Folgendes...
Vor wenigen Tagen kam ein Brief der Kindergeldkasse mit einem Antrag das nachgewiesen werden solle das der Kindergeldberechtigte (24 Jahre) noch Ausbildungssuchend gemeldet sei, anbei eine Rückforderung von ca. 3000€ zuviel gezahltem Kindergeld da angeblich nicht Ausbildungssuchend gemeldet. Darauf hin zu Arge um einen Stempel für den Antrag zu bekommen das Ausbildungssuchend. O-Ton Arge damit haben wir nix zu tun müssen sie selber mit der Kindergeldkasse regeln schicken Sie halt ihre Bewerbungen dahin.
Meine Frage dazu, für den Zeitraum der Rückvorderung wurde von der ALG II Regelleistung des Betroffenen jeweils das Kindergeld in voller Höhe abgezogen und das Kindergeld an diesen weitergegeben so das er auf den vollen Satz gekommen ist.
Kann die Kindergeldkasse in diesem Fall das Geld überhaupt von uns zurück verlangen oder müsste hierfür das Arbeitsamt aufkommen? Da die sich weigern zu bestätigen das man Ausbildungssuchend gemeldet ist und man Grund dessen angeblich keinen Anspruch auf Kindergeld hat und dies auch noch Rückwirkend zurück zahlen soll. Ich meine das Geld wurde ja durchweg von dem ALG II Regelsatz abgezogen. Dann hätte man ja die ganzen Monate 150€ zuwenig ALG II bekommen.
Müsste in diesem Fall dann die Vorderung von der Kindergeldkasse nicht von der Arge bezahlt werden?
Ich meine die können ja nicht hingehen das Kindergeld vom ALG II abziehen und dann sagen Pech gehabt zahlen sie mal zurück obwohl das ALG II um den Kindergeldbetrag gekürzt wurde die ganze Zeit.
Vor wenigen Tagen kam ein Brief der Kindergeldkasse mit einem Antrag das nachgewiesen werden solle das der Kindergeldberechtigte (24 Jahre) noch Ausbildungssuchend gemeldet sei, anbei eine Rückforderung von ca. 3000€ zuviel gezahltem Kindergeld da angeblich nicht Ausbildungssuchend gemeldet. Darauf hin zu Arge um einen Stempel für den Antrag zu bekommen das Ausbildungssuchend. O-Ton Arge damit haben wir nix zu tun müssen sie selber mit der Kindergeldkasse regeln schicken Sie halt ihre Bewerbungen dahin.
Meine Frage dazu, für den Zeitraum der Rückvorderung wurde von der ALG II Regelleistung des Betroffenen jeweils das Kindergeld in voller Höhe abgezogen und das Kindergeld an diesen weitergegeben so das er auf den vollen Satz gekommen ist.
Kann die Kindergeldkasse in diesem Fall das Geld überhaupt von uns zurück verlangen oder müsste hierfür das Arbeitsamt aufkommen? Da die sich weigern zu bestätigen das man Ausbildungssuchend gemeldet ist und man Grund dessen angeblich keinen Anspruch auf Kindergeld hat und dies auch noch Rückwirkend zurück zahlen soll. Ich meine das Geld wurde ja durchweg von dem ALG II Regelsatz abgezogen. Dann hätte man ja die ganzen Monate 150€ zuwenig ALG II bekommen.
Müsste in diesem Fall dann die Vorderung von der Kindergeldkasse nicht von der Arge bezahlt werden?
Ich meine die können ja nicht hingehen das Kindergeld vom ALG II abziehen und dann sagen Pech gehabt zahlen sie mal zurück obwohl das ALG II um den Kindergeldbetrag gekürzt wurde die ganze Zeit.