Hallo liebes Forum!
Ich hoffe, ich kann mir etwas Rat holen, da mir die Sache mit meinem Jobcenter momentan sehr unklar vorkommt. Mir erscheint es so, als möchte mein Arbeitsvermittler eine Tür aufbekommen, die er alleine gar nicht aufmachen kann, sondern nur mit meiner Unterschrift.
Kurz zu meiner bzw. unseren Situation:
Mein Mann und Ich sind vor kurzem Umgezogen mit unserer kleinen Tochter, 10 Monate alt. Wir beziehen seit dem Umzug ALG II .
Mein Mann sucht momentan mit Hilfe des Jobcenters nach Arbeit oder einer Weiterbildung.
Ich hatte letzte Woche einen Termin, wo mir direkt eine EGV vorgelegt wurde. Der Arbeitsvermittler sagte mir, dass ich mich natürlich erst bewerben müsse, wenn ich aus der Elternzeit rauskomme und mein Kind einen Kita-Platz hat. Er war sehr nett und freundlich.
Er sagte mir auch, dass er mir keine Vermittlungsvorschläge schicken könne, ohne eine EGV .
Aber zum Glück habe ich mich an die Worte meines Mannes erinnert, der mir riet, erstmal alles mitzunehmen, was meine Unterschrift erfordert und nicht direkt zu unterschreiben.
Als Ziel wurde "Aufnahme einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt" angeführt. Nirgends ist etwas zu lesen wie "Wenn das Kind einen Kita-Platz hat" oder ähnliches.
Zuhause erzählte ich das meinem Mann.
Er meinte (Gedächtnis-Zitat):
"Natürlich schickt er dir ohne EGV keine Vermittlungsvorschläge, da er das gar nicht kann während du in der Elternzeit bist. Wenn du allerdings die Unterschrift leistest, gibst du ihm grünes Licht dir Vermittlungsvorschläge zu schicken"
Auch sagte er mir, dass das jetzt schon nach einer "Masche" klingt. Denn ein Arbeitsvermittler kann nicht nur vermitteln, wenn eine EGV vorliegt. Aber genau das erzählte er mir.. Es hörte sich nämlich so an, als könne er prinzipiell ohne EGV gar nichts tun, unabhängig meiner Situation.
Ebenso kann sich mein Mann nicht vorstellen, dass diese EGV dann per Verwaltungsakt "erzwungen" werden kann.
Mein Kind soll eig. erst mit frühstens 1 1/2 in die KiTa gehen.
Ich dachte eigentlich erst an 2, aber mit dem ganzen Stress der jetzt schon brodelt..
Kann man mich tatsächlich schon vorher zu etwas drängen..?
Ich begreife einfach den Sinn nicht. Ich soll mich bewerben, obwohl ich ein Kind zuhause habe, was nicht mal 1 Jahr alt ist und ohne bisher festen Kita-Platz?
Ich dachte eigentlich, dass ich mich erst bewerben muss, wenn ich auch nachweislich einen Platz für mein Kind habe. Wo soll es denn sonst hin?
Ich habe einen Termin zur Besprechung der EGV ausgemacht.
Dieser ist erst Anfang Oktober.
Zu diesem Termin möchte ich mich, so gut es geht, vorbereiten und hoffe, auf eure Hilfe ..
Ich habe leider keinen Scanner und könnte die EGV erst nachreichen. Ich dachte nur, dass es evtl. nicht nötig ist für eine Hilfestellung sie einzuscannen, wenn eine EGV prinzipiell gar nicht nötig wäre, unabhängig vom Inhalt.
mit lieben Grüßen
Deaena
Ich hoffe, ich kann mir etwas Rat holen, da mir die Sache mit meinem Jobcenter momentan sehr unklar vorkommt. Mir erscheint es so, als möchte mein Arbeitsvermittler eine Tür aufbekommen, die er alleine gar nicht aufmachen kann, sondern nur mit meiner Unterschrift.
Kurz zu meiner bzw. unseren Situation:
Mein Mann und Ich sind vor kurzem Umgezogen mit unserer kleinen Tochter, 10 Monate alt. Wir beziehen seit dem Umzug ALG II .
Mein Mann sucht momentan mit Hilfe des Jobcenters nach Arbeit oder einer Weiterbildung.
Ich hatte letzte Woche einen Termin, wo mir direkt eine EGV vorgelegt wurde. Der Arbeitsvermittler sagte mir, dass ich mich natürlich erst bewerben müsse, wenn ich aus der Elternzeit rauskomme und mein Kind einen Kita-Platz hat. Er war sehr nett und freundlich.
Er sagte mir auch, dass er mir keine Vermittlungsvorschläge schicken könne, ohne eine EGV .
Aber zum Glück habe ich mich an die Worte meines Mannes erinnert, der mir riet, erstmal alles mitzunehmen, was meine Unterschrift erfordert und nicht direkt zu unterschreiben.
Als Ziel wurde "Aufnahme einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt" angeführt. Nirgends ist etwas zu lesen wie "Wenn das Kind einen Kita-Platz hat" oder ähnliches.
Zuhause erzählte ich das meinem Mann.
Er meinte (Gedächtnis-Zitat):
"Natürlich schickt er dir ohne EGV keine Vermittlungsvorschläge, da er das gar nicht kann während du in der Elternzeit bist. Wenn du allerdings die Unterschrift leistest, gibst du ihm grünes Licht dir Vermittlungsvorschläge zu schicken"
Auch sagte er mir, dass das jetzt schon nach einer "Masche" klingt. Denn ein Arbeitsvermittler kann nicht nur vermitteln, wenn eine EGV vorliegt. Aber genau das erzählte er mir.. Es hörte sich nämlich so an, als könne er prinzipiell ohne EGV gar nichts tun, unabhängig meiner Situation.
Ebenso kann sich mein Mann nicht vorstellen, dass diese EGV dann per Verwaltungsakt "erzwungen" werden kann.
Mein Kind soll eig. erst mit frühstens 1 1/2 in die KiTa gehen.
Ich dachte eigentlich erst an 2, aber mit dem ganzen Stress der jetzt schon brodelt..
Kann man mich tatsächlich schon vorher zu etwas drängen..?
Ich begreife einfach den Sinn nicht. Ich soll mich bewerben, obwohl ich ein Kind zuhause habe, was nicht mal 1 Jahr alt ist und ohne bisher festen Kita-Platz?
Ich dachte eigentlich, dass ich mich erst bewerben muss, wenn ich auch nachweislich einen Platz für mein Kind habe. Wo soll es denn sonst hin?
Ich habe einen Termin zur Besprechung der EGV ausgemacht.
Dieser ist erst Anfang Oktober.
Zu diesem Termin möchte ich mich, so gut es geht, vorbereiten und hoffe, auf eure Hilfe ..
Ich habe leider keinen Scanner und könnte die EGV erst nachreichen. Ich dachte nur, dass es evtl. nicht nötig ist für eine Hilfestellung sie einzuscannen, wenn eine EGV prinzipiell gar nicht nötig wäre, unabhängig vom Inhalt.
mit lieben Grüßen
Deaena