AW: ALG II Maßnahme - Fahrtkosten+Bewerbungskosten f. Pflichtpraktikum
Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.
Du wurdest mittels EGV zu einer Maßnahme VERPFLICHTET, also muss das JC SÄMTLICHE Kosten der Maßnahme übernehmen.
Gehört zur Maßnahme ein Praktikum, so müssen auch diese Kosten übernommen werden.
Schriftlichen nachweislichen Antrag stellen. Wird dieser abgelehnt, Widerspruch und notfalls Klage. Abhängig von den Kosten, höher wie die Pauschale im Regelsatz oder niedriger, würde ich auch die Teilnahem an dem Praktikum in Frage stellen.