HalloForum,
ich beeziehe seit 07.2019 ALG II. meine frau hat sich v. mir getrennt und jetzt bekam
ich von ihrem anwalt ein schreiben das ich auf Unterhalt verzichten soll. weiter soll eine vereinbarung über „Ausschluss des Versorgungsausgleichs“ geschlossen werden.
— im gegenzug würde sie dafür auf „nachehelichen ehegattenunterhalt wegen krankheit verzichten“.
sie bekommt unbefristet erwersunfähigkeitsrente plus zusatzrente. ich werde nie soviel verdienen wie sie rente bekommt, ich denke deshalb muss ich mir um „nachehelichen ehegattenunterhalt wg krankheit“ keine gedanken machen.
abgesehen davon das man nie weiss wie es weitergeht und ich evtl. auf unterhalt angewiesen wäre welche auswirkungen hätte ein verzicht auf ALG II oder EGV?
—aktuell bin ich krank geschrieben und meine SB lässt sich ca 3 monate zeit mit einer neuen EGV.
grüße und schönen sonntag.
ich beeziehe seit 07.2019 ALG II. meine frau hat sich v. mir getrennt und jetzt bekam
ich von ihrem anwalt ein schreiben das ich auf Unterhalt verzichten soll. weiter soll eine vereinbarung über „Ausschluss des Versorgungsausgleichs“ geschlossen werden.
— im gegenzug würde sie dafür auf „nachehelichen ehegattenunterhalt wegen krankheit verzichten“.
sie bekommt unbefristet erwersunfähigkeitsrente plus zusatzrente. ich werde nie soviel verdienen wie sie rente bekommt, ich denke deshalb muss ich mir um „nachehelichen ehegattenunterhalt wg krankheit“ keine gedanken machen.
abgesehen davon das man nie weiss wie es weitergeht und ich evtl. auf unterhalt angewiesen wäre welche auswirkungen hätte ein verzicht auf ALG II oder EGV?
—aktuell bin ich krank geschrieben und meine SB lässt sich ca 3 monate zeit mit einer neuen EGV.
grüße und schönen sonntag.