Grundrechte13
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Sehr geehrte Ratgeber,
folgendes Problem:
Das erw. Kind ist - aus der elterlichen Wohnung ausgezogen (bisher 3 Personen, ca. 74 qm) - in eine andere Stadt. Die Sozialwohnung bewohnten wir - länger arbeitslos - seit über 10 Jahren (bis 31.03.2010 galt die MOG von 482 €). Wg. der Änderungen im Mietspiegel seit 01.04.2010 - o. Berücksichtigung des Baujahres - sank die MOG auf 390 € kalt. Das traf uns jedoch nicht, da bisher Bestandsschutz galt. Weil:
Der Mietspiegel galt und gilt nicht für u. a. preisgebundene Wohnungen, also Sozialwohnungen. Trotzdem werden wir - anhand des Mietspiegels - nach Auszug des Kindes (jetzt 2 Pers.) aufgefordert, die Kosten auf 309 € kalt zu senken.
Im Mietspiegel heißt es jetzt dazu: Zitat:
"Bestandsschutz
Eine Gegenüberstellung der ab 1. Januar 2013 geltenden mit den bis 31. Dezember 2012 gültigen MOG zeigt, dass der neue Höchstwert in der Kategorie "3-Personen- Haushalt" um 13 Euro niedriger ausfällt.
Wichtig: Für Haushalte, die durch das Inkrafttreten der künftigen Regelung mit der Nettokaltmiete über der neuen MOG liegen, wird Bestandsschutz gewährt. Es werden weiterhin die Unterkunftskosten bis zur Höhe der alten MOG übernommen. Der Bestandsschutz entfällt, sobald es eine
Mieterhöhung gibt. In diesem Fall ist die neue MOG anzuwenden. Bei einer Modernisierungsmieterhöhung gibt es allerdings eine gesonderte Handhabung (s.u.)." Zitatende.
Es steht nichts darüber, was passiert, wenn sich die Personenanzahl verändert bzw. verringert.
Was ist also mit dem Bestandsschutz, wenn die Personenzahl geringer wird in einer öff. geförderten Wohnung ? Wird der dann außer Kraft gesetzt ? Müssen wir also raus oder einen Untermieter aufnehmen ?
Komplizierte Sache oder doch nicht ?
Vielen Dank
Grundrechte13
folgendes Problem:
Das erw. Kind ist - aus der elterlichen Wohnung ausgezogen (bisher 3 Personen, ca. 74 qm) - in eine andere Stadt. Die Sozialwohnung bewohnten wir - länger arbeitslos - seit über 10 Jahren (bis 31.03.2010 galt die MOG von 482 €). Wg. der Änderungen im Mietspiegel seit 01.04.2010 - o. Berücksichtigung des Baujahres - sank die MOG auf 390 € kalt. Das traf uns jedoch nicht, da bisher Bestandsschutz galt. Weil:
Der Mietspiegel galt und gilt nicht für u. a. preisgebundene Wohnungen, also Sozialwohnungen. Trotzdem werden wir - anhand des Mietspiegels - nach Auszug des Kindes (jetzt 2 Pers.) aufgefordert, die Kosten auf 309 € kalt zu senken.
Im Mietspiegel heißt es jetzt dazu: Zitat:
"Bestandsschutz
Eine Gegenüberstellung der ab 1. Januar 2013 geltenden mit den bis 31. Dezember 2012 gültigen MOG zeigt, dass der neue Höchstwert in der Kategorie "3-Personen- Haushalt" um 13 Euro niedriger ausfällt.
Wichtig: Für Haushalte, die durch das Inkrafttreten der künftigen Regelung mit der Nettokaltmiete über der neuen MOG liegen, wird Bestandsschutz gewährt. Es werden weiterhin die Unterkunftskosten bis zur Höhe der alten MOG übernommen. Der Bestandsschutz entfällt, sobald es eine
Mieterhöhung gibt. In diesem Fall ist die neue MOG anzuwenden. Bei einer Modernisierungsmieterhöhung gibt es allerdings eine gesonderte Handhabung (s.u.)." Zitatende.
Es steht nichts darüber, was passiert, wenn sich die Personenanzahl verändert bzw. verringert.
Was ist also mit dem Bestandsschutz, wenn die Personenzahl geringer wird in einer öff. geförderten Wohnung ? Wird der dann außer Kraft gesetzt ? Müssen wir also raus oder einen Untermieter aufnehmen ?
Komplizierte Sache oder doch nicht ?
Vielen Dank
Grundrechte13