Hauptstadtkind
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Um meine eigentlichen Fragen stellen zu können, muss ich vorab ein wenig zu der Vorgeschichte sagen.
Nachdem mein Anspruch auf ALG während meiner Arbeitsunfähigkeit (Handbruch) im Juli 2012 auslief, bezog ich noch bis Mitte Oktober 2012 Krankengeld von meiner KK.
In der Zeit von Oktober 2012 bis Januar 2013 konnte ich meinen Lebensunterhalt mit meinem Vermögen selber finanzieren. Da ich in dieser Zeit leider keinen neuen Arbeitsplatz gefunden habe und meine "Reserven" bald aufgebraucht sind bzw. die Freibetragsgrenze auch schon längst erreicht ist, war ich jetzt gezwungen ALG II zu beantragen.
Zu meiner momentanen Lebens- und Wohnsituation lässt sich Folgendes sagen:
Ich wohne seit etwas mehr als 2 Jahren in meiner jetzigen Wohnung (2 1/2 Zimmer). Diese Wohnung wurde im Oktober 2010 von den Eltern einer zum damaligen Zeitpunkt guten Bekannten/Freundin gekauft. Da ich zeitgleich auf Wohnungssuche war, wurde mir der Vorschlag von ihr unterbreitet, diese Wohnung gemeinschaftlich zu beziehen. (also eine Art WG) Allerdings war es so, dass sie selber in einer anderen Stadt (Entfernung ca. 200 km) studierte. In dieser Stadt hatte sie auch bis zum Ende des letzten Jahres eine Mietwohnung und war dort ebenfalls bis zum Dezember 2012 gemeldet (Hauptwohnsitz). Heißt also im Klartext, dass ich die Wohnung, außer in den Semesterferien, auf jeden Fall von Montag bis Freitag für mich alleine hatte und ihr das kleinste Zimmer für das Wochenende ausreichte. Ehrlich gesagt war sie noch nicht mal jedes Wochenende da, weil sie oft zum Lernen in ihrer Studienstadt geblieben ist. Aus diesem Grund habe ich auch den höheren Mitanteil und den Großteil der Nebenkosten getragen. Der Mietvertrag wurde von uns beiden mit ihren Eltern abgeschlossen. Überwiesen habe ich meinen Anteil an meine Bekannte, die dann die fehlende Differenz zur eigentlichen Gesamtmiete draufgepackt und ihren Eltern überwiesen hat. Der Mietvertrag war bis zum 01.12.2012 befristet, weil wir davon ausgegangen sind, dass ich nach Abschluss ihres Studiums ausziehe und sie die Wohnung alleine bezieht. Jetzt ist es aber so, dass sich nach ihrer Rückkehr mehr zwischen uns entwickelt hat, wir mittlerweile ein festes Paar sind und erst mal gemeinsam in der Wohnung wohnen bleiben wollen.
Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen oder auch Problemen.
Bei meiner Meldung im Jobcenter musste ich natürlich angeben, dass ich mit meiner Freundin in einer Wohnung lebe. Von den dortigen Sachbearbeitern wurden wir gleich als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Außerdem hat man mir gesagt, dass man den Mietvertrag mit ihren Eltern nicht anerkennt, weil das wohl grundsätzlich bei Mietverträgen mit der Familie so ist. Jetzt verlangt man von mir, dass ich folgende Unterlagen einreiche:
Grundbucheintrag, Zins- und Tilgungspläne, Nachweise über Betriebs- und Heizkosten, Hausgeldbescheide, den Kaufvertrag und falls vorhanden, irgendwelche Steuerbescheide.
Ich rede hier von der Eigentumswohnung, die nicht mir, nicht meiner Freundin, nicht meinen Eltern, sondern den Eltern meiner Freundin gehört, mit der ich heute seit genau 26 Tagen zusammen bin. Zu diesem Fall habe ich jetzt die eine oder andere Frage.
1. Wird man immer, sobald man mit seiner Partnerin zusammenlebt, vom Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft eingestuft? Ganz unabhängig davon, wie lange man zusammenlebt?
2. Ich kenne das SGB II mittlerweile ganz gut. Insbesondere den „§7 Leistungsberechtigte“.
Allerdings bin ich mir immer noch nicht ganz sicher, ob ich den §7 auch richtig verstehe.
Ist es denn überhaupt möglich, gegen die Bedarfsgemeinschaft als Ganzes Einspruch einzulegen, wenn man als Paar gemeinsam in einer Wohnung lebt? Kann sich der Einspruch in unserem Fall denn nicht eigentlich nur auf die Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft beziehen?
Wenn wir also als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden, uns es aber trotzdem gelingen sollte die Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft zu widerlegen, muss meine Freundin nicht für meinen Lebensunterhalt aufkommen?
Die Gesetzeslage sagt doch aus, dass unsere momentane Lebenssituation eigentlich nur als „Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft“ bezeichnet werden kann.
Zu dieser sagt der Gesetzgeber:
„Ein wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn die Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.“
Da all diese Punkte nicht zutreffen und auch widerlegt werden können, denke ich nicht, dass wir eine Einstandsgemeinschaft sind und füreinander aufkommen müssen.
3. Ist es rechtens, dass ich vertrauliche Unterlagen von den Eltern meiner Lebenspartnerin einreichen muss, obwohl ich gerade mal einen Monat mit ihr zusammen bin? Ihre Eltern, gleichzeitig meine Vermieter seit 2 Jahren, habe ich in meinem ganzen Leben vielleicht 3-4 gesehen. Anstelle der Eltern würde ich rein gar nix rausrücken.
Ich bedanke mich im Voraus schon mal fürs Lesen meiner Ausführungen!
Nachdem mein Anspruch auf ALG während meiner Arbeitsunfähigkeit (Handbruch) im Juli 2012 auslief, bezog ich noch bis Mitte Oktober 2012 Krankengeld von meiner KK.
In der Zeit von Oktober 2012 bis Januar 2013 konnte ich meinen Lebensunterhalt mit meinem Vermögen selber finanzieren. Da ich in dieser Zeit leider keinen neuen Arbeitsplatz gefunden habe und meine "Reserven" bald aufgebraucht sind bzw. die Freibetragsgrenze auch schon längst erreicht ist, war ich jetzt gezwungen ALG II zu beantragen.
Zu meiner momentanen Lebens- und Wohnsituation lässt sich Folgendes sagen:
Ich wohne seit etwas mehr als 2 Jahren in meiner jetzigen Wohnung (2 1/2 Zimmer). Diese Wohnung wurde im Oktober 2010 von den Eltern einer zum damaligen Zeitpunkt guten Bekannten/Freundin gekauft. Da ich zeitgleich auf Wohnungssuche war, wurde mir der Vorschlag von ihr unterbreitet, diese Wohnung gemeinschaftlich zu beziehen. (also eine Art WG) Allerdings war es so, dass sie selber in einer anderen Stadt (Entfernung ca. 200 km) studierte. In dieser Stadt hatte sie auch bis zum Ende des letzten Jahres eine Mietwohnung und war dort ebenfalls bis zum Dezember 2012 gemeldet (Hauptwohnsitz). Heißt also im Klartext, dass ich die Wohnung, außer in den Semesterferien, auf jeden Fall von Montag bis Freitag für mich alleine hatte und ihr das kleinste Zimmer für das Wochenende ausreichte. Ehrlich gesagt war sie noch nicht mal jedes Wochenende da, weil sie oft zum Lernen in ihrer Studienstadt geblieben ist. Aus diesem Grund habe ich auch den höheren Mitanteil und den Großteil der Nebenkosten getragen. Der Mietvertrag wurde von uns beiden mit ihren Eltern abgeschlossen. Überwiesen habe ich meinen Anteil an meine Bekannte, die dann die fehlende Differenz zur eigentlichen Gesamtmiete draufgepackt und ihren Eltern überwiesen hat. Der Mietvertrag war bis zum 01.12.2012 befristet, weil wir davon ausgegangen sind, dass ich nach Abschluss ihres Studiums ausziehe und sie die Wohnung alleine bezieht. Jetzt ist es aber so, dass sich nach ihrer Rückkehr mehr zwischen uns entwickelt hat, wir mittlerweile ein festes Paar sind und erst mal gemeinsam in der Wohnung wohnen bleiben wollen.
Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen oder auch Problemen.
Bei meiner Meldung im Jobcenter musste ich natürlich angeben, dass ich mit meiner Freundin in einer Wohnung lebe. Von den dortigen Sachbearbeitern wurden wir gleich als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Außerdem hat man mir gesagt, dass man den Mietvertrag mit ihren Eltern nicht anerkennt, weil das wohl grundsätzlich bei Mietverträgen mit der Familie so ist. Jetzt verlangt man von mir, dass ich folgende Unterlagen einreiche:
Grundbucheintrag, Zins- und Tilgungspläne, Nachweise über Betriebs- und Heizkosten, Hausgeldbescheide, den Kaufvertrag und falls vorhanden, irgendwelche Steuerbescheide.
Ich rede hier von der Eigentumswohnung, die nicht mir, nicht meiner Freundin, nicht meinen Eltern, sondern den Eltern meiner Freundin gehört, mit der ich heute seit genau 26 Tagen zusammen bin. Zu diesem Fall habe ich jetzt die eine oder andere Frage.
1. Wird man immer, sobald man mit seiner Partnerin zusammenlebt, vom Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft eingestuft? Ganz unabhängig davon, wie lange man zusammenlebt?
2. Ich kenne das SGB II mittlerweile ganz gut. Insbesondere den „§7 Leistungsberechtigte“.
Allerdings bin ich mir immer noch nicht ganz sicher, ob ich den §7 auch richtig verstehe.
Ist es denn überhaupt möglich, gegen die Bedarfsgemeinschaft als Ganzes Einspruch einzulegen, wenn man als Paar gemeinsam in einer Wohnung lebt? Kann sich der Einspruch in unserem Fall denn nicht eigentlich nur auf die Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft beziehen?
Wenn wir also als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden, uns es aber trotzdem gelingen sollte die Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft zu widerlegen, muss meine Freundin nicht für meinen Lebensunterhalt aufkommen?
Die Gesetzeslage sagt doch aus, dass unsere momentane Lebenssituation eigentlich nur als „Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft“ bezeichnet werden kann.
Zu dieser sagt der Gesetzgeber:
„Ein wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn die Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.“
Da all diese Punkte nicht zutreffen und auch widerlegt werden können, denke ich nicht, dass wir eine Einstandsgemeinschaft sind und füreinander aufkommen müssen.
3. Ist es rechtens, dass ich vertrauliche Unterlagen von den Eltern meiner Lebenspartnerin einreichen muss, obwohl ich gerade mal einen Monat mit ihr zusammen bin? Ihre Eltern, gleichzeitig meine Vermieter seit 2 Jahren, habe ich in meinem ganzen Leben vielleicht 3-4 gesehen. Anstelle der Eltern würde ich rein gar nix rausrücken.
Ich bedanke mich im Voraus schon mal fürs Lesen meiner Ausführungen!