Domenico31
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Bin seit 1.9.16 arbeitslos. Alter bei Beginn 58 Jahre- also 24 Monate ALG 1. war nun seit 15.2.18 für neun Monate-also bis bis 11.11.18 arbeitsunfähig wegen Bandscheibenvorfall. Ab 12.11.18 wieder ALG1 Bezug. Dann erkrankt ab 4.12.18 an Magenkrämpfen und Depressionen, z. Z. also arbeitsunfähig. Meine Frage nun zählen während des ALG1 Bezuges verschiedene Krankheiten für die Krankenkasse zusammen oder habe ich nun Krankengeld Anspruch erneut für 78 Wochen?
Erhöht der Krankengeld Bezug über mehr als 12 Monate dann evtl. den Anspruch auf ALG1 auch nach der 4 Jahresfrist per 31.8.2020.
Erhöht der Krankengeld Bezug über mehr als 12 Monate dann evtl. den Anspruch auf ALG1 auch nach der 4 Jahresfrist per 31.8.2020.