Hallo,
erst zu meiner Situation. Ich bin 20 Jahre alt und werde dieses Jahr mein Abitur nachholen. Ich habe mich bisschen informiert und habe mich gefragt ob ich einen Anspruch auf ALG ll habe.
Dem Grunde nach kann ja jemand der dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht auch kein ALG ll erhalten. Aber es gibt ja wie immer Ausnahmen und zwar steht auf der Seite https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/alg2.php folgendes:
"Für die folgenden Personengruppen kommt dagegen ein Anspruch auf reguläres ALG II in Betracht:
1. SchülerInnen, die
eine weiterführende allgemeinbildende Schule oder eine
Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der
beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10 oder eine Fach- oder
Fachoberschule besuchen, die keine abgeschlossene
Berufsausbildung voraussetzt,
2. und
nicht bei ihren Eltern wohnen
3. und
keinen Anspruch auf BAföG haben, weil von der Wohnung der
Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte
erreichbar wäre oder sie keinen Anspruch auf BAföG haben,
weil sie weder einen eigenen Haushalt führen und verheiratet
sind oder waren noch in eigenem Haushalt mit mindestens
einem Kind zusammenleben. "
Und diese 3 Punkte treffen auf mich zu, habe ich also Anspruch auf ALG ll ?
erst zu meiner Situation. Ich bin 20 Jahre alt und werde dieses Jahr mein Abitur nachholen. Ich habe mich bisschen informiert und habe mich gefragt ob ich einen Anspruch auf ALG ll habe.
Dem Grunde nach kann ja jemand der dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht auch kein ALG ll erhalten. Aber es gibt ja wie immer Ausnahmen und zwar steht auf der Seite https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/alg2.php folgendes:
"Für die folgenden Personengruppen kommt dagegen ein Anspruch auf reguläres ALG II in Betracht:
1. SchülerInnen, die
eine weiterführende allgemeinbildende Schule oder eine
Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der
beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10 oder eine Fach- oder
Fachoberschule besuchen, die keine abgeschlossene
Berufsausbildung voraussetzt,
2. und
nicht bei ihren Eltern wohnen
3. und
keinen Anspruch auf BAföG haben, weil von der Wohnung der
Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte
erreichbar wäre oder sie keinen Anspruch auf BAföG haben,
weil sie weder einen eigenen Haushalt führen und verheiratet
sind oder waren noch in eigenem Haushalt mit mindestens
einem Kind zusammenleben. "
Und diese 3 Punkte treffen auf mich zu, habe ich also Anspruch auf ALG ll ?