ALG II - EGV mit Maßnahme, die ich nicht machen möchte und die nie mit mir besprochen wurde.

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Gelöschtes Mitglied 63198

Gast
ALG II - EGV mit Maßnahme, die ich nicht machen möchte und die nie mit mir besprochen wurde.



Vielen herzlichen Dank, daß es euch gibt.

Vor einigen Monaten erhielt ich ganz unerwartet und negativ überraschend per Post eine EGV mit einer Maßnahme, die ich nicht machen möchte und was auch nie mit mir besprochen wurde. Kurz davor gab es noch anderes negatives Amtsverhalten. Für mein Empfinden ist es unfair.

Ich war seelisch so angeschlagen, daß selbst mein Körper bockte. Kein Appetit. Kein Hunger. Schwach. Weinkrämpfe. Schlafstörung. Angst. Panik. Natürlich habe ich in dieser Zeit viele nächtliche Stunden Mr. Goggle mit seinem Allwissen um seelischen Beistand erbeten. Und so bin ich eher über kurz als lang hier gelandet. Und ich war überrascht von all diesem nützlichen Wissen zu genau meinem Übel.

Ich habe unwahrscheinlich viel gelernt. Zu meinen Rechten. Zu meinen Pflichten. Werden doch sogenannte Pflichten einem gerne vom Amt schön rhethorisch verpackt untergejubelt.

Nochmals, Danke für dieses Forum. Zeigt es doch Wege, wie man diesem Amtsknüppel selbstbewußt entgegentreten kann. All das Wissen ist beruhigend.



Nun zu meinem Anliegen.

Ich lebe seit viel mehr als zwei Jahren von ALG II . Zu Beginn habe ich in froher Hoffnung, passend zu meinem Lebenslauf, "Tonnen" an Kurse aus dem Kursnet angekarrt. Ich war vollster Gewissheit, daß dies doch gewünschte Mitwirkung ist und ich dann auch selber schnell wieder beruflich Fuß fasse. Ich hatte ein sehr nettes SBchen. Wir hatten immer über irgendetwas gelacht. Hatte nie etwas gleich abgeblockt, ist auf alle meine Fragen ausführlich eingegangen und hat immer erst einmal woanders nachgeforscht, ob doch irgendetwas möglich sein könnte. Ich bekomme nix, weil ich zu viel gelernt und gemacht habe. So viel tolles Verwertbares. Nun, nach all diesen Jahren sieht man, wie verwertbar es war.

All diese Jahre hatte ich EGVs mit dem gleichen Inhalt. Ich weiß, das ich meine Kurse nicht bekomme, also werde ich das Amt nicht damit nerven. Dafür habe ich auch nur meine handvoll Bewerbungen abliefern müssen. Dies wurde natürlich nie so besprochen. Das ist meine einfache faire Deutung. Ich konnte sehr gut damit leben. Die Jahre gingen ins Land. Die SBchen wechselten, die EGV blieb gleich. Und nun auf einmal o.g. Umschwung.

Ich hatte die Psycho-EGV nicht unterschrieben. Erhielt Angebot mit RFB . Bin am ersten Tag hin. Wurde nach Hause geschickt, weil ich keine drei Kreuze machte. SB fragte mich zu diesem Tag. Ich sagte, daß ich einfach mal auf den aktuellen Stand der Technik kommen müßte. SB sagt dazu, daß es keinen Spielraum dafür gibt. Ich weiß, daß ich durch die Raster der Gesetzte zu solcher Weiterbildung falle. (Dieses möchte ich ein ander Mal im Forum erörtern.) Ich muß aber doch nicht das machen, was das Amt mir geben will, nur weil ich nix anderes bekommen kann? Wenn ich schon eine Maßnahme machen soll, dann eine, die ich machen möchte.

Vor einigen Tagen erhielt ich angehängte EGV . Nun wurde MAT nochmal gelobt, da drei Viertel der Teilnehmer Arbeit hätten. Die Frage nach der Qualität dieser Verträge habe ich mir vergniffen. Denn ich möchte dieses Ding ja nicht besprochen haben. SBchen merkte sofort, daß ich dort nicht unterschreibe und gab sie mir zum Durchlesen mit. Wollte sie bereits nach drei Tagen wieder haben. Ich sagte, vierzehn Tage seien angemessen. SBchen war das zu lang und gab acht Tage mit der Begründung, das SB sonst keine Zeit hat den VA zu machen, wegen der Post. Diese Begründung empfinde ich schon als Nötigung. Die MAT soll vier Wochen nach Erhalt der EGV anfangen.

Es wurde mir nie im Amt gesagt, daß ich nach Erhalt einer EGV Änderungsvorschläge einreichen kann.

Ich habe hier bereits gelernt, daß ich Fehler in der EGV lassen sollte, da diese dann in den VA mit übernommen werden und so einfach, aufgrund dieser Fehler, vom Gericht für nichtig erklärt wird (oder wie immer das genannt wird).

Ich möchte nicht die kleinen Fehler als Änderungsvorschläge angeben. Auch in den vergangenen EGVs waren Fehler drinne, die da nicht drinn hätten sein sollen. Es waren keine Werktage. Es waren Kannangaben. Es gab Angaben, die eh im Gesetz stehen. Ich konnte sehr gut damit leben. Ich möchte mich nicht auf die niederen Details erniedrigen lassen. Sonst sagt SBchen, daß es doch nun genug Änderungen nach meinen Wünschen gemacht hat. Denn mir geht es um das Hauptthema, die Maßnahme. Vielleicht baut das Amt ja extra deswegen diese Minifehler ein, damit es Möglichkeiten zu Änderungen gibt und man somit auf den kleinen Dingen rumreitet und man dann nicht mehr sagen kann, daß es keine Verhandlung gab. Vielleicht gibt das Amt diese kleinen Fehler zum Anbeisen, um von der Hauptsache abzulenken. Und wenn nun alle kleinen Fehler als Änderungsvorschlag abgeändert oder vom Gericht angekreidet wurden, sind sie irgendwann, nach unzähligen künftigen EGVs und EGV -VAs, weg. Und dann gibt es nur noch die Maßnahme.


Die EGV beginnt am Tag des Erhalt und ist bis auf weiteres gültig.

MAT geht über vier Wochen Bewerbertraining und zwölf Wochen Probearbeiten bei verschiedenen Arbeitgebern. Einmal die Woche ein Gespräch mit Arbeitgeber und MAT-Männiken. Betreutes Bravsein. Und natürlich wird dem potentiellen Arbeitgeber der Eingliederungszuschuß ums Maul gehonigt. Ein Teilnehmer erzählte mir, daß der Stoff der vier Wochen, an einem Tag gemacht werden könnte. Teilnehmer hat sich etwas mitgebracht, um beschäftigt zu sein. Wenn ich das schon höre, gehe ich vor langer Weile ein. Und es kommen mir die Tränen, während ich das schreibe, bei all der vergammelten Zeit, in der ich ein neues Technikdings lernen könnte.


Nun hab' ich über all dieses Tippen ganz vergessen, was ich denn nun fragen wollte. Dieses ganze Thema geht mir so wust durch den Kopf. Und dann hängt da noch ein ganzer Schwanz an Erklärungen, Einscannungen, Eintippungen, Erläuterungen dran.

Ist es genug, wenn ich als Änderungsvorschlag eine Liste von Kursen aus dem Kursnet abgebe? Muß ich auf einzelne Punkt eingehen? Ich muß doch da nicht einzelne Punkte, Paragraphen, Sätze oder Worte geändert haben wollen? Denn Hauptsache dieser EGV ist die Maßnahme. Und ich muß das doch auch nicht begründen, oder?

Kann mir diese Sinnlosmaßnahme aufgehalst werden, weil ich nix anderes erhalten kann. Weil ich nix Besseres anbieten kann. SBchen wird das ja immer wieder runterleiern, bis ich das Ding gemacht habe. Und mir sagen, daß SBchen mir immer wieder sagte, daß ich meinen Vorschlag von Gesetzes wegen nicht erhalte und ich doch nun mal das vergessen sollte und doch endlich mal was machen sollte. Was, das ich vom Gesetz her erhalten kann.

Wird es irgendwann als besprochen angenommen, weil SB das immer wieder runterleiert und diese Sache ja nun schon seit Monaten im "Gespräch" ist? Tue ich nicht mitwirken, weil ich diesen ewig selben Vortrag teilnahmslos dasitzend anhöre, weil ich eh nix Besseres anbieten kann oder dagegen vorbringen könnte?
 

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Dinobot

Gast
ALG II - EGV mit Maßnahme, die ich nicht machen möchte und die nie mit mir besprochen wurde.

Die Frage sollte doch eher sein. Kann es Deinerseits einen Bedarf und Notwendigkeit für diese Maßnahme geben. Bei der SB meistens schon -was deren Statistik angeht, sofern diese Maßnahme verlängerbar wäre oder gleich 6 Monate mindestens dauert.

Ob allerdings ein Bedarf Deinerseits besteht. Das kommt auf den konzipierten Inhalt an . Meistens sind es Standard Maßnahmen .

Viele Inhalte könnte ich recherchieren, damit du dagegen Argumente entwickeln kannst. Das solltest du auch. Dazu hättest du aber den Namen der Maßnahme leserlich lassen müssen. So kann man schlecht dagegen angehen.

Übrigens: Ich kenne von Hundert Mßnahmen höchstens bislang 3 Deutschlandweit, die ich freiwillig antreten würde -weil sie wenigstens ansatzweise eine Aktualisierung und eine Konkurrenzfähigkeit versprechen. Insofern: die meisten Maßnahmen sind nichts als Verwahranstalten, zum Vorteil der Sb . Nicht zu Deinem .

Kann mir diese Sinnlosmaßnahme aufgehalst werden, weil ich nix anderes erhalten kann. Weil ich nix Besseres anbieten kann.

Um welche Sinnlosmaßnahme handelt es sich denn hier ? Du musst zudem gar nichts anbieten. Die Sb bietet Dir im Gegenzug nur das an, was dieses Jobcenter gerade zur Verfügung hat -an Standard -Maßnahmen, die vorher in Fallkonferenzen intern besprochen und dann bestellt wurden -ohne Dich vorher zu fragen. Wer so vorher mit dir umgegangen ist, der interessiert sich auch nicht weiter für Dich als Arbeitsloser. Nicht umsonst werden Maßnahmen am Arbeitslosen vorbei meist immer wieder neu von wechselnden Sb zugewiesen. Das ist in den meisten Jobcentern Routine. Leider.

Tue ich nicht mitwirken, weil ich diesen ewig selben Vortrag teilnahmslos dasitzend anhöre, weil ich eh nix Besseres anbieten kann oder dagegen vorbringen könnte?

Deine Mitwrikung bzw. die der anderen Elo an sich ist meist nur insofern von Belang, dass bei Dir die Teilnahme an der oder irgendeiner Maßnahme erreicht werden soll -möglichst ohne Gegenwehr und sinnhafte Fragen zum Inhalt der Maßnahme, wobei auch deshalb fast nie die Wahrheit gesagt wird, was den KOMPLETTEN Inhalt dessen anbetriift. Auch Deine Mitwirkung kann sich so nur auf das beschränken, was die SB von sich aus preisgeben. Und das ist meist nicht viel.

Was erwartest du -wenn Dein Jobcenter vorher auch nur 08/15 EGV erstellt. Wenn das jetzt mal anders ist, dann meist nur aus Gründen des Eigennutzes.
 
Z

ZarMod

Gast
AW: ALGII - EGV mit Maßnahme, die ich nicht machen möchte und die nie mit mir besprochen wurde.

Es wurde mir nie im Amt gesagt, daß ich nach Erhalt einer EGV Änderungsvorschläge einreichen kann.
Über Deine Rechte mußt Du Dich schon selbst informieren.
Bei einem Kaufvertrag wird Dir doch auch nicht jedes mal mitgeteilt,
daß Du verhandeln kannst und nicht verpflichtet bist, zu unterschreiben.
Ist es genug, wenn ich als Änderungsvorschlag eine Liste von Kursen aus dem Kursnet abgebe?
Nein.
Muß ich auf einzelne Punkt eingehen? Ich muß doch da nicht einzelne Punkte,
Paragraphen, Sätze oder Worte geändert haben wollen?
Kommt darauf an, ob Du etwas geändert haben willst.
Wie hälst Du es denn beim Abschluß eines Arbeitsvertrages?
Und ich muß das doch auch nicht begründen, oder?
Du solltest schon auf Deine Situation bezogene Argumente in´s Feld führen.
Bedenke, daß wenn Du nicht unterschreibst (was verständlich wäre),
der ausgehandelte Inhalt verpflichtend als VA auferlegt wird.

Eingliederungsvereinbarung (EGV) vs. Verwaltungsakt (VA)
Tue ich nicht mitwirken, weil ich diesen ewig selben Vortrag teilnahmslos dasitzend anhöre,
weil ich eh nix Besseres anbieten kann oder dagegen vorbringen könnte?
Nein, das ist keine Mitwirkung, sondern reine Passivität, mit welcher Du vielleicht wenig erreichst.
Spielst Du aber auf die Mitwirkungspflicht nach §§ 60 bis 62 und 65 SGB II an, liegst Du durchaus im grünen Bereich.
Was mir in der EGV auffällt:
5. Zur Integration in Arbeit meinte:
Ich bewerbe mich ....
Ich lege hierüber bis zum 1. (Kalendertag) eines Jeden Monats folgenden Nachweis vor ...
Wenn Du zum JC keinen Mailkontakt pflegst und die Behörde weiter entfernt liegt,
wer kommt dann für die monatlichen Porto- bzw. Fahrtkosten auf?
Und wenn per Post, müßte das nachweisbar verschickt werden.
6. Teilnahme an Maßnahmen meinte:
Ich werde die Teilnahme an der Maßnahme weder abbrechen, noch Anlaß für den Abbruch geben
(z.B. z.B. unentschuldigte Fehlzeiten, Anweisungen des Trägers werden nicht befolgt).
Kennst Du die Anweisungen des Trägers?
 

0zymandias

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Es gibt keine verbindlich festgelegten Informationen über die Maßnahme.
Man kann sich also nicht für oder gegen sie entscheiden.

Dementsprechend Gegenvorschlag machen zur Herausnahme der Maßnahme, da die Teilnahme nicht erkennbar zu einer Verbesserung der Eingliederungschancen führen kann.

Der Punkt ...
8. Ortsabwesenheit
Ortsabwesenheit muss genehmigt werden.
... ist nicht nur ein Stück Weltliteratur, sondern sollte nach Möglichkeit erhalten bleiben.

Einfach Ortsabwesenheit beantragen und dann muss sie genehmigt werden.

So steht's geschrieben. :biggrin:
 
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Gelöschtes Mitglied 63198

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Vielen Dank für eure Antworten.

Ich hatte nun Zeit, das ausgedruckte A4-Faltpapier des Maßnahmeträgers abzutippen, daß mir auch mitgegeben wurde. Das Datum ganz am Ende iste ein realistisch existierendes.


Zielgruppe
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, deren Chancen auf Wiedereistieg in den Arbeitsmarkt durch Praktika erhöht werden sollen

Seminarinhalte

Phase I:

Profiling
. Analyse des Berufsweges und Aufklärung der beruflichen Chancen
. Verbesserung der Selbstvermarktungsstrategie
. Intensive Betreuung und individuelle Beratung durch den Jobcoach

Vorbereitung auf die betriebliche Erprobung
. Übersicht über versch. Berufsbilder, Vorstellung einer Auswahl von Berufsbildern
. Optimierung der Bewerbungsunterlagen
. Training von Vorstellungsgesprächen
. Betriebsbesuche zwecks Kennenlernen der realen Arbeitsbedingungen in unterschiedlichen Betrieben
. Ggf. Begleitung zu Vorstellungsgesprächen durch den Jobcoach
. 1x wöchentlich ein Einzelgespräch mit dem Teilnehmer

Phase II:

Betriebliche Erprobung
. Erprobung bei unterschiedlichen Unternehmen und ggf. in unterschiedlichen Berufsfeldern
. Die betriebliche Erprobungen sollen möglichst bei Arbeitgebern erfolgen, bei denen eine reaöistische Chance auf eine anschließende Anstellung besteht-Begleitung während der beruflichen Erprobung
.1x wöchentlich Gespräch während der beruflichen Erprobung mit Arbeitgeber und Teilnehmer


Seminardaten

Zeitlicher Umfang:
Dauer: 16 Wochen
Montag - Freitag von 8:00 - 12:30 Unr

Beginn:
Montag, TT.MM.JJJJ
und
Montag, TT.MM.JJJJ



Dieses Infoblatt habe ich nun schon zum dritten Mal erhalten.
Es wird vom Amt bestimmt zur hinreichenden Bestimmtheit der Maßnahme mir gegeben.
 

Sonne11

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Die Frage sollte doch eher sein. Kann es Deinerseits einen Bedarf und Notwendigkeit für diese Maßnahme geben.

Um welche Sinnlosmaßnahme handelt es sich denn hier ?
TE sollte hier die Frage beantworten. Dann kannst Du @TE gucken, ob die Maßnahme passt. Dinobot findet sehr viele Informationen, die Dir nützlich werden können.

Zielgruppe
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, deren Chancen auf Wiedereistieg in den Arbeitsmarkt durch Praktika erhöht werden sollen
Das gilt es zu beantworten Denn der EGV Vorschlag sagt nicht ein einziges Wort darüber aus, warum Du die Maßnahme machen sollst und wie diese Dir im ganz konkreten Fall helfen wird. Das ist, bis auf die Rechtsfolgenbelehrung so ziemlich das Wichtigste für einen späteren Widerspruch . Denn wenn der EGVA so kommt, wie die angebotene EGV , dann hat sich SB nicht einen Hauch Mühe bei der EGV gemacht, sie auch nur etwas zu Deinen Bedürfnissen anzupassen.
Profiling
. Analyse des Berufsweges und Aufklärung der beruflichen Chancen
. Verbesserung der Selbstvermarktungsstrategie
. Intensive Betreuung und individuelle Beratung durch den Jobcoach
Diese Beschreibung ist wie "Premium, frisch, neu, das Beste" -oder andere nichts sagende Beschreibungen. Es sind Aufzählungen die nicht verbindlich eingefordert werden können und keinen verbindlichen Inhalt beschreiben, der überprüfbar wäre. Das ist Sprech-Müll.
Betriebliche Erprobung
. Erprobung bei unterschiedlichen Unternehmen und ggf. in unterschiedlichen Berufsfeldern
. Die betriebliche Erprobungen sollen möglichst bei Arbeitgebern erfolgen, bei denen eine reaöistische Chance auf eine anschließende Anstellung besteht-Begleitung während der beruflichen Erprobung
.1x wöchentlich Gespräch während der beruflichen Erprobung mit Arbeitgeber und Teilnehmer
Und genau jetzt sind wir wieder bei @Dinobot. Brauchst Du das? Warum? Noch nie einen Betrieb von innen gesehen?

Ich glaube kaum, dass die Betriebe neu gesucht werden und tatsächlich vakante Stellen anbieten. Dann sich noch Träger ins Haus kommen lassen um den unfähigen Teilnehmer zu beurteilen.

All das, ginge auch ohne Maßnahme. Es wird Dich wohl niemand ohne verbindlichen VV dazu zwingen, kostenlos zu arbeiten oder Erprobungen von Dir aus zu vereinbaren, wenn Du nicht die Notwenigkeit dafür siehst und das JC dies genau begründen kann.

Lasse die Nachweise zu Stichtagen streichen, da es sogar gerichtliche Entscheidungen darüber gibt. Merke an, das bei Weigerung dies zu streichen (ja so schreiben) Dir die Kosten für den nachweissicheren Versand verbindlich zugesagt werden sollen, da Du weder auf eigene Kosten Kopien anfertigen, noch Fahrkosten bezahlen wirst. Beschlüsse unten angehängt und einzusehen.

Über E-Mail Nachweise an ein JC braucht wohl niemand zu sprechen. Was schief gehen kann, wird auch. :wink:
Zielgruppe
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, deren Chancen auf Wiedereistieg in den Arbeitsmarkt durch Praktika erhöht werden sollen


Betriebliche Erprobung
. Erprobung bei unterschiedlichen Unternehmen und ggf. in unterschiedlichen Berufsfeldern
. Die betriebliche Erprobungen sollen möglichst bei Arbeitgebern erfolgen........ während der beruflichen Erprobung
.........h während der beruflichen Erprobung mit Arbeitgeber und Teilnehmer
Tja, wenn man nur wüsste, ob "Praktika" und "betriebliche Erprobung" das Gleiche sind??????? :peace:
 

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[...] SB sagt dazu, daß es keinen Spielraum dafür gibt. [...]
Das mit dem "sagen" gibt dir nicht zu denken?

Stell dir folgende Situation Vor:
Eine Person in ziemlich aus der Mode gekommener Kleidung klingelt unaufgefordert an deiner Wohnungstür und versucht, dir ein Jahresabo einer Jäger-Zeitschrift anzudienen, was sich automatisch verlängere, solltest du nicht am dd.mm.yyyy pünktlich zwischen 11:11 Uhr und 13:13 Uhr (d)eine Kündigung zum Vortrag gebracht haben.
Die Telefonnummer?
Oh, die würde dir mit der ersten Ausgabe zugestellt werden.
Falls dir die Zeitschrift nicht gefalle, weil du A) in der Großstadt lebst und B) eh nie auf die Pirsch gehen, gar auf einen Hochstand kraxeln wolltest, sollst du das Exemplar einfach auf deine Rechnung zurück schicken und bekämst das Geld für die Zeitschrift wieder.
Auf mein Wort. Oder: "Ej Alder - isch schwöööör."
Los, los, ich muß weiter. Hier unterschreiben.

Fragen:
- Meinst du, daß das alles so stimmt wie "gesagt"?
- Welche Beweise hättest du für das "Gesagte"?

Was unterscheidet die Situation von der eines SBs, der vom Chef den Auftrag hat, bis Monatsende soundsoviele Abos unters Volk zu bringen?
Richtig.
Beim geschilderten Haustürgeschäft käme bei manch Mitbürger die Idee:
"Ob das vielleicht 'ne Drückerbande sein könnte?" auf.
Bei staatlich bemäntelten Organisationen fiele denen selbstverständlich nie ein, auch nur einen Hauch des Gedankens an einen derartig abwegigen Vergleich aufkommen zu lassen.

Kurz:
Solange du es weiterhin beim gesprochenen Wort beläßt, wird nichts aktenkundig werden, was deinem aktuellen SB nicht in SEIN Konzept paßt.
Solange du im vorauseilenden Gehorsam - mir steht eh' nicht mehr zu - keine KONKRETEN Anträge stellst, kann dir bei jedem Termin erzählt werden, im Himmel sei Jahrmarkt.
[...] Nun wurde MAT nochmal gelobt, da drei Viertel der Teilnehmer Arbeit hätten. [...]
DAS hätte ich gerne schriftlich.
Referenzen? "Kunden"-Rezensionen?
Nein?
[...] SBchen war das zu lang und gab acht Tage mit der Begründung, das SB sonst keine Zeit hat den VA zu machen, wegen der Post. [...]
Das fällt eindeutig in die Kategorie PaL. Problem anderer Leute.
Dann muß SB halt beizeiten aus dem Knick kommen.
Du könntest - schriftlich und nachweisbar - eine Fristberlängerung fordern.
Schließlich ist Urlaubszeit und Rechtsbeistände hocken nicht auf Bereitschaft zu deinen Füßen.
[...] Vielleicht gibt das Amt diese kleinen Fehler zum Anbeisen, um von der Hauptsache abzulenken. [...]
Good Point. Auftragsmusiker bauen einen unüberhörbaren Mißklang ein, allein damit der Meckerkunde was zu finden hat und dann den Rest durchwinkt.
[...] Die EGV beginnt am Tag des Erhalt und [...]
[...] und wäre bei Unterschrift rückwirkend gültig.
Alles klar.
[...] Kann mir diese Sinnlosmaßnahme aufgehalst werden, weil ich nix anderes erhalten kann. [...]
Selbst WENN du etwas Besseres anzubieten hast, liegt es im Ermessen des SB , was er dir zugesteht.

Ruf dir einen muffigen Wohnwagen ins Kopfkino, wo ein Kolonnenvorsteher darauf hin döst, daß die ausgeschwärmten Drücker mit Stapeln unterschriebener Verträge zum Kalten-Raviolidose-Abendmahl zurück kommen.
Was meinst du, würde sich einer der Drücker trauen, zu vermelden, daß uns Frau Ausgeschlafen allerhöchstens eine gaaaaaanz andere Zeitung abnähme?
Eine, die unser Boss teuer dazu kaufen müßte weil sie gar nicht im Programm ist und nur auf dem Werbezettel steht, damit der nicht so leer aussieht?
[...] Tue ich nicht mitwirken, weil ich diesen ewig selben Vortrag teilnahmslos dasitzend anhöre, weil ich eh nix Besseres anbieten kann oder dagegen vorbringen könnte?
Lies dir dazu Beiträge von Paolo_Pinkel durch.
Als Landingpage für kritische "Kunden" empfiehlt sich die da
 
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Gelöschtes Mitglied 63198

Gast
Habe ich es jetz richtig verstanden, daß ich diese Maßnahme einfach nicht Ändern kann in der vorgeschlagenen EGV ?
So, wie ich nun z.B. die Bewerbungskosten in meinem Gegenvorschlag genauer benannt haben möchte und diese im Punkt 4 als Änderungsvorschlag angebe, könnte ich doch auch die Maßnahme in den Punkten 4, 6 und 7 mit meinem Kurswunsch als Änderung vorschlagen. Ich verstehe nicht, warum ich das eine als Änderung vorschlagen kann, und das andere nicht.
Ist es, weil diese Maßnahmen zugewiesen werden (können) und ich meine (Kurs)Wünsche aber beantragen muß? Und die Details in der EGV , die ich als Änderung vorschlagen stehen mir laut im Gesetz zu und ich schlage nur Konkretisierungen vor.

Ich kann also nur um den heißen Brei herum reden? Ich kann nur die Details drumherum als Änderungen vorschlagen? Und somit werden wir - das Amt und ich - Ringelreihen spielen, bis alle Details gut und toll und unanfechtbar sind. Also, kann ich nur die Randbedingungen für mich für einen EGV -VA so gut wie möglich machen. Wobei doch dann aber wieder das Problem ist, daß dieser EGV -VA nicht mehr wegen irgendwelcher unbestimmten Dinge oder einfacher (Form)Fehler angeklagt werden kann. Deswegen, sollt ich doch gar nicht so viel als Änderung vorschlagen.



@Dinobot
Der Bedarf und die Notwendigkeit wird vom Amt darin gesehen, daß ich mich nun seit Jahr und Tag bewerbe und sehr selten überhaupt zu VG eingeladen werde. Wir müßten nun mal etwas machen, so SBchen, weil es sonst immer schwerer wird, je länger ich draußen bin. Und diese Maßnahme mich in ein Praktikum bringen soll.
Ich habe überhaupt kein Argument dagegen. Ich kann ja auch nicht beweisen, oder sinnvoll begründen, daß gerade meine Kurswünsche mehr Erfolg, als diese Zwangsmaßnahme haben. Ich bin ein Informatikmensch und ich kann überhaupt nicht toll vormulieren, noch dazu, um ein Amt oder Gericht von meinen Zukunftsvorstellungen zu überzeugen. Ich kann nur mit Fakten arbeiten. Was war. Was ist. Was sich nicht mehr verändern kann. Prognosen stellen ist ein Unding. Ich kann in alle tausend Himmelsrichtungen analysieren. Was ich auch immer und ständig im Leben mache. Und das macht es ja gerade so schwer, weil ich natürlich die Ansicht des Amtes nachvollziehen kann, worüber ich natürlich schweige und das nicht zugebe. Und die unterlegen das noch mit tatsächlichen Fakten - drei Viertel der Teilnehmer in Arbeit. Ich habe keine Fakten für meine Erfolgsaussichten.



@Zeitkind
Ich kenne die Anweisungen des Trägers natürlich nicht.
Hier könnte ich eine Konkretisierung als Änderung vorschlagen. Und auch in Punkt 7 müßte das Verhalten, welches Anlass zum Abbruch gibt, genau bestimmt werden.



@0zymandias
Sehr schön. Mit der Sichtweise ist ja einiges geklärt. Ich werde dann einfach mal für den Antrittstag OA beantragen, weil dem ja eh zugestimmt wird. So bin ich erstmal aus dem aktuellem Schlamassel raus.



In Punkt 5 stört mich der Zielberuf. Nur habe ich so viele Möglichkeiten, was ich machen könnte und auch wollte, daß ich befürchte, mir selbst ins Bein zu schießen, wenn ich diesen konkret benannt haben möchte. Weil ich ja dann all meine vereinbarten Bewerbungsbemühungen für diesen einen verbraten müßte. Ich habe keine Probleme, genug Stellen, die mir zusagen, für alle meine möglichen Berufe zu finden. Aber für einen einzigen müßte ich auch Stellen mit einbeziehen, die mir nicht zusagen, um meine Anzahl Bewerbungen zu schaffen. Deshalb denke ich, würde ich dieses Wort so stehen lassen.


Muß die die Begründung, warum diese Maßnahme gerade zu mir paßt in der EGV stehen? Reicht es aus, wie in Punkt 5 genannt, mich diese bei der Eingliederung in Arbeit unterstütz?
 
D

Dinobot

Gast
TE sollte hier die Frage beantworten. Dann kannst Du @TE gucken, ob die Maßnahme passt. Dinobot findet sehr viele Informationen, die Dir nützlich werden können.

Zuerst fehlt immer noch der TITEL bzw. die Überschrift der Maßnahme.

Die offiziellen Inhalte allein nützen wenig, weil die eben NICHT den KOMPLETTEN Inhalt wiedergeben.

Wir müßten nun mal etwas machen, so SBchen, weil es sonst immer schwerer wird, je länger ich draußen bin. Und diese Maßnahme mich in ein Praktikum bringen soll.

Bitte beachte: Praktikum birngen SOLL -nicht WIRD. Denn eine Garantie bekommst du dafür nicht. Denn die Vorgaben für die Träger sind meistens nur 10 Prozent bis maximal 15 Prozent der Gesamtteilnehmer.


Ich kenne die Anweisungen des Trägers natürlich nicht.

Die Vorgaben des Trägers -zumindest anhand der Vorgaben seines Auftraggeebers, der BA -die kann man auch Leistungsbeschreibung entnehmen -sofern du hier bitte noch den Namen bzw. den Titel der Maßnahme nennen würdest.
 
G

Gelöschtes Mitglied 63198

Gast
Vielen Dank für all eure Antworten, sinnvollen Unterstützungen und aufputschenden Schmunzeleien.


...Denn der EGV Vorschlag sagt nicht ein einziges Wort darüber aus, warum Du die Maßnahme machen sollst und wie diese Dir im ganz konkreten Fall helfen wird.
Muß SB oder muß SB nicht in der EGV und dann im EGV -VA begründen, warum und/oder wie gerade diese Maßnahme mir hilft?


Das mit dem "sagen" gibt dir nicht zu denken?
Natürlich glaube ich dem Gesagten nicht. Und ich muß meine Möglichkeit auf meine Wunschförderung noch erörtern, um gute Argumente anzubringen. Dieser Umschwung im Amtsverhalten kam so plötzlich. Ich mußte nun erst einmal aus meinem seelischen Tief herauskrabbeln und mich dann mit Wissen zu EGVs, und all dem Rattenschwanz dazu, füttern - suchen, durcharbeiten, weiteres Vorgehen überdenken. Und ruckizucki ging das Amtsringelreihen von vorne los.


Das fällt eindeutig in die Kategorie PaL. Problem anderer Leute.
Dann muß SB halt beizeiten aus dem Knick kommen.
Du könntest - schriftlich und nachweisbar - eine Fristberlängerung fordern.
Schließlich ist Urlaubszeit und Rechtsbeistände hocken nicht auf Bereitschaft zu deinen Füßen.
Diesen Gedanken hatte ich auch. Gut, daß ich darin bestätigt werde. Ich werde dann eine Fristverlängerung fordern - auf die angemessenen vierzehn Tage, die ich bereits im Gespräch mit SB angab.
Wird diese abgelehnt, habe ich ja gute Karten, weil es doch zeigt, daß SB nicht verhandeln will. Und wenn es abgeleht wird, habe ich ja auch automatisch den Abgabetermin, den SB auf sein EGV -Exemplar schrieb, verpaßt und SB wird dann auch automatisch EGV -VA machen.

Ich kann diese Forderung der Fristverlängerung doch am letzten Tag der SB -Frist nachweislich im Amt abgeben? Ist doch dann nicht mein Problem, wenn SB so handelt?
Kann es auch sein, daß SB dann so argumentiert, daß mein ganzes Verhalten schon darauf hindeutet, daß ich nur Zeit rausschinden möchte?
 

erwerbsuchend

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Muß SB oder muß SB nicht in der EGV und dann im EGV -VA begründen, warum und/oder wie gerade diese Maßnahme mir hilft?

Will dein SB dich einer Maßnahme zuweisen, dann muss SB begründet darlegen, welche Defizite du hast und warum ausgerechnet diese Maßnahme, zu der du zugewiesen werden sollst, dafür geeignet ist, deine Defizite zu beheben.

Ich kann diese Forderung der Fristverlängerung doch am letzten Tag der SB -Frist nachweislich im Amt abgeben?
Kann es auch sein, daß SB dann so argumentiert, daß mein ganzes Verhalten schon darauf hindeutet, daß ich nur Zeit rausschinden möchte?

Das kommt auf deinen SB an. Letztlich ist diese Frage ggfs. vor dem SG zu klären. Daher wäre es für dich ratsam, nichts zu unternehmen, was man dir als Vereitelungsabsicht unterstellen könnte. Wenn du also mehr Bedenkzeit für deine EGV brauchst, dann solltest du diese möglichst zeitnah als Fristverlängerung beantragen. Wenn du erst am letzten Tag der ursprünglichen Frist die Fristverlängerung beantragen willst, dann solltest du dies auch glaubhaft begründen können, warum du erst kurz vor Ablauf eine Fristverlängerung beantragst. Zumindest wenn der Fall vor das SG geht, solltest du dafür eine plausible Erklärung haben.
 
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ZarMod

Gast
AW: ALGII - EGV mit Maßnahme, die ich nicht machen möchte und die nie mit mir besprochen wurde.

@Zeitkind
Ich kenne die Anweisungen des Trägers natürlich nicht. Hier könnte ich eine Konkretisierung als Änderung vorschlagen.
Und auch in Punkt 7 müßte das Verhalten, welches Anlass zum Abbruch gibt, genau bestimmt werden.
Genau so geht man das an.
Ich werde dann einfach mal für den Antrittstag OA beantragen, weil dem ja eh zugestimmt wird.
So bin ich erstmal aus dem aktuellem Schlamassel raus.
Kannst Du aber erst, wenn das Ding entweder als Vereinbarung oder ersetzender VA in Sack und Tüten ist.
Ich nehme aber an, Du hattest gescherzt. :icon_wink:
Und hoffentlich verstanden, daß dieser Satz zu Deinen Gunsten beim SB keine Erwähnung findet.
Muß die die Begründung, warum diese Maßnahme gerade zu mir paßt in der EGV stehen?
Reicht es aus, wie in Punkt 5 genannt, mich diese bei der Eingliederung in Arbeit unterstütz?
Die richtige Reihenfolge wäre, den SB durch genügend Argumente zu überzeugen, die Maßnahme rauszunehmen.
Gelingt das nicht, kümmert man sich um die Waage der gegenseitigen Verpflichtungen.
Das rechtliche Gleichgewicht ist sowieso nicht erreichbar, da der Gesetzgeber die Waage manipuliert hat.
Es bleibt Dir also nur, den verhandelbaren Rahmen auf erträgliches Maß zu bringen
oder die Inhalte (erst durch ersetzenden VA rechtswidrig) nach der Verhandlung anzugreifen.
Unterschreiben sollte man den Mist sowieso nicht, da es an der RFB für die Gegenseite fehlt.
Letzteres aber niemals offerieren, weil damit die Verhandlung als abgebrochen bewertet wird.
Erhälst Du die Zuweisung zur Maßnahme, welche übrigens weder in EGV vereinbart-, noch im ersetzenden VA auferlegt werden muß,
verlegst Du den Kriesenschauplatz auf den Maßnahmebeginn und bereitest Dich entsprechend vor.

Das Verhalten gegenüber Maßnahmenträgern (MT)
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Beispielurteile zum Thema Maßnahmen zur Eingliederung
 
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Gelöschtes Mitglied 63198

Gast
AW: ALGII - EGV mit Maßnahme, die ich nicht machen möchte und die nie mit mir besprochen wurde.

Das kommt auf deinen SB an. Letztlich ist diese Frage ggfs. vor dem SG zu klären. Daher wäre es für dich ratsam, nichts zu unternehmen, was man dir als Vereitelungsabsicht unterstellen könnte. Wenn du also mehr Bedenkzeit für deine EGV brauchst, dann solltest du diese möglichst zeitnah als Fristverlängerung beantragen. Wenn du erst am letzten Tag der ursprünglichen Frist die Fristverlängerung beantragen willst, dann solltest du dies auch glaubhaft begründen können, warum du erst kurz vor Ablauf eine Fristverlängerung beantragst. Zumindest wenn der Fall vor das SG geht, solltest du dafür eine plausible Erklärung haben.
Ich werde die Fristverlängerung am Morgen des Tages vor dem Fristende abgeben. Acht Tage sind ja nun nicht die Welt. Ich dachte nicht, daß das alles so kompliziert und, vorallem, umfangreich werden kann.


Genau so geht man das an.
Kannst Du aber erst, wenn das Ding entweder als Vereinbarung oder ersetzender VA in Sack und Tüten ist.
Ich nehme aber an, Du hattest gescherzt. :icon_wink:
Und hoffentlich verstanden, daß dieser Satz zu Deinen Gunsten beim SB keine Erwähnung findet.
Ja, es war ein Scherz. Ich bin noch am Üben. Habe schon gemeistert, wie man Zitate postet. Werde mich demnächst mal Smileys zuwenden. :cheer2: Gibt es auch ein neutrales Cheerleader-Smiley?

Auch habe ich verstanden, daß alle Fehler des SBchen, die zu meinen Gunsten sind, im stillen Einverständnis anzuhnehmen sind. Wobei ich gleich anmerken muß, daß ich mir die Signatur von Texter50 bei meinem EGV -Studium vor einigen Wochen zu eigen machte. Ich saß da nun bei SBchen, selbstbewußt, mit all dem Wissen, daß ich mit ins Amt gekarrt hatte zu meinen Rechten und Pflichten und was einem so als Pflicht geschönrhetorikt wird. Und da mußte ich mir Mühe geben, daß ich nicht unwahrscheinlich überrascht dreinklotze. SBchen belog mich, daß Unterschriften bei MT zu meinen Mitwirkungspflichten gehören. Ich wahr so erstaunt, daß die wirklich so was machen. Natürlich mußte ich mir sehr verkneifen, das korrigieren zu wollen. Ich hätte ja so gerne jemanden mit all dem neugefundenen Wissen zugeschüttet. Nun, die Signatur von Texter50 hat mich davon abgehalten. Denn all die Fehler sind ja meine kleinen Helferlein.


Unterschreiben sollte man den Mist sowieso nicht, da es an der RFB für die Gegenseite fehlt.
Letzteres aber niemals offerieren, weil damit die Verhandlung als abgebrochen bewertet wird.
Auch das hatte ich schon gelernt, daß ich mich immer bereitwillig zeige und niemals sage, daß ich eh keinen Bock habe. Und ich hinterfrage auch sachlich und niemals mit einem vorverurteilendem Zweifel an allem. Dies verkneife ich mir lieber.


Erhälst Du die Zuweisung zur Maßnahme, welche übrigens weder in EGV vereinbart-, noch im ersetzenden VA auferlegt werden muß,
verlegst Du den Kriesenschauplatz auf den Maßnahmebeginn und bereitest Dich entsprechend vor.

Das Verhalten gegenüber Maßnahmenträgern (MT)
Hilfeforum Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen
Beispielurteile zum Thema Maßnahmen zur Eingliederung
Diese Themen hatten mir sehr geholfen, als ich vor einigen Monaten vom Amt so überraschend überfallen wurde und ich Mr. Goggle um seelischen Beistand bat. Und so hier im Forum landete und all das Wiisen in mich hineinschaufelte. Das hat mich sehr beruhigt. Und natürlich werde ich das nochmal studieren, denn ich werde es ja auch gebrauchen, sollte ein EGV -VA kommen, denn ich muß dem VA erstmal folgen, bis mein Widerspruch angenommen wurde oder das Gericht darüber entscheidet.
 
D

Dinobot

Gast
AW: ALGII - EGV mit Maßnahme, die ich nicht machen möchte und die nie mit mir besprochen wurde.

IDiese Themen hatten mir sehr geholfen, als ich vor einigen Monaten vom Amt so überraschend überfallen wurde und ich Mr. Goggle um seelischen Beistand bat. Und so hier im Forum landete und all das Wiisen in mich hineinschaufelte. Das hat mich sehr beruhigt.

Hat dieser "Überfall" mit Deinem ersten Termin in diesem Jahr zu tun, welchen_Du in diesem Zusammenhang in der PN nanntest? Und hattest Du mit dem aktuellen Träger da schon zu tun -und möglicherweise auch schon mit Dieser Maßnahme? Wie ist das dann damals ausgegangen bzw. Inwiefern bist du mit dem Träger verblieben?. Denn laut dessen Homepage begann diese Maßnahme schon Anfang:wink: dieses Jahres regulär zu diesem von Dir angegebenen Termin erstmalig, was mich darauf bringt.


Wenn dem so wäre, dann wüßtest Du wahrscheinlich auch, dass diese Maßnahme -sehr alte Standard-Maßnahme (seit 2012) und immer wieder neu aufgelegt - mit den vielfältigen Namen und leicht veränderten Inhalten : Praxiscenter, PraxisCenter, Praxiscenter plus und sogar selber Inhalt in der Maßnahme Integration durch Praxis (IDP) nicht der Hammer ist. Jedenfalls, was ältere Elo Jahrgänge angeht. Die Maßnahme Praxiscenter wird zudem in Berlin nur noch für die Ziegruppe U25 zugewiesen, eben weil in allen diesen Maßnahmen ein komplexer Kurz-Kurs in den Bereichen -vor Erprobung im Echtbetrieb -per Übungseinheiten vorher im Echtzeitmodus simuliert wird und dann beim AG erprobt werden soll.

Und der der Elo dann -nach spätestens 6 Wochen -falls er nicht vom AG für ein Prakikum übernommen wird - auch den AG wechseln soll.

Die Integrationsqoute ist hier auch sehr unterscheidlich vorgegeben -bis zu 20 Prozent, wenn kaufmännische Module enthalten sind, wie man aus der Auswertung des JC Mettmann beispielhaft ersehen kann:

https://www.jobcenter-mettmann.de/common/library/dbt/sections/_uploaded/171122_AMIP_2018.pdf

Hierbei stellt man auch fest: Es erfolgte dort aber keine langfristige Integration . Und vorher wurden -wohl nur kurzfristig -zwar 27 % Prozent kurz integriert -aber nicht langfristig . Und ebenso viele brachen ab .Das ganz allgemein.

Dein Jobcenter schrieb übrigens die Maßnahme vorher auf einem Portal aus, welches nur gebührenpflichtigen Zugang gewährt, meiner Recherche nach.

Habe aber andere Hinweise, das diese Maßnahmen an sich sehr einseitige Übungsmodule vorgeben oder auch sehr viele -von nur Bau - Elektro, Sanitär, Trockenbau, Heiztechnik, Lager bis HoGa, Pflege, Erziehung, IT , Vertrieb , Verkauf.

Hast du Infos, welche Dein Träger dort anbietet ? Und wäre das in Deinen Augen eine passgenaue Handlungsstrategie, was dieser Träger (mit der Bezeichnung eines Wetterphänomen in dessen Namen ) dir da anbietet? Obwohl Du doch schon viel gemacht haben willst, also doch eigentlich praktische Erfahrung haben solltest.

Jedenfalls hat speziell Dein Jobcenter die passgenaue Integration in seinem Arbeitsmarktprogramm 2018 und die bedarfsgerechte und erfolgsorientierte Nutzung von Fördermaßnahmen für dieses Jahr schwarz auf weiss und ganz allgemein präferiert.

Du solltest nunmehr vergleichen, inwiefern diese Maßnahme Deinem "Bedarf" entsprechen kann und zu einer passgenauen Integration führen kann -bei nur -höchstens -20 Prozent Quote . Dies könnte einer Deiner Argumente sein

Und noch was: Alle vorgenannten Maßnahmen unterstellen eine marktferne Proiflage der Zuordnung zum Unterstüzungsprofil -wobei die Profilage bei den Jobcentern nicht verschwunden ist . Sondern nur mit dem Überbau marktnah oder marktfern eingestuft wurde.

Nach meiner ersten Einschätzung würde ich ein reines und sehr gutes Bewerbungstraining -zum Aussuchen -als Hilfe zur Selbsthilfe eher favorisieren. Meinem Eindruck nach. Und sofern Du noch keines absolviert hättest.

Übrigens: Sofern ein VA eintrudelt und dir das Jobcenter nicht genehmes Verhalten beim Träger unter Sanktionsandrohung stellen will, was die Unterlagen des Trägers angeht, solltest du dieses Urteil kennen:

3. 8 SG Speyer, Beschluss v. 05.01.2016 - S 21 AS 1905/15 ER

Eingliederungsverwaltungsakt hinsichtlich des Inhalts rechtswidrig - Kostenerstattung von Bewerbungskosten - Hausordnung bzw Betriebsordnung des Maßnahmeträgers - aufschiebende Wirkung des Widerspruchs

Leitsatz Dr. Manfred Hammel

1. Ein von einem Jobcenter entsprechend § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt ist als rechtswidrig aufzufassen, wenn aus dieser Verfügung auch die Verpflichtung der Antragstellerin hervorgeht, die Weisungsbefugnis und Hausordnung bzw. Betriebsordnung des privaten Arbeitshilfeträgers zu beachten sowie bestimmt wird, dass von der Antragstellerin zu verantwortende Zuwiderhandlungen vom Jobcenter als ein Verstoß gegen diesen Eingliederungsverwaltungsakt gewertet werden, was die in § 31a SGB II näher bezeichneten „Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen“ nach sich ziehen würde.

2. Hier handelt es sich um eine inhaltlich zu unbestimmte Verpflichtung einer Leistungsbezieherin (§ 33 Abs. 1 SGB X), zumal die Haus- bzw. Betriebsordnung eines privaten Maßnahmenträgers die berufliche Eingliederung von zugewiesenen Leistungsberechtigten nur peripher betrifft. Dies alles kann keine Sanktionsnähe (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II) entsprechender Obliegenheiten sachlich begründen.

Quelle:
Aus dem RST 04/2016
==> 49515631nx55919/rechtsprechungsticker-von-tacheles-f157/tacheles-rechtsprechungsticker-kw-04-2016-t25771.htm

Nachtrag -was die allgemeine Nutzung der vorher erwähnten Maßnahme betrifft, so wie das Dein Jobcenter das plant -ganz allgemein, aus dessen aktuellem Arbeitsmarktprogramm ersichtlich:

Diese Maßnahme sei noch für dieses Jahr geplant bzw. fände statt - unabhänig von den Zeilgruppen -für alle.

(ist auch deshalb in der Rubrik "sonstige Maßnahmen" im Arbeitsmarktprogramm vermerkt.)

Zur Maßnahme selbst wird dann noch dort sinngemäß vermerkt:

Die Phase 2. diene zur Verbesserung der Möglichkeiten auf Festanstellung.

Ein Prakikum bzw. eine Probebeschäftigung solle schon ab der 4. Woche möglich sein -in Phase 3.

Sofern eine Integration erfolgt sei -2 Monate Nachbetreuungspahse zur Stabilisierung vorgesehen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 63198

Gast
AW: ALG II - EGV mit Maßnahme, die ich nicht machen möchte und die nie mit mir besprochen wurde.

Viele herzlichen Dank für all eure Antworten und Bemühungen.

Ich möchte nachstehende Fristverlängerung beantragen.



Sehr geehrte Damen und Herren,

für die mir am xx.xx.xxxx ausgehändigte EGV ist/halte ich eine Bedenkzeit von 14 Werktagen, zzgl. 3 Tage Postlaufzeit, für angemessen.

MFG
BerryBlues


Ich möchte nicht bitten. Und auch nix beantragen. Weil ja dann SBchen entscheiden kann, was eh sein sollte. SB hatte doch die Möglichkeit bereits im Gespräch auf vorgeschlagene angemessene 14 Tage - noch nicht mal Werktage - zu befristen. Und verlängerte die drei Tage auf nur acht. Also kommt natürlich jetzt das volle Kanonenrohr. Ich hab nämlich auch keine Lust, das sachte zu erhöhen. Ich wurde auch mit Panzern überrollt. Auch habe ich diese Form bereits in anderen Threads in Beiträgen von Pixelschieberin gelesen. Was mich in meinem Empfinden bestärkt. Ich bitte gerne, solange alles fair zugeht. Wenn fair mir nicht mehr Beistand leistet, muß ich ja alleine Boxen.

Dann habe ich noch Problem mit dem blauem Teil. Es ist ja schon so, daß ICH das für angemessen halte. Nur möchte ich das gar nicht auf mich beziehen, weil das ja eh allgemein oder üblich oder wie auch immer als angemessen gesehen wird. Das ist scheint mir etwas zu scharf. Weil es ja nirgends so als Fakt steht.

Auch möchte ich nicht EGV -Vorschlag sagen, weil dann ja SB lernt, daß ich weiß, das ich verhandeln kann. Aufgrund des Verhaltens und weil ich immer ruhig und zurückhaltend im Amt bin - was mir nun mit all dem neuen Wissen wahrlich schwer fällt - gehe ich stark davon aus, daß SB denkt, daß ich nicht viel weiß und eine allwissende Hundertschaft hier mir den Rücken stärkt. Deshalb wollte ich SB im Glauben lassen, das ich ja nur Bedenkzeit für die mir ausgehändigte EGV haben möchte. Und ich ja dann "weiß", daß ich nur einen EGV -VA erhalten werde. SB wird ja schon noch früh genug erfahren, daß ich verhandlungsbereit bin. Aber erst NACHdem es Fristverlängerungsschreiben erhalten hat.

Die Bedenkzeit wollte ich gerne so schreiben, weil ich das ganze doch noch etwas "weich" halten möchte. Mein SB gab mir die EGV ja aus eigenem Anlass zum in Ruhe durchlesen mit. Es vielen von keiner Seite Worte wie prüfen oder bedenken. Die Verhandlung war ja nur um Rückgabetage. Da vielen auch nicht diese Worte. Deshalb wollte ich gerne das Prüfen hier vermeiden und SB im Glauben lassen, daß ich wirklich nur lese. Ist nun Bedenkzeit bedenklich?:icon_kinn: Muß es Prüfen heißen?


Äußerst neutrale Option, die mir am besten zusagt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die mir am xx.xx.xxxx ausgehändigte EGV sollte eine Bedenkzeit von 14 Werktagen, zzgl. drei Tage Postlaufzeit, für angemessen gehalten werden.

MFG
BerryBlues

Ob das Amt jetzt darauf reagiert, könnte mir doch Wurst sein, oder? Zeigt dochaber, daß ich verhandeln möchte, oder nicht? Muß ich irgenwie Antrag und Fordern reinbringen. Ich will ja nicht antragen und mein Recht will ich auch nicht beim Amt einfordern, sondern halt nur denen zur Kenntnis geben. Fordern tue ich das doch dann, wenn VAs und/oder Sanktionen kommen und das Gericht diese Forderung für mich erörtert und entscheidet.


Die Frage zur Anrede.
Ich bin ja ein zutiefst höfflicher und zuvorkommender Mensch. Und habe immer direkt an SBchen geschrieben. Als dann aber innerhalb eines Jahres sieben mal das SB gewechselt wurde, habe ich nur noch an Damen und Herren geschrieben. Das war mir zu doof, daß ich direkt anrede und das Gegenüber eh nicht mehr da ist, ich also gegen die Wand rede. Wenn die intern ändern, wie die Hasen rammeln, dann sollte mir das doch jucke sein. Seit dem habe ich nicht mehr direkt an irgendeinen SB , der im Briefkopf stand, geschrieben. Zumal ja noch Post - VVs, Zuweisungen - von anderen verschickt werden, und dann doch nur der pAP da steht. Nun ist aber dieser EGV -Vorschlag da. Aber auch ein Vorschlag kann doch von jedem X-beliebigen potenziellen neuen SB weiterbearbeitet, verhandelt, abgeschlossen und verVAte(l)d werden. Wenn aktuelles EGV -Vorschlags-SBchen nun jetzt nicht mehr mein pAP ist, ist es doch gut, wenn ich allgemein Damen und Herren anspreche. Das geht doch eh ins richtige Postkörbchen.

Eine weitere Frage ist die Form. Darf ich das formlos und in schön leserlicher Handschrift - nachweislich - abgeben? Ich mache alles mit dem Amt per Handschrift. Und es gab nie ein Problem.


Man-o-man, soviel Schriebs, wegen einem Satz.:doh:
 

Pixelschieberin

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AW: ALG II - EGV mit Maßnahme, die ich nicht machen möchte und die nie mit mir besprochen wurde.

Loriot antwortete gelegentlich mit einem entschiedenen Vielleicht.
[...] für die mir am xx.xx.xxxx ausgehändigte EGV ist/halte ich eine Bedenkzeit von 14 Werktagen, zzgl. 3 Tage Postlaufzeit, für angemessen. [...]
SB hielt weniger für angemessen.
Und nun weiter?

Wenn du Forderungen stellst, solltest du sie auch klar formulieren und nicht darauf bauen, daß der andere "schon weiß", was du wollen könntest.
 
G

Gelöschtes Mitglied 63198

Gast
Danke Pixelschieberin fürs drüberschauen. Da müßte jetzt hin, daß ich eine Fristverlängerung bis zum xx.xx.xxxx foredere. Ich tue mich aber unheimlich schwer, dieses Fordern da anzugeben, weil es doch nirgends in Stein gemeiselt steht.


Sehr geehrte Damen und Herren,

für die mir am xx.xx.xxxx ausgehändigte EGV sollte eine Bedenkzeit von 14 Werktagen, zzgl. drei Tage Postlaufzeit, für angemessen gehalten werden und verlängert somit die Frist bis zum xx.xx.xxxx.

MFG
BerryBlue
 

Pixelschieberin

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Hier ein Diskussionsvorschlag:
Sehr geehrte Frau Merkbefreit,
bereits am dd.mm.yyyy bestand Uneinigkeit über die Frist, die ich zur Prüfung der von Ihnen ausgedruckten Eingliederungsvereinbarung benötige.
Der zugebilligte Zeitraum erschien mir bereits vor Ort als zu knapp bemessen.
Eine Recherche ergab, dass lediglich X Tage selbst von der aktuellen Rechtsprechung als zu kurz erachtet werden.
Das wird darin begründet sein, daß kundige Ratgeber nicht auf Bereitschaft sitzen.
Besonders zur Ferienzeit ist nicht mit baldigen Terminen auf Spontananrufe hin zu rechnen.

Deshalb muß ich auf Fristverlängerung auf die bereits beim Termin vorgeschlagenen 14 Tage zuzüglich der Postlaufzeit/en bestehen, die im Übrigen von der aktuellen Rechtsprechung als angemessen bewertet werden.
Für den zunächst letzen Termin, mögliche Einwände vorzutragen, Änderungsvorschläge zu unterbreiten, etc. habe ich mir den dd.mm.yyyyy vorgemerkt.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Der, den du sehr gerne haben kannst.
Deine Entscheidung.
Deine Verantwortung.

Ich würde extra keine Versprechungen machen, OB Änderungen. etc. kommen werden.
Sobald die Frist ereignislos verstrichen ist, kann SB den VA immer noch los treten.

***
Den Nachweis, daß das Schreiben im Machtbereich des Adressaten angekommen ist, muß der Absender bringen.
mir meinte:
Die Nachweisbarkeit des Eingangs meiner Schreiben stelle ich mit der Methode "doppelt gemoppelt" auf niedrigem Kostenniveau sicher.
Die als zu häufig empfundene Erwähnung der Vorgehensweise geht einer Mit-Forentin zwar voll auf den Docht - aber - da ich nicht davon ausgehen kann, daß Noobs sie sogleich finden werden, werde ich mir trotzdem weiterhin erlauben, diese Verlinkung zur Verfügung zu stellen.
Mein JC hat sich unlängst darauf verlegt, nur die jeweils erste Seite eines Fax' erhalten zu haben.
Das ist die Seite, die das Sendeprotokoll "abbildet"
Die fünf anderen seien unleserlich/nicht komplett übermittelt worden.

Also - gehen mehrseitige Dokumente ab heute peu a peu raus. :biggrin:
 
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G

Gelöschtes Mitglied 63198

Gast
Ich möchte mich hier tausendmal für alle Antworten, fleißigen Hilfen, Dokumente und Leitfäden bedanken.


Ich wollte heute das Amtsringelreihen mit weiteren Beschreibungen und eingescannten Dokumenten erweitern, bin aber seelisch nicht dazu in der Lage. Hab ja schon wieder eine halbe Ewigkeit an diesem einen Satz gebastelt. Leider.
 
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