ALG II - Jugendagentur - Beantragung nicht möglich.

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Syewendet

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Guten Abend, ich habe dem Arbeitsamt (Jugendagentur) schon sehr oft Besuch abgestattet, diese weisen mich aber jedes mal zurück, da ich noch unter 25 Jahre alt bin und bei einem Elternteil lebe, bräuchte ich deren Zustimmung, desweiteren möchte das Arbeitsamt deren Verdienst im Groben wissen. Ich würde gerne ALG II beantragen für meine Krankenkassebeiträge, dass ist mir leider nicht möglich, das Arbeitsamt denkt sich immer neues aus um mich zurück zu weisen, selbst mit Vollmacht und Ausweis eines Elternteils. Ausgefüllte Anträge von deren Website werden auch nicht angenommen. Alles was ich bis jetzt machen konnte ist mich Arbeitslos melden.

Ich weiß nicht wie ich das Handhaben soll, hat jemand schon Erfahrungen gesammelt und könnte mir davon berichten?
 
Nein, ich bin 23 Jahre alt.

Dann solltest du deinen eigenen Antrag stellen können.

bräuchte ich deren Zustimmung, desweiteren möchte das Arbeitsamt deren Verdienst im Groben wissen.
das Arbeitsamt denkt sich immer neues aus um mich zurück zu weisen
Ausgefüllte Anträge von deren Website werden auch nicht angenommen.

Mit welchen Argumenten werden deine Anträge nicht angenommen? Welche schriftlichen Begründungen hast du dafür erhalten?
 
Dann solltest du deinen eigenen Antrag stellen können.

Das Arbeitsamt argumentiert damit, dass ein Elternteil zustimmen muss wenn ich ALG II beantragen möchte.
Die Vollmacht und den Ausweis eines Elternteils hatte ich schon dabei, dennoch werde ich nur nach Hause geschickt.

(Würde ich nicht mehr bei meinen Eltern wohnen, könnte ich es alleine beantragen.)

Mit welchen Argumenten werden deine Anträge nicht angenommen? Welche schriftlichen Begründungen hast du dafür erhalten?

Den Antrag hatte ich an dem Tag ausgefüllt dabei, ich wollte diesen nur kurz mit Bestätigung einreichen.
Eine schriftliche Begründung, warum Sie meinen Antrag nicht angenommen hat habe ich nicht.
Nur die Aussage ich müsste vorher beantragen, dass ich ALG II beantragen kann. Bin auch nicht schlau daraus geworden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Syewendet.

Wenn du als U25er noch im Haushalt deiner Eltern lebst, bildest du mit deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, das Einkommen der Eltern wird angerechnet. Sollte dann trotzdem noch eine finanzielle Lücke bestehen, müsst ihr als BG gemeinsam einen ALG II -Antrag stellen. Alleine in der BG ALG II empfangen, geht nicht
 
Der Antrag muss angenommen werden - §20 SGB X.

Wird die Annahme verweigert, wirfst du ihn nachweislich in den Briefkasten und schickst ihn am besten nochmal per Fax hinterher.
 
Wie @Merse und:

Lerne u.a. , das nur schriftliches zählt. Keine Kontaktdaten (E-Mail, Fax, Tel.) außer postalische Adresse.

Stell nachweislich den ALG 2 Antrag ein. Der Antrag MUSS angenommen werden. Danach bekommst Du ein Bescheid gegen dem Du eventuell Widerspruch / Klage anlegen kannst.

Und noch WICHTIG !
Stell den Antrag noch Heute oder spätestens Morgen ein.
Dann läuft der Antrag ab 01.01.2018 => verschenke kein Monat (Januar) !!

Du bist 23 - Du brauchst keine Zustimmung deiner Eltern!!! Die haben Dich krass Angelogen.
Was aber dann später kommt - die BG (Bedarf Gemeinschaft) um zu auszurechnen, ob und wie viel Dein ALG 2 Anspruch ist.
 
Syewendet.

Wenn du als U25er noch im Haushalt deiner Eltern lebst, bildest du mit deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, das Einkommen der Eltern wird angerechnet. Sollte dann trotzdem noch eine finanzielle Lücke bestehen, müsst ihr als BG gemeinsam einen ALG II -Antrag stellen. Alleine in der BG ALG II empfangen, geht nicht

Hauptsächlich möchte ich nur Krankenversichert sein, denn derzeit bin ich nicht versichert.

Der Antrag muss angenommen werden - §20 SGB X.

Wird die Annahme verweigert, wirfst du ihn nachweislich in den Briefkasten und schickst ihn am besten nochmal per Fax hinterher.

Das werde ich dann heute machen, vielen Dank.

Wie @Merse und:

Lerne u.a. , das nur schriftliches zählt. Keine Kontaktdaten (E-Mail, Fax, Tel.) außer postalische Adresse.

Stell nachweislich den ALG 2 Antrag ein. Der Antrag MUSS angenommen werden. Danach bekommst Du ein Bescheid gegen dem Du eventuell Widerspruch / Klage anlegen kannst.

Und noch WICHTIG !
Stell den Antrag noch Heute oder spätestens Morgen ein.
Dann läuft der Antrag ab 01.01.2018 => verschenke kein Monat (Januar) !!

Du bist 23 - Du brauchst keine Zustimmung deiner Eltern!!! Die haben Dich krass Angelogen.
Was aber dann später kommt - die BG (Bedarf Gemeinschaft) um zu auszurechnen, ob und wie viel Dein ALG 2 Anspruch ist.

Am ersten Tag hieß es, nur mit Elternteil ist es möglich.
Ich gehe dann am selben Tag mit meiner Mutter hin, warten ohne Ende.
Als wir dann dran gekommen sind schicken die uns in 4ten Stock.
Der 4te Stock schickt uns in 2ten Stock, die sagen dann sowas geht nur bis 11 Uhr.
Kommen Sie morgen wieder, und so ging das die ganze Zeit.
Resultat man fährt jedes mal hin ohne Erfolg.

Langsam glaube ich mit dem Arbeitsamt kann man nicht reden.
 
Jaja - das kennen wir, das sind die übliche Spielchen mit "Neu-Kunden" die sich noch nicht auskennen .....

Fahre hin (auch ohne Mutter - Hallo !!!! Du bist kein Kind mehr!) und gebe den Antrag ab.

Noch eine Anmerkung von mir:
Für Dein ALG2 Antrag brauchst Du außer PA (Perso) keine Unterlagen! Es wird zwar behauptet, aber es stimmt nicht.
Falls JC nach Deinem angenommenen Antrag etwas braucht (z.B. Kontoauszüge), dann meldet sich JC schriftlich bei Dir.

Lass Dich nicht abwimmeln !!!
 
Auf jeden Fall versuchen einen schriftlichen Bescheid zu bekommen.
ABER kann sein, dass eine Ablehnung rechtmäßig ist, da deine Eltern noch unterhaltspflichtig sind, da deine Eltern für dich aufkommen müssen, da du falls du deine 1. Ausbildung nicht abgeschlossen hast.
 
Danke schön für die ganzen Antworten.

Ich habe den Antrag in Briefkasten geworfen, das mit Zeugen und auch noch aufgenommen.
Zudem habe ich diesen auch mit Fax zur Jugendagentur gesendet.
 
So heute habe ich meinen Briefkasten geöffnet und meinen Antrag zurück erhalten mit der Begründung,
dass ich noch zu Hause wohne und meine Mutter den Antrag stellen muss.

Die Jugendagentur gibt mir nicht mal die Chance ALG-II zu beantragen. Sie schicken mich nur weg
oder denken sich Geschichten aus. In meinem Haushalt ist niemand vom Arbeitsamt abhänging.

Wieso also muss meine Mutter ALG-II für mich beantragen, wäre schön wenn jemand mich aufklären könnte.
 
Kannst du die Begründung/Brief hochladen?
Anonym?
Vielleicht kann man da schon gegen beim Sozialgericht klagen.
 
Bitte hier anonymisiert hochladen.
Ich bezweifle, das sich um ein Bescheid handelt.
Immerhin hast Du es geschafft, das Dein Antrag dokumentiert ist.

Du bist ein Erwachsener Mensch. Rein rechtlich (Antrag) hat Deine Mutter damit nichts zu tun.
Erst später bei Berechnung der Leistungen.

Was mir aber unklar ist: Jugendagentur.
Du musst Dein Antrag doch beim AfA / JC stellen.
Nicht das Du auf falsche Türe klopfst....
 
Das ist so üblich bei u 25. Ich denke, damit möglichst wenig Anträge gestellt werden.
Nach der Ausbildung kam mein Sohn auch mit den Vordrucken nach Hause, die ICH ausfüllen sollte.
Der Antrag zählte aber als gestellt, obwohl er nie ausgefüllt wurde.
 
Mir ist klar, das Eltern bis 25 Unterhaltspflichtig sind.
Aber was mich massiv stört, wieso darf ein Erwachsener Mensch kein Antrag auf H4 stellen? Wozu braucht er dazu seine Mutter?
Antrag muss angenommen werden.
Dann wird berechnet.
Sollte er ein / kein Anspruch haben bekommt er ein Bescheid.

Und auf dem Antrag selbst steht ganz hinten:
Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller
Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters minderjähriger Antragstellerinnen/Antragsteller

@ ela:
warst Du vielleicht BG -Vertreterin?
Trifft beim TE nicht zu
In meinem Haushalt ist niemand vom Arbeitsamt abhänging.
 
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