ALG1 abgelehnt und muss ich zu Terminen bei der Arbeitsagentur erscheinen wenn mein AlG1 Antrag abgelehnt wurde?

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marci25596

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Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig. Wenn nicht verzeiht mir bitte.

Kurz zusammengefasst: Muss ich zu Terminen bei der Arbeitsagentur erscheinen wenn mein AlG1 Antrag abgelehnt wurde? Und wie wirkt sich Kindergeld auf ALG2 aus?


Ich bin 21, war ab Mai arbeitslos und hatte mich direkt gemeldet. Dann bekam ich einen Bescheid mit der Ablehnung, hatte drei Wochen zu kurz gearbeitet.
Ich habe dann erstmal versucht selber einen neuen Job zu finden und einige Bewerbungen abgeschickt, leider nur Absagen. Nun ist mein Geld was ich noch hatte alle, und ich überlege AlG2 zu beantragen.
Problem: Ab 29.08 mache ich Abitur auf dem zweiten Bildungsweg, Kindergeld bekommen meine Eltern wohl sogar ab Mai rückwirkend für die Zwischenzeit.
Wird das auf ALG 2 angerechnet? Versichert bin ich jetzt auch wieder über meine Eltern (Die verdienen aber beide sehr sehr wenig da Rentner, bekommen aber sonst keine Sozialleistungen)
Bekomm ich überhaupt für die „paar Wochen“ ALG2?
Sobald August ist habe ich Bafög, dass ist klar.

Und ich habe nun eine Einladung zu einem Folgetermin bei der Arbeitsagentur bekommen. Darin steht ich sei zu einem
Anderen Termin nicht erschienen und soll mich dazu äußern. Und ich hätte wohl eine Krankmeldung für den Termin eingereicht. Ich wusste aber nichts von einem ersten Termin, habe keinen Brief erhalten und auch keine Krankmeldung abgeschickt. Ganz seltsam.
Muss ich zu diesem Termin nun erscheinen? Im Brief steht auch dass meine Leistungen gekürzt worden sind. Obwohl ich ja gar nichts bekomme. Ich versteh das alles nicht

Aber ich freu mich auf antworten :)
Marci
 

Seepferdchen 2010

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AW: ALG1 Abgelehnt/ Termin bei Agentur

Hallo @Marci :welcome:

Ich war so frei und hab' den Titel Deines Fadens mal etwas griffiger gestaltet.

ich möchte dir noch mal in Erinnerung bringen die Forenregel 11, bitte immer eine aussagekräftige Überschrift
Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11

Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!!oder " ALG1 Abgelehnt/ Termin" bei Agentur sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!

Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

schau bitte in diesen Link, hier hat unser @Admin2 genau erklärt warum eine aussagekräftige Überschrift so wichtig ist:

https://www.elo-forum.org/infos-und...hriften-thementitel-neue-themen-erstellt.html

Ich wünsche dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt im Forum.
 

Seepferdchen 2010

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@Marci

hier mal für dich zm nachlesen dieser Link zum § 7 SGB II Leistungsberechtigte und auch zum Bafög

https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/FH_7_-_04.04.2018.pdf

Darin steht ich sei zu einem
Anderen Termin nicht erschienen und soll mich dazu äußern

Wenn der Antrag abgelehnt wurde und du auch keine Krankmeldung bei der Agentur eingereicht hast.................hast du mal nachgesehen ob
in dem Schreiben die Kundennummer überhaupt mit dem Ablehnungsbescheid/Kundennummer übereinstimmt?

Hier liegt der Verdacht nahe, das sich wohl was verwechselt wurde, so mein Gedanke dazu.
 

marci25596

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@Marci
hier mal für dich zm nachlesen dieser Link zum § 7 SGB II Leistungsberechtigte und auch zum Bafög


Die Nummern passen, verstehe nur nicht warum ich da nich hin soll (mit Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf) wenn ich da eh nichts bekomme und ab august eh zur Schule gehe.
Für ALG2 müsste ich doch zum Jobcenter, dass kann doch damit nichts zu tun haben ...
Der Termin passt mir jetzt auch eigentlich gar nicht, kann ich den einfach ignorieren ? Kann dann was passieren?

Und das PDF Dokument erschließt sich mir irgendwie nicht .. :/ Ist denn generell möglich zwischen Arbeit und Bafög ALG 2 zu beantragen wenn ALG1 abgelehnt wurde??
 

Seepferdchen 2010

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Die Nummern passen, verstehe nur nicht warum ich da nich hin soll (mit Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf) wenn ich da eh nichts bekomme und ab august eh zur Schule gehe.

Hmm die einzige Erklärung ist ggf. das du bei der Agentur noch als arbeitssuchend geführt wirst?

Vieleicht kannst du mal das Schreiben ohne persönliche Daten hier in das Forum tellen?
 

marci25596

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Ich hoffe das hat jetzt geklappt :idea:

Nur Leistungen habe ich halt da nie bekommen, nur einen Ablehnungsbescheid. Ich frage mich welche Leistungen die eingestellt haben wollen :doh:
 

Seepferdchen 2010

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Also ich habe selten bzw. noch nie so ein unvollständiges Scheiben gelesen,hier fehlen Daten/Datum zur Krankschreibung, das kann kein Mensch nachvollziehen, habe den Eindruck hier wurden die falschen Textbausteine eingefügt.

Aber hier wird der § 331 SGB III Abs. 1 Satz 2 in dem Schreiben angeführt, lies das mal bitte kannst du daraus etwas für dich persönlich entnehmen, ich meine zum Sachstand ?

§ 331 Vorläufige Zahlungseinstellung

2Soweit die Kenntnis nicht auf Angaben der Person beruht, die die laufende Leistung erhält, sind ihr unverzüglich die vorläufige Einstellung der Leistung sowie die dafür maßgeblichen Gründe mitzuteilen, und es ist ihr Gelegenheit zu geben, sich zu äußern.

Nun schau mal was in dinem Ablehungsbescheid steht welche Begründung?
 

marci25596

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Hab den auch mal hochgeladen. Ich blick da jetzt gar nicht mehr durch, aber vielen dank dass du dir die zeit nimmst zu antworten :icon_smile:

Klar könnte ich einfach hin gehen und fragen was das soll, seh ich aber irgendwie nicht ein weil ich ja eh nichts kriege und eh schon was festes hab (die Schule). Außerdem habe ich morgen früh zu der Zeit einen Zahnarzttermin der mir wichtiger ist. Aber irgendwie hab ich Angst irgendwelche Strafen zu bekommen
 

Doppeloma

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Hallo marci25596,

Kurz zusammengefasst: Muss ich zu Terminen bei der Arbeitsagentur erscheinen wenn mein AlG1 Antrag abgelehnt wurde? Und wie wirkt sich Kindergeld auf ALG2 aus?

Wenn du dort weiter als "Nichtleistungsbezieher" in der Vermittlung bleibst, dann bist du auch verpflichtet Termine wahrzunehmen.

Wenn du aktuell schon sichere Pläne hast für deine weitere berufliche Zukunft, dann kannst du dich auch aus der Vermittlung der AfA abmelden.
Letztlich wird man das sowieso auch von dort aus machen wenn du deinen "Verpflichtungen" nicht nachkommen willst, eine Sperre der Meldungen von Arbeitslosigkeit (ohne Leistungsbezug) an die DRV wäre die Folge.

Ob dich das schon sehr beeindrucken muss (für die spätere Rente) kannst du nur selbst entscheiden, so kurze "Lücken" sind dafür nicht wirklich wichtig.

Ich bin 21, war ab Mai arbeitslos und hatte mich direkt gemeldet. Dann bekam ich einen Bescheid mit der Ablehnung, hatte drei Wochen zu kurz gearbeitet.
Ich habe dann erstmal versucht selber einen neuen Job zu finden und einige Bewerbungen abgeschickt, leider nur Absagen.

Schade, aber du solltest dir trotzdem von deinem AG schon mal die Arbeitsbescheinigung ausfüllen lassen oder hast du die schon bei der AfA abgegeben (hoffendlich nicht ohne dir eine Kopie davon zu sichern) ?

Denn die wirst du wieder benötigen wenn du in absehbarer Zeit die fehlenden Wochen mal aufholen kannst, sollte doch so schwer nicht sein mit 21 Jahren und gerade jetzt in der Urlaubszeit, vielleicht irgendwo als Aushilfe (und sei es befristet, auf Teilzeit, Hauptsache versicherungspflichtig) was machen zu können ?

Nun ist mein Geld was ich noch hatte alle, und ich überlege AlG2 zu beantragen.

Soweit ich das verstehe wohnst du auch noch bei deinen Eltern ?
Dann hast du U 25 KEINEN eigenen Anspruch auf ALGII , deine Eltern gelten noch weiter / wieder als Unterhaltspflichtig und müssten zumindest beim JC dafür ALLE Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen.

Damit festgestellt werden kann, ob du doch was bekommen musst aus dem SGB II, das Kindergeld wird dabei "angerechnet" also wie Einkommen gewertet.
Ihr seid eine SGB II-Bedarfsgemeinschaft auch wenn deine Eltern als Rentner keinen eigenen Geld-Anspruch mehr dort haben.

Problem: Ab 29.08 mache ich Abitur auf dem zweiten Bildungsweg, Kindergeld bekommen meine Eltern wohl sogar ab Mai rückwirkend für die Zwischenzeit.
Wird das auf ALG 2 angerechnet?

Also eindeutig JA, es wird angerechnet ... wie das genau ab 29.08. dann laufen würde ist mir nicht bekannt, ich denke aber, dass für dich aktuell jeder Mini-Job besser wäre, um etwas eigenes Geld zu haben, als der Gang zum JC .

Versichert bin ich jetzt auch wieder über meine Eltern (Die verdienen aber beide sehr sehr wenig da Rentner, bekommen aber sonst keine Sozialleistungen)

Das ist aber vorbei wenn du beim JC einen Antrag stellen willst und ob sich das für diese paar Wochen wirklich lohnt, dort die Daten der ganzen Familie zu hinterlassen ???

Bekomm ich überhaupt für die „paar Wochen“ ALG2?

Ohne gründliche Prüfung des gesamten Familien-Einkommens sicher nicht, da wird man auf die Unterhaltspflicht deiner Eltern pochen, es wird immer davon ausgegangen, dass man auch mit wenig Einkommen seine eigenen Kinder bis 25 selber ernähren kann / muss.

Sobald August ist habe ich Bafög, dass ist klar.

Wenn das soweit schon klar ist, solltest du versuchen auf ALGII zu verzichten, denn man wird auch dort von dir verlangen, dass du dich weiter intensiv um Arbeit kümmerst und nicht nur auf den Beginn deiner Schule wartest ...

Da überdenke doch mal meinen Vorschlag, der dir ohne jeglichen Zwang (durch das JC ) auch noch die nötigen Wochen für einen späteren Anspruch auf ALGI bringen könnte. :idea:

Und ich habe nun eine Einladung zu einem Folgetermin bei der Arbeitsagentur bekommen. Darin steht ich sei zu einem
Anderen Termin nicht erschienen und soll mich dazu äußern. Und ich hätte wohl eine Krankmeldung für den Termin eingereicht.

Dazu würde ich mich an deiner Stelle gar nicht weiter äußern und auf der Rückseite der Einladung ohne weitere Begründung eintragen, dass du NICHT kommen wirst UND unten das Kreuz machen bei "an Vermittlung nicht mehr interessiert" ...

Dann machst du eine Kopie davon für dich selber und schickst das per "Übergabe-Einschreiben" an die AfA , damit sollte das Thema AfA für dieses Mal erledigt sein.
Weitere Post von der AfA brauchst du dann nicht mehr beachten. :icon_evil:

Muss ich zu diesem Termin nun erscheinen? Im Brief steht auch dass meine Leistungen gekürzt worden sind. Obwohl ich ja gar nichts bekomme. Ich versteh das alles nicht

Hebe das alles gut auf aber mach dir dazu aktuell keine weiteren Gedanken, man KANN dir ja nicht kürzen was du gar nicht bekommst ... da werden irgendwelche Textbausteine verwendet, oft ohne darüber nachzudenken auch noch die Falschen. :doh:

Den Eingang deiner Absage / Abmeldung kannst du dann auf dieser Seite kontrollieren und dir den Beleg dazu ausdrucken.

https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html

Alles zusammen dann in einen Ordner und du kannst es mal nachweisen (falls erforderlich), dass du dich ganz offiziell bei der AfA "abgemeldet" hast ...
So solltest du das zukünftig mit allen wichtigen Unterlagen machen, man weiß nie wofür das noch mal wichtig sein könnte.

Ansonsten viel Glück und vielleicht findet sich ja doch noch eine Stelle, wo du dir etwas Taschengeld verdienen kannst so als "Überbrückung" ...

MfG Doppeloma
 

Seepferdchen 2010

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Aber irgendwie hab ich Angst irgendwelche Strafen zu bekommen

Nein da brauchst du keine Angst haben, wirklich nicht.

Der Ablehungsbescheid ist korrekt.

Ich kann mich nur wiederholen das passt alles hinten und vorne nicht zusammen, hier hat man offensichtlich dein Namen/Kundennummer per PC in einem Schreiben eingfügt, das für dich nicht zutreffend ist.

Dennoch eine Bitte hebe alles erstmal auf, so hast du diese Schreiben parat, was du auch immer machen solltest, also alles was du schriftlich erhälst bzw. auch immer eine Kopie für dich abheften, was du jeweils
in Zukunft versendest (Jobcenter/Agentur f. Arbeit/Bafög usw.)

Es ist wenig Aufwand und du kannst jeder Zeit alles nachvollziehen.

Versichert bin ich jetzt auch wieder über meine Eltern

Gut dann bist du hier auch abgesichert.

Und wie @Doppeloma schon geschrieben hat wegen der DRV bzw. wie ich schon vermutet habe läufst du als arbeitssuchend
vieleicht nimmst du den Termin doch wahr um das alles zu klären.
 

marci25596

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Hallo Doppeloma :smile:
sollte doch so schwer nicht sein mit 21 Jahren und gerade jetzt in der Urlaubszeit, vielleicht irgendwo als Aushilfe (und sei es befristet, auf Teilzeit, Hauptsache versicherungspflichtig) was machen zu können ?

Leichter gesagt als getan, ich wohne ziemlich dörflich und abgelegen, hatte in der größeren Stadt in meiner Nähe viele Bewerbungen hin geschickt, leider ohne Erfolg. Hab mal eine Ausbildung als Verwaltungswirtin gemacht und war den meisten Läden zu überqualifiziert. :doh: Oder nicht flexibel genug ga zu weit weg.
Sobald die Schule losgeht hab ich aber einen Minijob :smile:

Soweit ich das verstehe wohnst du auch noch bei deinen Eltern ?
Dann hast du U 25 KEINEN eigenen Anspruch auf ALGII , deine Eltern gelten noch weiter / wieder als Unterhaltspflichtig und müssten zumindest beim JC dafür ALLE Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen.

Richtig, hatte erst überlegt eventuell auszuziehen, aber darauf warte ich bis ich Bafög bekomme, sind dann 250€ extra für eine Wohnung/Wg Zimmer. Und dafür jetzt Anträge beim JC stellen finde ich auch nicht so optimal, ändert sich halt alles in wenigen Wochen wieder :icon_stop::rolleyes:



Ohne gründliche Prüfung des gesamten Familien-Einkommens sicher nicht, da wird man auf die Unterhaltspflicht deiner Eltern pochen, es wird immer davon ausgegangen, dass man auch mit wenig Einkommen seine eigenen Kinder bis 25 selber ernähren kann / muss.

Nur meine Eltern haben wirklich de facto nichts. Mein Vater steckt dazu in der Insolvenz und ich musste so schon immer von meinem Gehalt viel dazu stecken.



Da überdenke doch mal meinen Vorschlag, der dir ohne jeglichen Zwang (durch das JC ) auch noch die nötigen Wochen für einen späteren Anspruch auf ALGI bringen könnte. :idea:

Genau daran hatte ich auch schon gedacht. :idea: Komm mir aber auch blöd vor wenn ich irgendwo nach zwei Wochen schon wieder kündige. und bis jetzt hab ich wirklich nichts bekommen, JC war jetzt auch quasi mein Plan Z.


Danke für die ausfühliche Anwort :smile:
 

marci25596

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Bin gerade beim Termin gewesen, wär tatsächlich ein Irrtum. Zumindest der ganze Text im Brief.
Und meine Bestätigung von der Schule war angeblich noch nicht angekommen, obwohl ich das alles online hochgeladen und geschickt hatte aber hat sich dann geklärt.
Und ALG 2 werd ich jetzt übrigens nicht beantragen, solange ich keinen Job hab hilft mir mein Bruder finanziell ein bisschen.
Danke euch für eure Zeit und eure hilfreichen Antworten!
 
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