bin jetzt auch da
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Das Sozialgericht Dortmund entschied mit einem Urteil vom 13. April 2007 (AZ:S 11 (9) AS 205/06), dass Alleinerziehende einen Anspruch auf einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II haben. Eine Grundvoraussetzung für diesen Anspruch ist allerdings, dass sich die Mutter, der Vater bzw. der Erziehungsberechtigte tatsächlich auch ausschließlich alleine um ein Kind kümmern müssen.
https://www.sozialleistungen.info/news/04.07.2007-alg-ii-zuschlag-fuer-alleinerziehende/#more-171