19 erhalten.
Ich habe dem Arbeitsamt mitgeteilt, dass ich die Weiterbildung noch nicht beendet habe mit Zertifikat da ich aufgrund der Schwangerschaft das Praktikum nicht machen könne, ich aber 1 Jahr Zeit habe dies nachzuholen. Mir wurde gesagt ich solle mich melden wenn es soweit ist, vorher bestünde kein Anspruch.
Im Januar kam dann die Aufforderung vom Jobcenter, ich solle einen Antrag auf ALG1 bei der AfA stellen.
Also mit dem Brief vom Jobcenter wieder bei der AfA vorgesprochen. Nun hieß es auf einmal doch, dass ich einen Antrag stellen könne und ich Anspruch hätte. Gesagt, getan. Der Antrag wurde also von mir am 28.01.2019 gestellt und ist auch da eingegangen da Onlineverfahren.
Ich habe 3 Arbeitsbescheinigungen welche ausgefüllt werden mussten bekommen. 2 hatte ich relativ schnell wieder zurück. Auf die 3. warte ich noch heute. Ich habe diese Arbeitsbescheinigung mehrmals schriftlich erneut angefordert und telefonisch niemand erreicht. Das habe ich der AfA jedesmal direkt mitgeteilt, ich wurde trotzdem mehrmals auf meine Pflicht zur Mitwirkung hingewiesen. Aber ich kann ja nicht mehr machen, ich kann den ehemaligen AG doch keine Pistole an den Kopf halten und sagen fülle sofort die Bescheinigung aus. Nach einem erneuten Telefonat mit der AfA Ende Februar dann, hieß es ich solle eine letzte Frist von 14 Tagen gewähren, den AG nochmals schriftlich auffordern. Kommt dann keine Reaktion, wird die AfA die Bescheinigung von Amtswegen anfordern und ich müsse eine Ersatzbescheinigung mit meinen Unterlagen einreichen. Es kam wie es kommen musste, der AG hat nicht reagiert.
Mir wurde dann von der AfA die Ersatzbescheinigung zum ausfüllen zugeschickt, dass war etwa gegen Ende März. Um diese abzugeben, habe ich von meiner Krankenkasse noch eine Bescheinigung benötigt über die Zeiten in denen ich versichert war über den AG. Bis ich die hatte war wieder eine Woche vergangen.
Nun habe ich Anfang April meine Ersatzbescheinigung abgegeben. Samt Kopien des Arbeitsvertrages, der Bescheinigung der Krankenkasse und meinen Lohnzetteln. Ich warbei diesem AG in der Zeit von Oktober - Dezember (es handelt sich um 2017) unentgeltlich freigestellt. Ich habe dies auch extra mehrmals in der Ersatzbescheinigung erwähnt! 0,00 € verdienst = kein Lohnzettel. Sozialabgaben hat der AG allerdings bezahlt.
Wie oben bereits erwähnt, habe ich am 7.3 eine neue Arbeit angefangen. Der Arbeitgeber war natürlich über meine Schwangerschaft informiert falls das was zur Sache tut. Ich hatte am 1. Arbeitstag auf dem Weg zur Arbeit hin einen Arbeitsunfall. Dieser wurde auch als Wegeunfall anerkannt. Ich war natürlich beim BG Arzt, ich habe alle Unterlagen etc eingereicht. Bei der Krankenkasse und meinem Arbeitgeber. Die Unfallkasse wird die Zeit zahlen. Das wäre der 07.03-19.03.19. Die Unfallkasse wird die Höhe des Geldes anhand des ALG1 berechnen. Da ich zuvor noch keine 4 Wochen beim AG beschäftigt war. Dafür benötigen sie den Bescheid der AfA. Soweit alles einleuchtend.
Nun habe ich am 24.04.19 bei der AfA angerufen wie weit denn nun meine Bearbeitung ist, da ich dringend den Bescheid benötige. Ich bin ja wieder beschäftigt weshalb das Jobcenter natürlich auch nix mehr gezahlt hat. Auch klar. Man habe eine Notiz für die Sachbearbeitung hinterlassen, so die Dame am Telefon bei der AfA. Ich wurde tatsächlich von der Sachbearbeitung zurück gerufen, habe dies aber nicht mitbekommen. Auch nicht damit gerechnet. Die Dame hat mir eine Mailboxnachricht hinterlassen. OTon. Ihr Antrag ist fertig bearbeitet, eine Auszahlung kann jedoch erst nach Antwort des Jobcenter erfolgen. Die haben erstattung angemeldet. Soweit so gut. Habe diese Nachricht zum Glück noch.
Ich habe darauf bei der AfA am selben Tag nochmal telefonisch vorgesprochen weil ich wissen wollte wann mir dann der Bescheid vorliegen wird (läuft normal alles über den eservice). Ich hatte lediglich eine Entgeldbescheingung für die Rentenversicherung in dem Postfach.
Da heiß es ohne das dass Jobcenter die Erstattung beziffert könne man mir keinen Bescheid ausstellen. Also habe ich mich mir dem Jobcenter in Verbindung gesetzt in der Hoffnung ich könne das Beschleunigen. Die sagten mir jedoch das die AfA erst mal angeben müsse wie hoch mein Anspruch sei bevor diese die Erstattung beziffern können.
Am 25.04 dann also habe ich erneut bei der AfA angerufen weil das Jobcenter mir was anderes mitgeteilt hatte am Vortag. Die Dame wollte sich rückversichern und hat mich zurück gerufen. Sie habe mit ihrem Vorgesetzten gesprochen und das Jobcenter hätte Recht. Die AfA muss zuerst angeben wie hoch der Anspruch sei. Sie habe das an die Sachbearbeitung notiert und mit Verweis auf Dringlichkeit weiter gegeben. Es könne aber 1 Woche dauern.
Gestern also habe ich mal angerufen um nachzuhören wie Stand der Dinge ist. Es wäre noch in Bearbeitung.
Heute dann rief ich beim Jobcenter an, hatte gehofft ich könne es so beschleunigen. Dem Jobcenter liegt absolut nichts vor!!!!! Die bräuchten den vorläufigen Bescheid von mir. Den habe ich aber nie bekommen weil der angeblich nicht ausgestellt werden kann. Und jetzt kommt das Kuriose. Auf Nachfrage bei der AfA heisst es auf einmal, der Antrag wäre noch gar nicht bearbeitet.Wahrscheinlich wäre die Sachbearbeiterin krank oder hat Urlaub! Von der Mailboxnachricht wisse man nichts. Es wäre lediglich am 18.04 ein Bescheid raus gegangen, plötzlich perPost nicht im eservice, in dem steht, man könne noch nicht über meinen Antrag entscheiden da Unterlagen fehlen. Die Ersatzbescheinigung wäre da aber die Lohnzettel von Okt - Dez fehlen ja.(habe ja oben bereits erwähnt das es darüber keine Lohnzettel gibt da freigestellt)
Ich habe aber keinen Bescheid vom 18.04 erhalten. Ich habe um Rückruf gebeten.
Ich bin dann meine Tochter abholen und war am Briefkasten. Habe ich doch tatsächlich einen Brief vom 18.04 im Briefkasten. Poststempel ist aber vom 26.04.
Da stimmt doch was nicht?
Ich weiß gar nicht mehr was ich noch machen soll. Mir fehlt das Geld vom 7-19.3. Ich frage mich warum die AfA so ein Hickhack veranstaltet.
Es ist nicht mal viel Alg1 was ich bekomme. Ich habs ja im Internet schon grob berechnet. Hat das Jobcenter überhaupt tatsächlich den Anspruch auf die Erstattung? Ich denke ja oder? Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?
Danke an alle die bis jetzt gelesen haben!