Hallo,
ich bin neu hier und grüße alle Forumsmitglieder.
Habe sehr lange die Informationen zu meiner Situation gesucht, leider nichts Eindeutiges gefunden...
Ich bin ALG II-Bezieherin und habe vor Geburt meines Kindes gearbeitet (war Selbstständig). Nun habe ich einen Antrag auf Elterngeld gestellt. Dieser wird "noch" bearbeitet. Seit 5 Monaten schon. Neulich habe ich einen Bescheid vom Jobcenter erhalten, in dem die Leistungen nun abschließend festgesetzt werden für 08., 09. und 10.2018. Dieser unterscheidet sich NICHT von dem, welcher früher erlassen wurde, also der 300 EUR Freibetrag wird nirgendwo berücksichtigt. Für März werden dann als Einkommen 1800 EUR und für April 900 EUR berücksichtigt. Dabei werden im März nur 300 EUR als Freibetrag berücksichtigt.
Diesem Schreiben war ein Schreiben des Jobcenters an die Elterngeldstelle beigefügt, in dem das Jobcenter seine Ansprüche gegenüber EGS geltend macht und es will für die vergangenen Monate 08-12.2018 und 01-02.2019 monatlich 870 EUR von der EGS erstattet bekommen. Für 12.2018 und 01-02.2019 hat JC keine Bescheide zugeschickt.
So nun stelle ich mir die Fragen. Einen Bescheid der EGS habe ich bis heute nicht. Ich gehe davon aus, dass 900 EUR/Monat EG bewilligt werden. Wenn es zu einer Nachzahlung von EG kommt, wie wird diese Nachzahlung verteilt? Gleichmäßig auf die vergangenen Monate oder nur in dem Monat des Eingangs berücksichtigt? Das Jobcenter will, dass die EGS den kompletten Betrag für die vergangenen Monate an JC erstattet. Ist es richtig so?
Ich danke für Eure Antworten!
ich bin neu hier und grüße alle Forumsmitglieder.
Habe sehr lange die Informationen zu meiner Situation gesucht, leider nichts Eindeutiges gefunden...
Ich bin ALG II-Bezieherin und habe vor Geburt meines Kindes gearbeitet (war Selbstständig). Nun habe ich einen Antrag auf Elterngeld gestellt. Dieser wird "noch" bearbeitet. Seit 5 Monaten schon. Neulich habe ich einen Bescheid vom Jobcenter erhalten, in dem die Leistungen nun abschließend festgesetzt werden für 08., 09. und 10.2018. Dieser unterscheidet sich NICHT von dem, welcher früher erlassen wurde, also der 300 EUR Freibetrag wird nirgendwo berücksichtigt. Für März werden dann als Einkommen 1800 EUR und für April 900 EUR berücksichtigt. Dabei werden im März nur 300 EUR als Freibetrag berücksichtigt.
Diesem Schreiben war ein Schreiben des Jobcenters an die Elterngeldstelle beigefügt, in dem das Jobcenter seine Ansprüche gegenüber EGS geltend macht und es will für die vergangenen Monate 08-12.2018 und 01-02.2019 monatlich 870 EUR von der EGS erstattet bekommen. Für 12.2018 und 01-02.2019 hat JC keine Bescheide zugeschickt.
So nun stelle ich mir die Fragen. Einen Bescheid der EGS habe ich bis heute nicht. Ich gehe davon aus, dass 900 EUR/Monat EG bewilligt werden. Wenn es zu einer Nachzahlung von EG kommt, wie wird diese Nachzahlung verteilt? Gleichmäßig auf die vergangenen Monate oder nur in dem Monat des Eingangs berücksichtigt? Das Jobcenter will, dass die EGS den kompletten Betrag für die vergangenen Monate an JC erstattet. Ist es richtig so?
Ich danke für Eure Antworten!