Hallo,
folgende Situation:
- bin seit 01.02. selbstständig (freiberuflich)
- ich habe Aufträge, die naturgemäß jedoch mehrere Monate Bearbeitungszeit haben
- erstes Einkommen (~6000€ aus dem ersten Auftrag) wird für Juli oder August erwartet
- für August/September erwarte ich ca. weitere 35.000€ Einkommen
- bis dato habe ich von Erspartem gelebt, welches langsam aber sicher jedoch aufgebraucht ist
- Antragstellung diesen Monat (Mai)
Die Spezialistin für Selbstständige hat angekündigt, die Leistungen für Mai und Juni könnten ggf. nur als Darlehen bewilligt werden, da ich im Juli oder August voraussichtlich Einkommen haben werde.
Eine Bewilligung von nur 2 Monaten wolle sie nicht machen, sondern 6 und da dann Einkommen zu erwarten ist, soll eine Rückzahlung erfolgen.
Hab ich dagegen eine Handhabe? Kann ich auf eine Bewilligung von 2 Monaten bestehen oder auf andere Art argumentieren, sodass ich keine Rückzahlung leisten muss?
Danke!
folgende Situation:
- bin seit 01.02. selbstständig (freiberuflich)
- ich habe Aufträge, die naturgemäß jedoch mehrere Monate Bearbeitungszeit haben
- erstes Einkommen (~6000€ aus dem ersten Auftrag) wird für Juli oder August erwartet
- für August/September erwarte ich ca. weitere 35.000€ Einkommen
- bis dato habe ich von Erspartem gelebt, welches langsam aber sicher jedoch aufgebraucht ist
- Antragstellung diesen Monat (Mai)
Die Spezialistin für Selbstständige hat angekündigt, die Leistungen für Mai und Juni könnten ggf. nur als Darlehen bewilligt werden, da ich im Juli oder August voraussichtlich Einkommen haben werde.
Eine Bewilligung von nur 2 Monaten wolle sie nicht machen, sondern 6 und da dann Einkommen zu erwarten ist, soll eine Rückzahlung erfolgen.
Hab ich dagegen eine Handhabe? Kann ich auf eine Bewilligung von 2 Monaten bestehen oder auf andere Art argumentieren, sodass ich keine Rückzahlung leisten muss?
Danke!