alex33
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Ich bin neu hier im Forum, also erst einmal ein "herzliches Hallo".
Ich bin wegen der Corona-Krise arbeitslos geworden und Arbeitsagentur hat mir neues ALG1 berechet.
Aber ich vermute, dass Bemessungsentgelt falsch ist, weiß aber nicht genau ob es stimmt.
Ich hatte folgende Beschäftigungen:
Arbeitgeber 1 - vom 09.2016 bis 01.2019, Gehalt war 2500 euro brutto monatlich, dort habe bis Ende Januar 2019 gearbeitet, vollzeit 40 Stunde/Woche.
Dann im Februar 2019 bin ich arbeitslos geworden und habe ALG1 bekommen.
ALG1 war vom 02.2019 bis zum 31.10.2019, Bemessungsentgelt war 82,19 euro, Leistungsengeld täglich 55,65 euro, Leistungssatz täglich 33,39 euro.
Dann habe ich einen neuen Job gefunden beim Arbeitgeber 2:
vom 01.11.19 bis zum 08.04.2020, Gehalt war 4580 euro brutto monatlich, dort habe ich bis zum 08.04.2020 gearbeitet
01.11.19 - 4580 euro
01.12.19 - 4580 euro
01.01.20 - 4580 euro
01.02.20 - 4580 euro
01.03.20 - 4580 euro
01.04.20 - 1221 euro - da habe ich nur bis zum 08.04 gearbeitet, deshalb weniger Gehalt.
Also der letzer Job hat 5 Monate und 8 Tage gedauert, war vollzeit 40 Stunde/Woche mit Gehalt 4580 euro brutto monatlich.
Ich hatte die ganze Zeit Steuerklasse 1, da hat sich nichts geändert.
Nun bin ich im April 2020 wieder arbeitslos geworden und die Arbeitsagentur hat mir neues ALG1 berechnet:
Anspruchsdauer ist 90 Kalendertage, Bemessungsentgelt 82,19 euro, Leistungsengeld täglich 55,65 euro, Leistungssatz täglich 33,39 euro.
Also es ist wieder die gleiche Summe wie im Februar 2019, es hat sich nichts geändert, obwohl ich mehr als 5 Monate mit ganz anderem zweimal höherem Gehalt gearbeitet habe. Scheint so als haben sie einfach die alte ALG1 Berechnung genommen. Können sie das tun oder ist das falsch berechnet?
Kennt jemand sich damit aus? Kann ich ein Widerspruch einlegen und mit welcher Begründung? Ich habe Gesetze angeguckt, z.b. § 151 SGB III, aber daraus ist überhaupt nicht klar ob für diesen Bemessungszeitraum das Bemessungsentgelt richtig berechnet wurde.
Ich bin wegen der Corona-Krise arbeitslos geworden und Arbeitsagentur hat mir neues ALG1 berechet.
Aber ich vermute, dass Bemessungsentgelt falsch ist, weiß aber nicht genau ob es stimmt.
Ich hatte folgende Beschäftigungen:
Arbeitgeber 1 - vom 09.2016 bis 01.2019, Gehalt war 2500 euro brutto monatlich, dort habe bis Ende Januar 2019 gearbeitet, vollzeit 40 Stunde/Woche.
Dann im Februar 2019 bin ich arbeitslos geworden und habe ALG1 bekommen.
ALG1 war vom 02.2019 bis zum 31.10.2019, Bemessungsentgelt war 82,19 euro, Leistungsengeld täglich 55,65 euro, Leistungssatz täglich 33,39 euro.
Dann habe ich einen neuen Job gefunden beim Arbeitgeber 2:
vom 01.11.19 bis zum 08.04.2020, Gehalt war 4580 euro brutto monatlich, dort habe ich bis zum 08.04.2020 gearbeitet
01.11.19 - 4580 euro
01.12.19 - 4580 euro
01.01.20 - 4580 euro
01.02.20 - 4580 euro
01.03.20 - 4580 euro
01.04.20 - 1221 euro - da habe ich nur bis zum 08.04 gearbeitet, deshalb weniger Gehalt.
Also der letzer Job hat 5 Monate und 8 Tage gedauert, war vollzeit 40 Stunde/Woche mit Gehalt 4580 euro brutto monatlich.
Ich hatte die ganze Zeit Steuerklasse 1, da hat sich nichts geändert.
Nun bin ich im April 2020 wieder arbeitslos geworden und die Arbeitsagentur hat mir neues ALG1 berechnet:
Anspruchsdauer ist 90 Kalendertage, Bemessungsentgelt 82,19 euro, Leistungsengeld täglich 55,65 euro, Leistungssatz täglich 33,39 euro.
Also es ist wieder die gleiche Summe wie im Februar 2019, es hat sich nichts geändert, obwohl ich mehr als 5 Monate mit ganz anderem zweimal höherem Gehalt gearbeitet habe. Scheint so als haben sie einfach die alte ALG1 Berechnung genommen. Können sie das tun oder ist das falsch berechnet?
Kennt jemand sich damit aus? Kann ich ein Widerspruch einlegen und mit welcher Begründung? Ich habe Gesetze angeguckt, z.b. § 151 SGB III, aber daraus ist überhaupt nicht klar ob für diesen Bemessungszeitraum das Bemessungsentgelt richtig berechnet wurde.
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