Mir ist gestern ein Strafbefehl ins Haus geflattert: 25 Tagessätze á 20€ weil ich oben genannten Straftatbestand verwirklicht haben soll.
Zu meiner Geschichte: Ich bin seit Juni 2011 in einer von der Arbeitsagentur getragenen Umschulungsmaßnahme, beziehe also derzeit ALG-W. Bestandteil der Ausbildung sind zwei Praktika, von denen ich das erste im Frühjahr bei meinem zukünftigen Arbeitgeber abgeleistet habe.
Vor dem Praktikum hatte ich noch einen Termin mit meiner Fallmanagerin und habe mit ihr die Modalitäten besprochen: Im Prinzip wollen die mich eher gestern als morgen und waren/sind auch bereit für meine Tätigkeit zu bezahlen. Ich wollte also von ihr wissen, wie viel ich verdienen darf und was ich tun muss, um genau den Ärger zu vermeiden, den ich jetzt habe.
Sie teilte mir mit, dass ich Anspruch auf einen Freibetrag von 400€ habe und gab mir Nebenverdienstbescheinigungen mit, um die Tätigkeit der Arbeitsagentur zu melden. Daraufhin habe ich diesen Betrag mit meinem Praktikumsgeber vereinbart und die Nebenverdienstbescheinigungen bei der Arbeitsagentur eingeworfen.
Nach drei Monaten erhielt ich dann ein Schreiben: Beim Datenabgleich wurde festgestell, dass ich zwischenzeitlich eine Nebentätigkeit bei meinem Praktikumsgeber aufgenommen habe, diese jedoch der Arbeitsagentur nicht gemeldet habe. Wieder lagen die Nebenverdienstbescheinigungen bei – Also habe ich die ein zweites Mal ausgefüllt, von meinem Arbeitgeber unterzeichnen lassen und wieder bei der Arbeitsagentur abgegeben.
Zwei Wochen später erhielt ich dann einen Änderungsbescheid: Aufgrund der Nebentätigkeit wurde mir ein Freibetrag von 165€ zugestanden und der Rest wurde abzüglich der Werbungskosten aufgerechnet. Was dazu führte, dass ich mich plötzlich Bezügen von der Arbeitsagentur im unteren zweistelligen Bereich durch die Monate bringen musste. (Sauwitzig, wenn man daneben noch jeden Tag zur Schule fahren soll und sich überlegen muss, ob man die Fahrtkostenerstattung nicht für Wichtigeres zweckentfremden soll.)
Wie es so ist: Ich habe in der Hotline angerufen – Die sind ja immer sehr hilfsbereit, aber man landet nie an der entscheidenden Stelle. An die verschlampten Nebenverdienstbescheinigungen habe ich keinen Gedanken verschwendet. Ich habe immer versucht zu erklären, dass mir nach Auskunft meiner Fallmanagerin ein Freibetrag von 400€ zustünde und das wurde auch jedes Mal brav bejaht und mir wurde umgehende Abhilfe zugesagt.
Es ging ein Monat ins Land und zwischenzeitlich hatte sich scheinbar jemand in der Arbeitsagentur mit den Nebenverdienstbescheinigungen beschäftigt und sie richtig lesen können: Ich erhielt einen weiteren Änderungsbescheid, in dem mir der Freibetrag von 165€ jetzt bis zum Ende der Ausbildung zugestanden wurde.
Also wieder die Hotline und ein Termin in der Arbeitsagentur…
Der Tenor war immer gleich: Was mir meine Fallmanagerin erklärt hat, sei richtig und man würde das in die Leistungsberechnung weiter geben, damit die Bescheide korrigiert würden.
Zwischenzeitlich hatte ich im Internet recherchiert und festgestellt, dass es auf der Seite der Arbeitsagentur neben der Nebenverdienstbescheinigung für Leute in der Weiterbildung eine Bescheinigung über Arbeitgeber-/ Trägerleistungen gibt. Ich habe es sogar geschafft, mit einer Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung zu telefonieren, die mir das auch erklärte: Mit den Nebenverdienstbescheinigungen lässt sich das nur als Nebenverdienst abrechnen. Sie benötigt die anderen Bescheinigungen und die Praktikumsverträge um die Änderungsbescheide zu korrigieren. In der Hotline kann man ja einen Rückruf vereinbaren und auch angeben, wann man erreichbar ist – Was aber nur Sinn macht, wenn die Zeiten berücksichtig t werden. Indirekt habe ich wohl Glück, weil ich die Zusage noch schriftlich bestätigt bekommen habe.
Also habe ich die Sachen eingereicht und bin in der Folge mit Post vom Hauptzollamt beglückt worden. Daraufhin war ich wieder bei der Arbeitsagentur. Zunächst bei einer Sachbearbeiterin, die mit den Worten „Sowas habe ich noch nie gesehen“ in der Leistungsberechnung anrief und so bin ich dann bei der Quelle meiner Probleme gelandet.
Ich hatte dann also ein recht unschönes Gespräch mit einer Unperson, die sich erst mal darüber aufgeregt hat, was für eine dicke Akte sie da auf dem Tisch hat und dass sie „da schon selbst drin gearbeitet hat“ und deswegen voll im Thema ist. Dann bin ich rundgemacht worden, weil sie mir angeblich seit Wochen hinterher telefoniere. Daraufhin habe ich ihr erklärt, dass Rückrufe grundsätzlich schwierig sind, wenn sie während des Unterrichts erfolgen. Sie war sich nicht zu dämlich mich noch anzukacken, dass man doch einen Rückrufzeitpunkt vereinbaren könne. Würde die Rufnummer übertragen, dann würden die Telefone in der Leistungsberechnung ja nicht mehr stillstehen.
Was folgt, war inhaltlich etwa so: Sie qualifiziert meine Tätigkeit im Gegensatz zu ihren Kolleginnen ganz klar als Nebentätigkeit, für die mir ein Freibetrag von 165€ zusteht. Die Praktikumsverträge waren zu dem Zeitpunkt noch nicht Bestandteil der Akte, obwohl sie bereits seit 3 Wochen in der Arbeitsagentur waren. Die Bescheinigungen, dass mein Praktikumsgeber mir ein Entgelt wegen Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme zahlt, habe ich ihr ein weiteres Mal überreicht. Interessiert hat sie das allerdings nicht und bezüglich des Ermittlungsverfahrens sah sich sich völlig im Recht.
Das vorläufige Ende vom Lied ist dann der gestrige Strafbefehl:
Weder hatte oder habe ich einen Vorsatz, noch lässt sich klar sagen, ob hier ein rechtswidriger Vermögensvorteil besteht.
Der Witz dabei ist: In meiner Schule sind Umschüler, die auch ALG-W beziehen, dasselbe machen wie ich und von ihrer Agentur (sogar von meiner Agentur…) den Freibetrag von 400€ zugestanden bekommen. Wahrscheinlich wusste deren Fallmanagerin, welches Formular zu verwenden ist und in der Leistungsberechnung ist das dann über einen anderen Tisch gegangen...
Momentan bin ich ein wenig mit den Nerven am Ende.
Zu meiner Geschichte: Ich bin seit Juni 2011 in einer von der Arbeitsagentur getragenen Umschulungsmaßnahme, beziehe also derzeit ALG-W. Bestandteil der Ausbildung sind zwei Praktika, von denen ich das erste im Frühjahr bei meinem zukünftigen Arbeitgeber abgeleistet habe.
Vor dem Praktikum hatte ich noch einen Termin mit meiner Fallmanagerin und habe mit ihr die Modalitäten besprochen: Im Prinzip wollen die mich eher gestern als morgen und waren/sind auch bereit für meine Tätigkeit zu bezahlen. Ich wollte also von ihr wissen, wie viel ich verdienen darf und was ich tun muss, um genau den Ärger zu vermeiden, den ich jetzt habe.
Sie teilte mir mit, dass ich Anspruch auf einen Freibetrag von 400€ habe und gab mir Nebenverdienstbescheinigungen mit, um die Tätigkeit der Arbeitsagentur zu melden. Daraufhin habe ich diesen Betrag mit meinem Praktikumsgeber vereinbart und die Nebenverdienstbescheinigungen bei der Arbeitsagentur eingeworfen.
Nach drei Monaten erhielt ich dann ein Schreiben: Beim Datenabgleich wurde festgestell, dass ich zwischenzeitlich eine Nebentätigkeit bei meinem Praktikumsgeber aufgenommen habe, diese jedoch der Arbeitsagentur nicht gemeldet habe. Wieder lagen die Nebenverdienstbescheinigungen bei – Also habe ich die ein zweites Mal ausgefüllt, von meinem Arbeitgeber unterzeichnen lassen und wieder bei der Arbeitsagentur abgegeben.
Zwei Wochen später erhielt ich dann einen Änderungsbescheid: Aufgrund der Nebentätigkeit wurde mir ein Freibetrag von 165€ zugestanden und der Rest wurde abzüglich der Werbungskosten aufgerechnet. Was dazu führte, dass ich mich plötzlich Bezügen von der Arbeitsagentur im unteren zweistelligen Bereich durch die Monate bringen musste. (Sauwitzig, wenn man daneben noch jeden Tag zur Schule fahren soll und sich überlegen muss, ob man die Fahrtkostenerstattung nicht für Wichtigeres zweckentfremden soll.)
Wie es so ist: Ich habe in der Hotline angerufen – Die sind ja immer sehr hilfsbereit, aber man landet nie an der entscheidenden Stelle. An die verschlampten Nebenverdienstbescheinigungen habe ich keinen Gedanken verschwendet. Ich habe immer versucht zu erklären, dass mir nach Auskunft meiner Fallmanagerin ein Freibetrag von 400€ zustünde und das wurde auch jedes Mal brav bejaht und mir wurde umgehende Abhilfe zugesagt.
Es ging ein Monat ins Land und zwischenzeitlich hatte sich scheinbar jemand in der Arbeitsagentur mit den Nebenverdienstbescheinigungen beschäftigt und sie richtig lesen können: Ich erhielt einen weiteren Änderungsbescheid, in dem mir der Freibetrag von 165€ jetzt bis zum Ende der Ausbildung zugestanden wurde.
Also wieder die Hotline und ein Termin in der Arbeitsagentur…
Der Tenor war immer gleich: Was mir meine Fallmanagerin erklärt hat, sei richtig und man würde das in die Leistungsberechnung weiter geben, damit die Bescheide korrigiert würden.
Zwischenzeitlich hatte ich im Internet recherchiert und festgestellt, dass es auf der Seite der Arbeitsagentur neben der Nebenverdienstbescheinigung für Leute in der Weiterbildung eine Bescheinigung über Arbeitgeber-/ Trägerleistungen gibt. Ich habe es sogar geschafft, mit einer Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung zu telefonieren, die mir das auch erklärte: Mit den Nebenverdienstbescheinigungen lässt sich das nur als Nebenverdienst abrechnen. Sie benötigt die anderen Bescheinigungen und die Praktikumsverträge um die Änderungsbescheide zu korrigieren. In der Hotline kann man ja einen Rückruf vereinbaren und auch angeben, wann man erreichbar ist – Was aber nur Sinn macht, wenn die Zeiten berücksichtig t werden. Indirekt habe ich wohl Glück, weil ich die Zusage noch schriftlich bestätigt bekommen habe.
Also habe ich die Sachen eingereicht und bin in der Folge mit Post vom Hauptzollamt beglückt worden. Daraufhin war ich wieder bei der Arbeitsagentur. Zunächst bei einer Sachbearbeiterin, die mit den Worten „Sowas habe ich noch nie gesehen“ in der Leistungsberechnung anrief und so bin ich dann bei der Quelle meiner Probleme gelandet.
Ich hatte dann also ein recht unschönes Gespräch mit einer Unperson, die sich erst mal darüber aufgeregt hat, was für eine dicke Akte sie da auf dem Tisch hat und dass sie „da schon selbst drin gearbeitet hat“ und deswegen voll im Thema ist. Dann bin ich rundgemacht worden, weil sie mir angeblich seit Wochen hinterher telefoniere. Daraufhin habe ich ihr erklärt, dass Rückrufe grundsätzlich schwierig sind, wenn sie während des Unterrichts erfolgen. Sie war sich nicht zu dämlich mich noch anzukacken, dass man doch einen Rückrufzeitpunkt vereinbaren könne. Würde die Rufnummer übertragen, dann würden die Telefone in der Leistungsberechnung ja nicht mehr stillstehen.
Was folgt, war inhaltlich etwa so: Sie qualifiziert meine Tätigkeit im Gegensatz zu ihren Kolleginnen ganz klar als Nebentätigkeit, für die mir ein Freibetrag von 165€ zusteht. Die Praktikumsverträge waren zu dem Zeitpunkt noch nicht Bestandteil der Akte, obwohl sie bereits seit 3 Wochen in der Arbeitsagentur waren. Die Bescheinigungen, dass mein Praktikumsgeber mir ein Entgelt wegen Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme zahlt, habe ich ihr ein weiteres Mal überreicht. Interessiert hat sie das allerdings nicht und bezüglich des Ermittlungsverfahrens sah sich sich völlig im Recht.
Das vorläufige Ende vom Lied ist dann der gestrige Strafbefehl:
Zeugin: Das bekloppte Huhn.Die Staatsanwaltschaft … klagt sie an, … in der vorgefassten Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen…
Weder hatte oder habe ich einen Vorsatz, noch lässt sich klar sagen, ob hier ein rechtswidriger Vermögensvorteil besteht.
Der Witz dabei ist: In meiner Schule sind Umschüler, die auch ALG-W beziehen, dasselbe machen wie ich und von ihrer Agentur (sogar von meiner Agentur…) den Freibetrag von 400€ zugestanden bekommen. Wahrscheinlich wusste deren Fallmanagerin, welches Formular zu verwenden ist und in der Leistungsberechnung ist das dann über einen anderen Tisch gegangen...
Momentan bin ich ein wenig mit den Nerven am Ende.