Ich habe bei meinem Jobcenter eine EGV unterschrieben, das ich an einer Maßnahme (die ich auch wollte) teilnehme. Die Schulungsmaßnahme (Dauer 1 Jahr) mit 6 wöchigem Pflicht-Praktikum ist kurz vor der Beendigung.
Leider möchte das Jobcenter nun die Bewerbungskosten für das Pflicht-Praktikum nicht übernehmen. Ebenso machen die jetzt bei den Fahrtkosten für den letzten Monat Probleme.
Ich dachte das bei einer Maßnahme mit Sanktionsandrohung (laut EGV) die vorgenannten Kosten konkludent übernommen werden müssen.
Hier entstehen für mich Fragen.
Leider möchte das Jobcenter nun die Bewerbungskosten für das Pflicht-Praktikum nicht übernehmen. Ebenso machen die jetzt bei den Fahrtkosten für den letzten Monat Probleme.
Ich dachte das bei einer Maßnahme mit Sanktionsandrohung (laut EGV) die vorgenannten Kosten konkludent übernommen werden müssen.
Hier entstehen für mich Fragen.