ALG II - EGV während der Elternzeit

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Deaena

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Hallo liebes Forum!

Ich hoffe, ich kann mir etwas Rat holen, da mir die Sache mit meinem Jobcenter momentan sehr unklar vorkommt. Mir erscheint es so, als möchte mein Arbeitsvermittler eine Tür aufbekommen, die er alleine gar nicht aufmachen kann, sondern nur mit meiner Unterschrift.

Kurz zu meiner bzw. unseren Situation:

Mein Mann und Ich sind vor kurzem Umgezogen mit unserer kleinen Tochter, 10 Monate alt. Wir beziehen seit dem Umzug ALG II .
Mein Mann sucht momentan mit Hilfe des Jobcenters nach Arbeit oder einer Weiterbildung.

Ich hatte letzte Woche einen Termin, wo mir direkt eine EGV vorgelegt wurde. Der Arbeitsvermittler sagte mir, dass ich mich natürlich erst bewerben müsse, wenn ich aus der Elternzeit rauskomme und mein Kind einen Kita-Platz hat. Er war sehr nett und freundlich.
Er sagte mir auch, dass er mir keine Vermittlungsvorschläge schicken könne, ohne eine EGV .

Aber zum Glück habe ich mich an die Worte meines Mannes erinnert, der mir riet, erstmal alles mitzunehmen, was meine Unterschrift erfordert und nicht direkt zu unterschreiben.

Als Ziel wurde "Aufnahme einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt" angeführt. Nirgends ist etwas zu lesen wie "Wenn das Kind einen Kita-Platz hat" oder ähnliches.


Zuhause erzählte ich das meinem Mann.
Er meinte (Gedächtnis-Zitat):
"Natürlich schickt er dir ohne EGV keine Vermittlungsvorschläge, da er das gar nicht kann während du in der Elternzeit bist. Wenn du allerdings die Unterschrift leistest, gibst du ihm grünes Licht dir Vermittlungsvorschläge zu schicken"


Auch sagte er mir, dass das jetzt schon nach einer "Masche" klingt. Denn ein Arbeitsvermittler kann nicht nur vermitteln, wenn eine EGV vorliegt. Aber genau das erzählte er mir.. Es hörte sich nämlich so an, als könne er prinzipiell ohne EGV gar nichts tun, unabhängig meiner Situation.
Ebenso kann sich mein Mann nicht vorstellen, dass diese EGV dann per Verwaltungsakt "erzwungen" werden kann.

Mein Kind soll eig. erst mit frühstens 1 1/2 in die KiTa gehen.
Ich dachte eigentlich erst an 2, aber mit dem ganzen Stress der jetzt schon brodelt..

Kann man mich tatsächlich schon vorher zu etwas drängen..?
Ich begreife einfach den Sinn nicht. Ich soll mich bewerben, obwohl ich ein Kind zuhause habe, was nicht mal 1 Jahr alt ist und ohne bisher festen Kita-Platz?

Ich dachte eigentlich, dass ich mich erst bewerben muss, wenn ich auch nachweislich einen Platz für mein Kind habe. Wo soll es denn sonst hin?

Ich habe einen Termin zur Besprechung der EGV ausgemacht.
Dieser ist erst Anfang Oktober.

Zu diesem Termin möchte ich mich, so gut es geht, vorbereiten und hoffe, auf eure Hilfe ..

Ich habe leider keinen Scanner und könnte die EGV erst nachreichen. Ich dachte nur, dass es evtl. nicht nötig ist für eine Hilfestellung sie einzuscannen, wenn eine EGV prinzipiell gar nicht nötig wäre, unabhängig vom Inhalt.

mit lieben Grüßen
Deaena
 
E

ExUser 2606

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Warte schon gut, die EGV mal zu sehen. Fotografieren geht auch.

Ansonsten wuerde ich das Teil abheften und warten, ob ein VA kommt.

Der Besprechungstermin ist ueberfluessig.
 

Solanus

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Der Trick, den Dein SB anwendet ist eigentlich ganz einfach:

Er bietet Dir eine EGV an, Du sagst, ich will diese Prüfen, er sagt "ok" prüfen Sie, wir machen einen neuen Termin.

Und schon hat er Dich:

Gehst Du nicht zum Termin, Anhörung + Sanktion.
Gehst Du zum Termin und sagst, ich unterschreibe nicht, da nicht notwendig, sagt er "keine Einigung zustande gekommen" also EGV _VA!"

Du kannst diesem perfiden Spiel nicht entkommen. Man könnte dies jetzt ausweiten und darauf eingehen und Änderungswünsche vortragen. Immer wieder.

Grundsätzlich ist es so, dass Du der Vermittlung nicht zur Verfügung stehst und von daher auch keine EGV abgeschlossen werden muss.

Du hast also nur die Option

1. Änderungswünsche vortragen und die EGV dadurch absolut zu entschärfen.

2. Von vorneherein schriftlich gegen Nachweis mitteilen, dass eine EGV vom Gesetz in Deiner Situation nicht vorgesehen ist, Du daher auch keine unterschreiben wirst.

Wenn Du keine Einladung mit Rechtsfolgebelehrung bekommen hast, könntest Du den Termin schriftlich absagen. Hast Du eine Einladung mit RFB , musst Du zum Termin gehen.
 

Couchhartzer

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Hast Du eine Einladung mit RFB , musst Du zum Termin gehen.
Das glaubt aber auch nur derjenige, der nicht weiß, dass so ein Einladungsgrund "Abgabe einer unterschriebenen EGV " schlichtweg rechtlich unzulässig ist, weil die korrekte Wahl um dasselbe Ziel zu erreichen das mildeste Mittel "Zusenden der unterschrieben EGV " (oder ggf. auch das schriftliche Einreichen von eigenen Verhandlungsvorschlägen zu den Inhalten) wäre, die vom Gesetz dann so als vorrangig anwendbar vorgeschrieben wäre.
 

Solanus

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Das glaubt aber auch nur derjenige, der nicht weiß, dass so ein Einladungsgrund "Abgabe einer unterschriebenen EGV " schlichtweg rechtlich unzulässig ist, weil die korrekte Wahl um dasselbe Ziel zu erreichen das mildeste Mittel "Zusenden der unterschrieben EGV " (oder ggf. auch das schriftliche Einreichen von eigenen Verhandlungsvorschlägen zu den Inhalten) wäre, die vom Gesetz dann so als vorrangig anwendbar vorgeschrieben wäre.

Oh sorry, ich wusste nicht, dass Du die Einladung gelesen hast! Was bin ich doch für ein Dummerchen!
 

Deaena

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Vielen Danke für die Antworten!

Wie ich geschrieben hatte, habe leider ich den zweiten Termin ausgemacht, telefonisch. Also gibt es keine Einladung dazu. Daher aber auch keine Rechtsfolgenbelehrung. Sollte ich den Termin besser wieder "absagen" und erst mal stillschweigen bewahren und abwarten was kommt?

Ich werde morgen auch direkt die EGV abfotografieren und hier nachreichen, geschwärzt.
 

Schluri

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Ich hatte letzte Woche einen Termin, wo mir direkt eine EGV vorgelegt wurde. Der Arbeitsvermittler sagte mir, dass ich mich natürlich erst bewerben müsse, wenn ich aus der Elternzeit rauskomme und mein Kind einen Kita-Platz hat.

Und wozu legt er dir dann eine EGV vor?
Entweder um seine EGV Quote für das Halbjahr noch voll zu bekommen, oder siehe die Aussage von deinem Mann.

Er war sehr nett und freundlich.
Er sagte mir auch, dass er mir keine Vermittlungsvorschläge schicken könne, ohne eine EGV .

Die werden auf Nett und Freundlich getrimmt, nur so bekommt man genügend Schäfchen die alles unterschreiben.

Aber zum Glück habe ich mich an die Worte meines Mannes erinnert, der mir riet, erstmal alles mitzunehmen, was meine Unterschrift erfordert und nicht direkt zu unterschreiben.

Sehr weiser Ratschlag.

Zuhause erzählte ich das meinem Mann.
Er meinte (Gedächtnis-Zitat):
"Natürlich schickt er dir ohne EGV keine Vermittlungsvorschläge, da er das gar nicht kann während du in der Elternzeit bist. Wenn du allerdings die Unterschrift leistest, gibst du ihm grünes Licht dir Vermittlungsvorschläge zu schicken"

Das sehe ich persönlich wie dein Mann.

Mein Kind soll eig. erst mit frühstens 1 1/2 in die KiTa gehen.
Ich dachte eigentlich erst an 2, aber mit dem ganzen Stress der jetzt schon brodelt..

Und du meinst, der Stress mit dem JC wird besser oder weniger wenn du dein Kind eher in die KiTa gibst?

Wenn Du keine Einladung mit Rechtsfolgebelehrung bekommen hast, könntest Du den Termin schriftlich absagen

Wieso etwas schriftlich absagen wenn es gar keine schriftliche Einladung gibt?
Das macht keinen Sinn.
Nur Schriftliches zählt. Das gilt auch für Einladungen.

1. Änderungswünsche vortragen und die EGV dadurch absolut zu entschärfen.

2. Von vorneherein schriftlich gegen Nachweis mitteilen, dass eine EGV vom Gesetz in Deiner Situation nicht vorgesehen ist, Du daher auch keine unterschreiben wirst.

Wozu das alles, wenn die Userin in Elternzeit ist?
Kommt der ersetzende VA kann, sollte man Widerspruch einlegen.

Wie ich geschrieben hatte, habe leider ich den zweiten Termin ausgemacht, telefonisch.

Man telefoniert nicht mit dem Jobcenter, nur Schriftliches zählt.
Man ist auch nicht verpflichtet unter anderem Telefonnummer oder E-Mail beim JC anzugeben.
Siehe Anhang. Beim JC einreichen und auf einer Kopie den Empfang bestätigen lassen.
 

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