Hallo Interface,
es hat sich bei mir die Frage aufgestellt, was wäre wenn ich für längere Zeit Krank geschrieben bin und somit dem Arbeitsmarkt vorläufig nicht zur Verfügung stehe?
Hast du denn seit 12 / 2016 wieder einen Anspruch auf ALGI aufbauen können, da lese ich jedenfalls was von "Notlösung" ZAF und kein Anspruch auf ALGI und keinen "Bedarf" an ALGII weil es nicht so "gut aussieht" ...
Wie lange wird Krankengeld von dem ALG l bezahlt und was würde konkret aufeinander folgen wenn es dazu käme?
Da frage ich mich zunächst mal wo da plötzlich ein Anspruch auf ALGI herkommen soll, wenn es im Dezember 2016 (lt. einem anderen Thema) keinen gab und du bereits wieder oder immer noch arbeitslos bist ...
Ansonsten bekommt man wie schon beschrieben nach 6 Wochen (Leistungsfortzahlung gem. § 146 SGB III) dann Krankengeld von der KK ... es wird nur der Zahlungs-Betrag des ALGI "übernommen" dabei, die KK zahlt höchstens 78 Wochen.
§ 146 SGB III Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
Aus KG-Bezug von länger als 12 Monaten ergibt sich ein eigener (neuer) Anspruch auf ALGI, der zu einem bereits vorhandenen Rest (eventuell) noch dazu kommen könnte.
Meist möchten die KK aber auch die Krankengeldzahlungen nicht zu lange leisten müssen und drängen darauf, schnell wieder gesund und vermittelbar zu werden.
Es folgt also nach der AU mit KG wieder ALGI (sofern ein Anspruch noch besteht / erworben wurde, auch aus Krankengeldzahlungen über längere Zeit) und danach (Alle Lohnfortzahlungen "ausgeschöpft") gibt es
NUR noch Hartz 4.
Jedenfalls wenn man noch immer ohne Arbeit ist und sonst kein Geld zum Leben hat, kein Vermögen über den Schonbeträgen des SGB II besitzt und natürlich auch keinen Partner hat der genug Geld verdient ...
MfG Doppeloma
PS: Du bist hier seit 2014 schon angemeldet, ich frage mich gerade, ob du uns nur testen oder komplett veralbern willst ...
