Hallo,
ich hoffe, dass ihr mir mit dem ein oder anderen Verhaltenstip behilflich sein könnt. Es geht um folgenden Sachverhalt:
Ich bin mit meiner Partenerin zum 01.05.2009 in eine neue, erheblich günstigere Wohnung gezogen (freiwillig und ohne irgendwelche Kostenerstattungen/Zuschüsse für den Umzug zu beantragen).
Entsprechend den geforderten Mitwirkungspflichten habe ich Ende April beim Jobcenter die notwendigen Unterlagen/ Mietvertrag persönlich vorgelegt und meinen Umzug angezeigt ( leider habe ich mir die Abgabe dieser Unterlagen nicht quittieren lassen ). Ich bin davon ausgegangen, im Anschluss zeitnah einen Änderungsbescheid, der die neuen Kosten für Unterkunft berücksichtigt, zu erhalten. Dies ist jedoch nicht geschehen. Mir wurde die darauffolgenden 3 Monate (restlicher Bewilligungszeitraum) der selbe Betrag ausgezahlt. Ich bin zu Anfang natürlich davon ausgegangen, das das Geld zurückgefordert wird (und es deshalb zurückgelegt), habe mich dann allerdings dazu hinreissen lassen, dass Geld für notwendige, umzugsbedingte Anschaffungen ( ich habe die neue wie alte Wohnung renovieren müssen - drei Wochen Arbeit ) zu verwenden.
ALs ich letzten Monat einen Weiterbewilligungantrag stellte, ging ich davon aus, dass dem Jobcenter meine abgegebenen Unterlagen aus dem Monat April mal wieder verlustig gegangen sind (schon vorgekommen) und wollte den Mietvertrag etc. erneut vorlgen. Da sagte mir die Mitarbeiterin, dass diese Informationen ( genau: die neue Miete ) bereits bekannt wären. Kurz darauf bekam ich am selben Tag, an dem ich den neuen Leistungsbescheid im Breifkasten hatte, ebenfalls ein Schreiben "Anhörung nach § 24 SGB X" , in dem ich aufgefordert werde einen Betrag von knapp 300 € ( zuviel gezahlte Kosten für Unterkunft und Heizung) zurück zu erstatten. Man verlangt von mir nun die Rücksendung des Fragebogns zur beabsichtigten Aufrechnung und ich bin etwas unsicher, wie ich mich verhalten soll. Grds. sehe ich ein, dass es sich um einen überzahlten Betrag handet, allerdings weiss ich nicht, wie ich es zurückzahlen soll. Mich würde auch noch interessieren, ob diesem Rückerstattungsbegehren nicht der Tatbestand des § 45 Abs 2 SGB X entgegensteht.
Vielen Dank......
ich hoffe, dass ihr mir mit dem ein oder anderen Verhaltenstip behilflich sein könnt. Es geht um folgenden Sachverhalt:
Ich bin mit meiner Partenerin zum 01.05.2009 in eine neue, erheblich günstigere Wohnung gezogen (freiwillig und ohne irgendwelche Kostenerstattungen/Zuschüsse für den Umzug zu beantragen).
Entsprechend den geforderten Mitwirkungspflichten habe ich Ende April beim Jobcenter die notwendigen Unterlagen/ Mietvertrag persönlich vorgelegt und meinen Umzug angezeigt ( leider habe ich mir die Abgabe dieser Unterlagen nicht quittieren lassen ). Ich bin davon ausgegangen, im Anschluss zeitnah einen Änderungsbescheid, der die neuen Kosten für Unterkunft berücksichtigt, zu erhalten. Dies ist jedoch nicht geschehen. Mir wurde die darauffolgenden 3 Monate (restlicher Bewilligungszeitraum) der selbe Betrag ausgezahlt. Ich bin zu Anfang natürlich davon ausgegangen, das das Geld zurückgefordert wird (und es deshalb zurückgelegt), habe mich dann allerdings dazu hinreissen lassen, dass Geld für notwendige, umzugsbedingte Anschaffungen ( ich habe die neue wie alte Wohnung renovieren müssen - drei Wochen Arbeit ) zu verwenden.

Vielen Dank......