ALG II Weiterbewilligung - Aufforderung Mitwirkungspflicht: HG Formular ???

Leser in diesem Thema...

karibiktraum17

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
17 Nov 2017
Beiträge
70
Bewertungen
18
Hallo,
da ich noch einen Widerspruch zwecks Jobcenter am laufen habe folgt wohl jetzt die Retour Kutsche. Nun versucht man mich zwecks der Weiterbewilligung das ALG II madig zu machen.:censored:

Zur Info, ich bin ü25 und wohne mit meiner Mutter zusammen (Rentner) ich beziehe ALG II plus anteilig Kosten der Unterkunft die ich Quasi der Miete beisteuer.

Gestern habe ich meine Weiterbewilligung erhalten für ein halbes Jahr genehmigt. Heute flattert mir noch "nachträglich" eine Aufforderung zur Mitwirkung ins Haus mit dem Formular HG .

Auf telefonische Auskunft eben sagte man, es sei ja "bekannt" das ich mit meiner Mutter zusammen wohne (???), ich habe also das Schreiben ausgefüllt zurückzuschicken???

Aufgrund Internet Recherche habe ich nun gelesen, das man dieses Schreiben keinesfalls zurück schicken soll.

Scheinbar wollen die mir nun HG unterstellen damit sie mir was kürzen können!? :censored:

Wie verhalte ich mich nun? Wirklich ausfüllen oder separates Schreiben fertig machen und dem widersprechen?
 
M

Mitglied 61702

Gast
Kommt drauf an wie dein JC gestrickt ist. Ich habe keine Anlage HG abgegeben, trotz mehrfacher Aufforderung, sondern darauf bestanden, daß ich eine eigene, abgeschlossene BG aus einer Person bin und mit anderen in einer WG zusammenwohne. Wurde dann nach Widerspruch akzeptiert.

Andere sind erfolgreich damit gefahren, nur den eigenen Namen auf der Anlage HG einzutragen, dann das Blatt auf beiden Seiten durchzustreichen, draufzuschreiben "keine Haushaltsgemeinschaft" und zu unterschreiben.
 

karibiktraum17

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
17 Nov 2017
Beiträge
70
Bewertungen
18
Also Fülle ich gar nichts aus bzw.
Mein Name steht ja schon in 1.1 unter "Meine Persönlichen Daten". :icon_kinn:

Bei 1.2 "Person in meiner Bedarfsgemeinschaft, auf die sich die Angaben dieser Anlage beziehen" und den Rest NICHTS, oder? Ich werde wohl noch ein separates Schreiben verfassen habe hier schon einige gute Vorlagen gefunden.:idea:
 

Maxirub

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
22 Jan 2016
Beiträge
286
Bewertungen
62
Gestern habe ich meine Weiterbewilligung erhalten für ein halbes Jahr genehmigt. Heute flattert mir noch "nachträglich" eine Aufforderung zur Mitwirkung ins Haus mit dem Formular HG .

Ein tückischer Versuch des JC ´s Dir doch noch eine HG unterstellen zu wollen. Sie pochen darauf, dass Du die HG ausgefüllt zurückschickst. Dann hätten sie ihren Beweis für eine HG .

Darum bleibt Dir die Möglichkeit die Anlage beiseite zu legen oder mit dem Vermerk "Es liegt weiterhin keine Haushaltsgemeinschaft vor" mit Datum und Unterschrift zurückzuschicken. Wichtig wäre dabei den Rest der Anlage "HG " zu entwerten.

Ich bin mit der zweiten Möglichkeit gut gefahren. Aber eine allgemeingülitge Regel gibt es nicht. Im Endeffekt hängt es vom SB ab, wie er darauf reagiert.
 
M

Mitglied 61702

Gast
Bei 1.2 "Person in meiner Bedarfsgemeinschaft, auf die sich die Angaben dieser Anlage beziehen" und den Rest NICHTS, oder? Ich werde wohl noch ein separates Schreiben verfassen habe hier schon einige gute Vorlagen gefunden.:idea:

Richtig! Auf keinen Fall dort was reinschreiben, und auch nicht im Hauptantrag weitere Personen eintragen.
 

karibiktraum17

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
17 Nov 2017
Beiträge
70
Bewertungen
18
Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, was das überhaupt soll. Das Formular bezieht sich ja eigentlich auf den ALG II Hauptantrag???
Den habe ich doch gar nicht abgegeben sondern "nur" einen Weiterbewilligungsantrag :confused::icon_neutral:

Da war wieder nur ein Frau/Herr wichtig am Werk nach dem Motto: "Man kann es ja mal versuchen...." :icon_hihi: :icon_neutral:

Auf dem HG Antrag habe ich jedenfalls alles durchgestrichen mit Vermerk "Es besteht keine Haushaltsgemeinschaft".

Als Text habe ich folgendes vorbereitet (fürs erste (und hoffentlich letzte!) erstmal nur kurz gehalten, bin denen ja keine Rechenschaft schuldig)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weiß ehrlich gesagt nicht, weshalb ich dazu aufgefordert werde, Formulare auszufüllen die auf mich nicht zutreffen?
Ich befinde mich weder in einer Eheähnlichen Gemeinschaft geschweige denn in einer Haushaltsgemeinschaft.

Eine Bedarfs & Haushaltsgemeinschaft besteht nur dann wenn die BG & HG Mitglieder sich auch wirtschaftlich (finanziell!) unterstützen! Eine Haushaltsgemeinschaft wird nicht begründet, wenn Verwandte - wie in meinem Fall die Mutter - lediglich zusammen wohnen (Wohngemeinschaft).
Ich bilde (m)eine eigene Bedarfsgemeinschaft.




Kann ich das so lassen? :icon_mrgreen:
 
Oben Unten