Ne gute Freundin von mir hat nach der Lehre ein Studium begonnen. Jetzt mußte sie sich Arbeitslos werden. Anspruch auf
ALG I wird vorraussichtlich wegfallen, da sie zwei Jahre studiert hat.
Sie hat noch Festgeld auf der Bank angelegt. Wie sieht es da mit
ALG II aus?
Gruß Blinky
Hi,
Festgeld in Form eines Sparbuches? Oder Festgeld in Form von Giralgeld als Guthaben auf dem Konto?
In beiden Fällen gilt das Schonvermögen.
Also:
150Euro X Lebensjahre = Summe die man haben darf
Zinsen die aus diesem Geld erwachsen sind der
ARGE als Einkommen zu melden. Soweit ich informiert bin gilt ein Freibetrag von 50 Euro im Jahr der anrechnungsfrei bleibt.
hinzu kommt ein Freibetrag für private Altersvorsorge:
250 Euro X Lebensjahre = Summe (Rückkaufwert) eine privaten Altersvorsorge die man haben darf.
Wichtig dabei istjedoch, dass dieses Model bzw. die Auszahlung zeitlich festgelgt ist. Z.B. Auszahlung 2050.
Gruss
Paolo