Hallo holgerkoeln,
Bedenke aber das viele Personen hier bestimmt gewillt sind sich erst mal schlau zu lesen, aber manchmal fehlt ein das Wissen für die Fachbegriffe bzw. die Routine. So bin z.B. ich nicht von Leistungsvermögen auf den Begriff Restleistungvermögen gekommen.
Bedenke bitte, dass ich in den letzten fast 10 Jahren diesen Begriff schon hunderte Male versucht habe so zu erklären, dass man es durchaus auch verstehen
KANN ...
Das "Restleistungsvermögen" ist auch nur eine Art "Kunst-Begriff" für Ausgesteuerte, denn man ist ja in der Regel weiter AU geschrieben, muss aber der AfA trotzdem "einen gesundheitlichen Rest" als Leistungsvermögen anbieten (und damit auch Vermittlungsbereitschaft zeigen), sonst bekommt man
GAR KEIN ALGI ...
Es ist auch nicht besonders leicht das verständlich zu erklären und mir ist schon klar, dass es noch schwerer ist es auch zu verstehen ... versuche es am besten gar nicht erst (ganz zu verstehen) richte dich einfach danach bei der AfA und bestehe
IMMER darauf, mit deinem "Restleistungsvermögen" Vollzeit arbeiten zu
WOLLEN.
Das gilt mindestens so lange bis du einen EM-Rentenbescheid von der DRV vorliegen hast, der dazu vielleicht andere Aussagen machen könnte ...
Weil ich wahrscheinlich, wenn überhauot, eine Teilerwebsminderungsrente bekomme. Das zuviel gezahlte ALG1 bzw. Krankengeld wird wohl in der Praxis nicht zurück verlangt.
Das wird die DRV zu entscheiden haben wenn du deinen Antrag endlich gestellt hast auf die EM-Rente ... höheres Krankengeld oder ALGI muss nie von dir erstattet werden wenn die bewilligte EM-Rente dafür (bezogen auf den genau gleichen Zeitraum) nicht ausreichen würde ... das ist gesetzlich so geregelt.
Darum wird es "in der Praxis" auch nicht verlangt ...
Nein noch nicht, fülle diese in Ruhe zuhause aus. Zudem schein ich keine Frist dafür bekommen zu haben, hmmmm. Wollte den Gesundheitsfragebogen (hast du Lust da mal drüber zu schauen) ausfüllen, Atteste beifügen unnd die modifizierten Schweigepflichtentbindungen geben.
Ab wann bist / wirst du denn jetzt ausgesteuert und möchtest ALGI bekommen können, welche Frist soll man dir dafür setzen müssen ?
Die ganzen Unterlagen für den ÄD sind nur "Beiwerk" und haben für deinen Anspruch auf ALGI überhaupt keine Bedeutung, dafür wird
NUR der Formular-Antrag auf ALGI benötigt ...
Wenn du vorher schon ALGI bezogen hast, sollten ja alle anderen Unterlagen (AG-Bescheinigung z. B.) bereits bei der AfA vorliegen, die Abschlussbescheinigung der KK wird dann noch gebraucht.
Die bekommt man oft erst (von der KK) wenn die Aussteuerung auch tatsächlich Fakt ist.
Der ganze Kram für den ÄD ist absolut
FREIWILLIG, du musst also
NICHTS davon ausfüllen und auch keine (modifizierte) Schweigepflicht-Entbindung abgeben.
Du hast doch Formulare dafür bekommen (für einzelne Ärzte und Behörden) wozu bitte was Anderes dafür "basteln" ... die brauchen das
GAR NICHT mehr unter den aktuellen Umständen bei dir.

Man wird ohnehin kein großartiges "ÄD-Gutachten" mehr machen.
Deinen Gesundheitsfragebogen möchte ich ganz sicher nicht sehen, ich kenne weder dich noch deine Gesundheit, was soll ich da beurteilen können ???
Den füllst du ganz oder teilweise oder gar nicht aus ... mach dir vorher eine eigene Kopie davon wenn du den auch beim ÄD abgeben willst, mit den Angaben die du eingetragen hast ... es wird (vermutlich) beim ÄD sowieso Niemanden mehr interessieren was du da ausfüllt hast.
Hast du den Reha-Bericht vorliegen ???
Dann kopiere die Leistungs-Einschätzung der Reha-Klinik (die 2 Seiten mit den Kreuzen), das Schreiben der DRV (zur Umdeutung dieser Reha) und gib das nachweislich beim ÄD der AfA ab (gegen Eingangsbestätigung bitte), mehr brauchen die
NICHT mehr von dir, schon gar keine Schweigepflicht-Entbindungen oder irgendwelche "Atteste".
Habe ja oben schon versucht dir zu erklären, dass der ÄD ohnehin dazu keine eigene Meinung mehr haben wird ... man hätte vielleicht gerne noch eine Schweigepflicht-Entbindung für die DRV von dir, um dort regelmäßig nachzufragen wie sich dein EM-Rentenverfahren so entwickelt ...
Aber das wird die AfA früh genug erfahren wenn du das selber nach Erhalt des Bescheides mitteilen wirst, Schweigepflicht-Entbindungen sind immer freiwillig und im Moment (für die AfA / den ÄD) völlig überflüssig.
Die DRV hat mich bis jetzt ja nur aufgefordert den Rentenantrag zu stellen, aber dieses ist noch nicht erfolgt. (AfA habe ich dieses nur mündlich bei der Arbeitslosmeldung angegeben und wurde auch eingetragen).Termin 25.10.19. Habe sorgen alleine mir ein Eigentor zu schiessen.
Zu welchem Antrag soll ich die Rentenaufforderung der DRV bei legen? Zum Gesundheitsfragebogen? Oder meinst du mit Antrag den ALG1 Antrag?
Du bist verpflichtet die AfA dazu zu informieren, also füge eine Kopie auch dem Antrag auf ALGI bei , die tauschen sich nicht immer zügig mit dem ÄD dazu aus (beim ÄD stellst du keinen Antrag, da gibst du nur Unterlagen ab, die "normale"SB nichts angehen und deiner "Begutachtung" dienen sollen), also lieber
BEIDE informieren und zwar nachweislich und
NICHT nur mündlich ...
Damit dürftest du dann sehr bald Ruhe vor der AfA haben, bis dein EM-Rentenbescheid mal eingetroffen ist ...
Wie am Anfang geschrieben komme ich aus der Arbeitslosigkeit über das Krankengeld wieder in die Arbeitslosigkeit.
Habe ich dann oben überlesen, kommt schon mal vor, du kommst
JETZT allerdings nicht in die "Arbeitslosigkeit" zurück, sondern wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld, das ändert ja den Ablauf gerade etwas ...
"Normal" Arbeitslose werden ja nicht erst vom ÄD "begutachtet" und müssen sich mit ihrem vollen Leistungsvermögen der Vermittlung zur Verfügung stellen.
Mir wurde von der ReHa migeteilt das deren Gutachten wahrscheinlich übernommen wird. (Auch wenn es älter als 6 Monate bei Antragsstellung der Rente ist?).
Was die DRV "übenehmen wird" entscheidet
NUR die DRV und Reha-Berichte werden so schnell nicht "zu alt", die werden auch noch Jahre später verwendet, um Antragstellern die EM-Rente abzulehnen ... es gibt keine "Verfallsfrist" von 6 Monaten für Gutachten ...
Meine Reha lag schon 1,5 Jahre zurück und ich wurde noch genauso fitt von den DRV-Gutachtern beurteilt, als ich später EM-Rente haben wollte, als wäre diese Reha gerade gestern zu Ende gewesen.
Zudem habe ich noch ein Attest vom Psychiater und Hausarzt das ich über 6 Monate nicht fähig bin 3 oder mehr Stunden eine leichte Tätigkeit auf dem allg. Arbeitsmarkt auszuführen.
Das ist ja sehr nett von deinen Ärzten, zu deiner Erwerbsfähigkeit hat aber
NUR die DRV Entscheidungen zu treffen und die eigenen Ärzte haben dabei meist am wenigsten "zu melden" ... mit dieser Einschätzung plädieren sie übrigens (nach Rentenrecht betrachtet) auch für eine EM-Teilrente ... sonst hätten sie schreiben müssen, dass du
WENIGER oder
UNTER 3 Stunden täglich arbeiten kannst am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Alles ab / über 3 Stunden ist bereits Teilerwerbsfähgkeit und diese 6 Monate stammen von AfA und JC und werden bei der DRV gar nicht verwendet ... mit extra geschriebenen Attesten erreicht man bei der DRV in der Regel gar nichts, weil das als "Gefälligkeit" der behandelnden Ärzte angesehen wird und für den ÄD ist so was aktuell gar nicht mehr erforderlich ...
Und nochmal die Frage: Gibt es eine Frist für den Gesundheitsfragebogen?
Für was Freiwilliges
KANN es keine (rechtlich verbindlichen) Fristen geben und wenn man dir auch sonst keine gesetzt hat, gibt es ohnehin auch keine ...
Würde diesen gerne aus taktischen Gründen gerne ein paar Tage hinaus zögern. (Muss für 5 Tage weg)
Was hat das Eine jetzt mit dem Anderen zu tun, je später du das abgeben wirst, umso später wirst du ALG-Bescheid und Geld bekommen ???
Wenn die AfA schon zuständig ist für dich kannst du nicht einfach mal "5 Tage weg", man kann dich trotzdem verbindlich einladen (aus welchem Grund auch immer) und du hast Ortsanwesend zu sein und täglich deine Post zu kontrollieren, ohne Genehmigung (der AfA) darfst du nicht einfach mal weg ...
MfG Doppeloma