Hallo,
da meine Frau nun nach 2 Jahren wieder Arbeitslos ist bezieht sie nun ALG 1 und wir (2 erwachsene und Kind) bekommen Alg2 dazu.
Nun schau ich am Freitag auf unser Konto, und anstatt ~600 Euro sind gerade mal 127 Euro von der Arge gekommen. Ein anruf ergab das hierbei bereits das ALG1 meiner Frau für November mit eingerechnet wurde obwohl dies erst am Ende des Monats ausgezahlt wird. Auf nachfrage wie wir nun von 127 Euro + Kindergeld überleben sollen und auch noch Fahrtkosten voschiessen (meine Frau macht eine ABM und muss die Fahrtkosten vorstrecken, mein Sohn besucht die erste Klasse einer Speziellen Schule für ADHS-Kinder wobei ich die Fahrtkosten für ihn bis nächstes Jahr vorstrecken, meine eigenen Fahrtkosten komplett selbst tragen muss).
Nach dem "Zuflussprinzip" werde das gehandhabt sagt meine "Nette" Arge -Mitarbeitern zu mir.
Besagt aber das Zuflussprinzip nicht das Geld erst dann als zugeflossen gilt wenn man auch darüber verfügen kann? Im Fall von ALG1 also am 30/31 des Monats?
Wenn ich eine neue Arbeit aufnehme bekomme ich ja auch Geld bis zur ersten Lohnzahlung, auch wenn diese erst am 15. oder 20. des Folgemonats nach Arbeitsaufnahme erfolgt.
Mir wurde netterweise noch ein Vorschuß auf den nächsten Monat angeboten, dann hock ich halt Weihnachten ohne etwas da. (200 Euro Voschuss wären das Minimum zum überleben und die nötigsten Dinge zu zahlen wie Strom/Gas damit es nicht gesperrt wird)
Ist das alles so rechtens?
Wenn nein, welche Paragraphen regeln das alles?
Habe morgen früh in der Notfallsprechstunde einen Termin beim Standortleiter meiner Arge und möchte natürlich gut vorbereitet sein damit die mich nicht wieder einfach so wegschicken wollen (was eine Körperverletzung meinerseits gegen den netten Herrn zur Folge haben könnte oder meinen Freitod, siehe hierzu auch Leserbrief an die Arbeitsagentur und aller angeschlossenen Institutionen - ARGEN - Der Sozialticker)
da meine Frau nun nach 2 Jahren wieder Arbeitslos ist bezieht sie nun ALG 1 und wir (2 erwachsene und Kind) bekommen Alg2 dazu.
Nun schau ich am Freitag auf unser Konto, und anstatt ~600 Euro sind gerade mal 127 Euro von der Arge gekommen. Ein anruf ergab das hierbei bereits das ALG1 meiner Frau für November mit eingerechnet wurde obwohl dies erst am Ende des Monats ausgezahlt wird. Auf nachfrage wie wir nun von 127 Euro + Kindergeld überleben sollen und auch noch Fahrtkosten voschiessen (meine Frau macht eine ABM und muss die Fahrtkosten vorstrecken, mein Sohn besucht die erste Klasse einer Speziellen Schule für ADHS-Kinder wobei ich die Fahrtkosten für ihn bis nächstes Jahr vorstrecken, meine eigenen Fahrtkosten komplett selbst tragen muss).
Nach dem "Zuflussprinzip" werde das gehandhabt sagt meine "Nette" Arge -Mitarbeitern zu mir.
Besagt aber das Zuflussprinzip nicht das Geld erst dann als zugeflossen gilt wenn man auch darüber verfügen kann? Im Fall von ALG1 also am 30/31 des Monats?
Wenn ich eine neue Arbeit aufnehme bekomme ich ja auch Geld bis zur ersten Lohnzahlung, auch wenn diese erst am 15. oder 20. des Folgemonats nach Arbeitsaufnahme erfolgt.
Mir wurde netterweise noch ein Vorschuß auf den nächsten Monat angeboten, dann hock ich halt Weihnachten ohne etwas da. (200 Euro Voschuss wären das Minimum zum überleben und die nötigsten Dinge zu zahlen wie Strom/Gas damit es nicht gesperrt wird)
Ist das alles so rechtens?
Wenn nein, welche Paragraphen regeln das alles?
Habe morgen früh in der Notfallsprechstunde einen Termin beim Standortleiter meiner Arge und möchte natürlich gut vorbereitet sein damit die mich nicht wieder einfach so wegschicken wollen (was eine Körperverletzung meinerseits gegen den netten Herrn zur Folge haben könnte oder meinen Freitod, siehe hierzu auch Leserbrief an die Arbeitsagentur und aller angeschlossenen Institutionen - ARGEN - Der Sozialticker)