Hallo Bullson,
zu meiner Lage, ich bin nun mehr fast 60 Jahre und war 42 Jahre berufstätig, davon die letzen 35 Jahre in stellvertretender, leitender Positon und habe einnen GdB von 50.
Ab wann wirst du denn nun tatsächlich Arbeitslos sein und hast du dich schon umgehend "Arbeitsuchend" gemeldet nach Abschluss des Aufhebungsvertrages ?
Durch den Wechsel meines direkten Vorgesetzen entstand eine Situation die mich letztendlich an den Rand des Herzinfarktes brachte und dazu führte das ich mich um einen Aufhebungsvertag bemühte.
Ob dieses im Rückblick sinnvoll war, kann man drüber streiten. Fakt ist das ich zum Ende meiner Tätigkeit, ich saß neben einem von mir eingestellten Azubi, keinen anderen Ausweg sah als diesen Vertrag anzustreben und zu unterschreiben.
Ich habe nicht die Absicht darüber "mit dir zustreiten" aber sinnvoll war das ganz sicher
NICHT, hast du wenigstens auch eine Abfindung bekommen oder hatte "der Mohr einfach seine Schuldigkeit getan" ???
Hast du deinen Rest-Urlaub genommen oder die Urlaubsabgeltung eingefordert ... ist natürlich auch davon abhängig, bis wann dein Arbeitsvertrag nun noch offiziell Bestand hat oder hatte ... ?
Die AfA wird jedenfalls nicht glücklich sein, mit deiner Entscheidung und dir (nach § 159 SGB III) eine Leistungssperre von 12 Wochen verordnen, wegen freiwilliger Aufgabe deines Arbeitsplatzes.
Den Anlass (kurz vor dem Infarkt zu stehen) wirst du kaum beweisen können, warum bitte bist du nicht zum Arzt gegangen und hast dich AU schreiben lassen ?
Da wäre zumindest noch eine (baldige) "Eigenkündigung" aus gesundheitlichen Gründen möglich (und nachvollziehbar) gewesen, sofern dein behandelnder Arzt dabei auf deiner Seite gewesen wäre und dir das für die AfA auch bescheinigt hätte.
Damit kann man die AfA meist überzeugen auf eine Sperre zu verzichten, sofern der ÄD der AfA diesen gesundheitlichen Grund dann bestätigt, diese Erfahrung habe ich selber mal gemacht allerdings ist das schon sehr lange her.
Hier wird aber öfter mal davon geschrieben, dass es auch heute noch so funktionieren kann, bei einem "überstürzten" Aufhebungsvertrag ist das aber nachträglich nicht mehr möglich, das nun gesundheitlich begründen zu wollen (ohne wenigstens schon länger AU zu sein).
Das hätte man aber auch noch länger "ausdehnen" können (mit der Krankschreibung) je nach Gesundheitszustand, hätte ja nach der Lohnfortzahlung durch den AG, dann die Krankenkasse Krankengeld zahlen müssen.
Unter Umständen bis zu 78 Wochen für diese Krankheit, bis dahin hättest du (vermutlich) sogar schon in Rente für Schwerbehinderte gehen können, ohne dich überhaupt noch mit der AfA befassen zu müssen ...
Es ist immer wieder erschreckend, wie "kopflos und unüberlegt" eigentlich "gestandene Leute" es schaffen, sich noch kurz vor der Rente so in die "
KAC*E" zu reiten ...
Meine Frage geht dahin, gibt es eine Möglickkeit eine Art der alten 58. Reglung in Anspruch zu nehmen oder gibt es so etwas, wie Verzicht auf Vermittlung, um dann in die vorgezogene Rente, mit Abschlägen, zu gehen. Denn eine neue Tätigkeit möchte ich eigentlich nicht mehr annehmen.
Das kannst du vergessen, eine solche Regelung gibt es schon lange nicht mehr, das wurde ersatzlos abgeschafft für Empfänger von ALGI als die Rente mit 67 eingeführt wurde, wenn du auf Vermittlung verzichtest, dann verzichtest du auch auf ALGI.
Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung musst du
IMMER zeigen sonst kann man das Geld einstellen, es werden noch Arbeitslose kurz vor der regulären Altersrente (mit 65 + X Jahren) dazu angetrieben sich fleißig zu bewerben, bis sie tatsächlich in Altersrente gehen.
Angeblich werden die Alten, Erfahrenen ja so dringend überall gebraucht ... das entspricht zwar nicht der Realität am Arbeitsmarkt (schon gar nicht mit Schwerbehinderten-Ausweis dabei) aber das soll ja Keiner merken, darum gibt es solche "Schonregelungen" für ältere Arbeitslose auch nicht mehr.
Man wird auch keine passenden Vermittlungs-Vorschläge mehr haben für dich, es wird also in der Regel nicht dazu kommen, dass du tatsächlich von der AfA noch wieder vermittelt wirst (
KEIN AG wird dich einstellen wollen in deinem Alter und mit Schwerbehinderten-Ausweis) aber man wird so tun und du darfst nicht offen zugeben, dass du daran auch gar nicht mehr interessiert bist ...
Dein "guter Wille" wieder zu arbeiten ist Voraussetzung dafür, dass du ALGI bekommst und wenn der Wille offenkundig nicht mehr da ist, hast du keinen Anspruch auf ALGI ...
Viele, z.B. von Doppeloma eingestellten Infos, waren hilfreich aber nicht für mich nicht umsetzbar.
Vor deiner Situation kann man ja auch
JEDEN NUR WARNEN, aktuell ist erst mal wichtig, ob dein Arbeitsverhältnis bereits offiziell beendet ist oder nicht ???
Ansonsten hast du immer noch die Möglichkeit dich vom Arzt AU schreiben zu lassen, das geht aber nicht mehr wenn der Arbeitsvertrag bereits beendet ist, dann bist du für Krankengeld aus diesem Arbeitsverhältnis
NICHT mehr versichert.
Endet dein Vertrag erst zum 28.02. (z.B.) dann hast du auch danach (ab dem 01.03.) weiter Anspruch auf Geld von der KK weil dein AG natürlich keine 6 Wochen Lohnfortzahlung mehr leisten müsste, sondern nur noch die paar Tage wie der Arbeitsvertrag gilt.
Wie lange die KK das dann mitmacht ist nicht abzuschätzen, wenn der AG dich dann abmeldet (bei der KK) wissen die ja auch, dass du nun arbeitslos geworden bist.
Mehr dazu bei Bedarf, wenn das überhaupt noch eine Option sein könnte ... da musst du schon etwas konkreter werden ...
Hat irgendjemand einen Rat wie ich den ersten Termin, bei Antrag auf ALG 1, angehen soll. Auf welche Fallstrcke muss ich gefast sein?
Wenn du dich noch gar nicht dort gemeldet hast, obwohl dir ja bekannt ist, dass du arbeitslos sein wirst ab dem Tag X ... dann wird man dich wohl direkt dazu informieren, dass du eine Sperre von 12 Wochen zu erwarten hast und sich dadurch auch dein Gesamt-Anspruch vermindert (um 25 % glaube ich), das bedeutet, dass du von 24 Monaten Anspruch nur 18 Monate bewilligt bekommst und die ersten 12 Wochen gibt es kein ALGI ausgezahlt, wegen Aufgabe des Arbeitsplatzes.
Falls du dich noch gar nicht bei der AfA gemeldet hast wegen deinem Aufhebungsvertrag, gibt es noch eine weitere Woche Sperre wegen verspäteter Arbeitsuchend-Meldung.
Immerhin ist man nun trotzdem schon krankenversichert während einer Sperrzeit, das ist noch relativ neu, früher war das erst ab dem 2. Monat der Fall, da musste man also auch noch die KV selber tragen im ersten Sperr-Monat.
AU-krank werden solltest du dann aber frühestens, wenn auch (nach der Sperrzeit) die Geldleistungen bewilligt und gezahlt werden, sonst stehst du ganz ohne Geld da, mit AU-Bescheinigung hat man keinen Anspruch auf ALGI (die Ausnahme nach § 145 SGB III ist für dich nicht zutreffend), die AfA kann dann berechtigt die Leistungen ablehnen.
Ohne bestehendes Arbeitsverhältnis hast du aber auch keinen Krankengeld-Anspruch mehr, es sei denn die AU beginnt noch während das Arbeitsverhältnis besteht.
Ich denke mal für weitere Überlegungen sind auch konkretere Infos dazu nötig was aktuell tatsächlich
FAKT ist bei dir ... im Bezug auf das Arbeitsverhältnis und im Bezug auf deine Meldung bei der AfA ...
Bei einer längeren AU (zu den oben geschilderten Bedingungen) hast du mit der AfA vorerst nichts zu tun und nach 12 Monaten AU wäre auch die Aufgabe des Arbeitsplatzes "verjährt", das heißt dein Aufhebungsvertrag hätte (bei der AfA) keine negativen Folgen mehr für dich ...
Die Lage ist ernst aber vielleicht noch nicht ganz hoffnungslos, es hängt eigentlich im Moment
ALLES (oder ziemlich viel) davon ab, ob du aktuell schon raus bist aus dem Arbeitsvertrag oder nicht ... ???
MfG Doppeloma