ALG II und Abfindung

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Martha

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Hallo, eine Frage an alle!!

Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.

Ich arbeite 6 St. am Tag und habe zu meinem Gehalt zusätzlich Hartz IV bewilligt bekommen. Da ich für meinen Sohn noch KiGe erhalte, steht mir nur ein Zuschuss zu Unterkunft und Heizung zu. Aber immerhin, damit kommen wir so einigermaßen hin.

Jetzt hat mir mein Chef zum 31.05. gekündigt (unsere Filiale wird geschlossen) und ich bekomme dann ALG1 , muss aber auch Hartz IV weiterhin beantragen. Mir wurde eine Abfindung bewilligt. Wieviel weiß ich noch nicht genau aber es könnten so um die 5000,- € sein (ich arbeite schon 15 Jahre in der Firma). Jetzt meine Frage: wird die Abfindung bei der Berechnung von Hartz IV gegengerechnet? Weiß das jemand?

LG
MarthaM
 
Der Link von HajoDf hilft Dir nicht weiter, da gehts um ALG1 .

Gerade heute hat es eine ENtscheidung des BSG gegeben, dass beim ALG2 eine Abfindung als leistungsminderndes Einkommen zu werten ist!

3.BSG B 4 AS 38/08 R vom 03.03.2009

Dabei ging es sogar um eine Abfindung aus einen gerichtlichen Vergleich. Die wurden -wenn überhaupt ein Unterschied gemacht wurde- eher privilegiert behandelt. Aber auch das nur beim ALG1 .
 
In dem Monat, wo das letzte Gehalt gezahlt wird und die Abfindung (Mai), hätte Martha keinen Anspruch auf ALG II .
Also kann sie sich sowieso einen Monat vorher, rechtzeitig im April vom ALG II /Aufstockung abmelden.
Wenn sie sich im Juni bzw. im Juli wieder als Austocker anmeldet, weil ALG I nicht reicht, ist der nicht verbrauchte Teil der Abfindung Vermögen und kein Zufluss. Wenn sonst kein Vermögen vorhanden ist, wird die restliche Abfindung so zu Schonvermögen.
 
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