ALG II Gesetz über Zahltag

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Heidschnucke

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Es wird immer wieder geschrieben das das Geld zum ersten des Monats für den Monat zu zahlen ist bzw. zur Verfügung stehen muß/soll.

Gibt es dafür eine Gesetzliche Regelung? Wenn ja bitte wo (gern Link!)

Danke
 
Es wird immer wieder geschrieben das das Geld zum ersten des Monats für den Monat zu zahlen ist bzw. zur Verfügung stehen muß/soll.

Gibt es dafür eine Gesetzliche Regelung? Wenn ja bitte wo (gern Link!)

Danke
Müßte ich mal schauen... es muß nicht am 01. zur Verfügung stehen, sondern monatlich im Voraus - heißt am Monatsletzten für den 01. des Folgemonats, also 31.05. für Juni
 
... Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden.

da steht leider nur "sollen", heißt ja nicht muß und so verhalten sich einige JC leider auch.

Bei mir kam nach dem letzten Fortzahlungsantrag (abgegeben Anfang März für Bewilligungszeitraum April-September) das Geld auch erst am 6 April. Mußte also bei Miete in Vorkasse treten, und dafür sorgen daß für solche Fälle immer noch eine Reserve auf dem Konto ist, da bei Nichteinzug der Miete (wg . JC -Verzögerung) die Mahngebühr der Wohnungsgesellschaft an mir hängen bleibt.

Auf Nachfrage am 4. April bei der JC -Hotline daß es ja nun Zeit für die Überweisung und Bewilligungsbescheid sei, hieß es nur "Wieso ? - ja wir machen es fertig"
 
da steht leider nur "sollen", heißt ja nicht muß und so verhalten sich einige JC leider auch.

Bei mir kam nach dem letzten Fortzahlungsantrag (abgegeben Anfang März für Bewilligungszeitraum April-September) das Geld auch erst am 6 April. Mußte also bei Miete in Vorkasse treten, und dafür sorgen daß für solche Fälle immer noch eine Reserve auf dem Konto ist, da bei Nichteinzug der Miete (wg . JC -Verzögerung) die Mahngebühr der Wohnungsgesellschaft an mir hängen bleibt.

Auf Nachfrage am 4. April bei der JC -Hotline daß es ja nun Zeit für die Überweisung und Bewilligungsbescheid sei, hieß es nur "Wieso ? - ja wir machen es fertig"

Du hast eine ganze Monatsmiete als Reserve auf deinem Konto liegen? Das du auf einer Mahngebühr sitzen bleibst, ist nicht richtig. Du hast die Möglichkeit, dich mit diesem Problem an ein Sozialgericht zu wenden, und dann muss das JC dir die Mahngebühr erstatten. Der Regelsatz ist so stark unterbemessen, dass du dir eine Mahngebühr nicht bieten lassen musst.
 
Du hast eine ganze Monatsmiete als Reserve auf deinem Konto liegen?

Ja das ist richtig, da sonst bei Verspätungen durchs JC die Miete (überziehen darf ich nicht) nicht vom Konto abgebucht wird und ich 5,- Euro Mahngebühr zu tragen hätte. Was auch schon passiert wäre ohne Reserve.

Sicher damit könnte ich vors SG gehen und hätte wohl auch gute Chancen aber vielleicht kommt auch die Wohnungsgesellschaft auf die Idee bei Zahlungsverzögerung der Mietzahlung von mir ne Abtretung zu verlangen.

Also löse ich´s momentan lieber so. :icon_pause:
 
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