G
Gelöschtes Mitglied 63198
Gast
ALG II - EGV mit Maßnahme, die ich nicht machen möchte und die nie mit mir besprochen wurde.
Vielen herzlichen Dank, daß es euch gibt.
Vor einigen Monaten erhielt ich ganz unerwartet und negativ überraschend per Post eine EGV mit einer Maßnahme, die ich nicht machen möchte und was auch nie mit mir besprochen wurde. Kurz davor gab es noch anderes negatives Amtsverhalten. Für mein Empfinden ist es unfair.
Ich war seelisch so angeschlagen, daß selbst mein Körper bockte. Kein Appetit. Kein Hunger. Schwach. Weinkrämpfe. Schlafstörung. Angst. Panik. Natürlich habe ich in dieser Zeit viele nächtliche Stunden Mr. Goggle mit seinem Allwissen um seelischen Beistand erbeten. Und so bin ich eher über kurz als lang hier gelandet. Und ich war überrascht von all diesem nützlichen Wissen zu genau meinem Übel.
Ich habe unwahrscheinlich viel gelernt. Zu meinen Rechten. Zu meinen Pflichten. Werden doch sogenannte Pflichten einem gerne vom Amt schön rhethorisch verpackt untergejubelt.
Nochmals, Danke für dieses Forum. Zeigt es doch Wege, wie man diesem Amtsknüppel selbstbewußt entgegentreten kann. All das Wissen ist beruhigend.
Nun zu meinem Anliegen.
Ich lebe seit viel mehr als zwei Jahren von ALG II . Zu Beginn habe ich in froher Hoffnung, passend zu meinem Lebenslauf, "Tonnen" an Kurse aus dem Kursnet angekarrt. Ich war vollster Gewissheit, daß dies doch gewünschte Mitwirkung ist und ich dann auch selber schnell wieder beruflich Fuß fasse. Ich hatte ein sehr nettes SBchen. Wir hatten immer über irgendetwas gelacht. Hatte nie etwas gleich abgeblockt, ist auf alle meine Fragen ausführlich eingegangen und hat immer erst einmal woanders nachgeforscht, ob doch irgendetwas möglich sein könnte. Ich bekomme nix, weil ich zu viel gelernt und gemacht habe. So viel tolles Verwertbares. Nun, nach all diesen Jahren sieht man, wie verwertbar es war.
All diese Jahre hatte ich EGVs mit dem gleichen Inhalt. Ich weiß, das ich meine Kurse nicht bekomme, also werde ich das Amt nicht damit nerven. Dafür habe ich auch nur meine handvoll Bewerbungen abliefern müssen. Dies wurde natürlich nie so besprochen. Das ist meine einfache faire Deutung. Ich konnte sehr gut damit leben. Die Jahre gingen ins Land. Die SBchen wechselten, die EGV blieb gleich. Und nun auf einmal o.g. Umschwung.
Ich hatte die Psycho-EGV nicht unterschrieben. Erhielt Angebot mit RFB . Bin am ersten Tag hin. Wurde nach Hause geschickt, weil ich keine drei Kreuze machte. SB fragte mich zu diesem Tag. Ich sagte, daß ich einfach mal auf den aktuellen Stand der Technik kommen müßte. SB sagt dazu, daß es keinen Spielraum dafür gibt. Ich weiß, daß ich durch die Raster der Gesetzte zu solcher Weiterbildung falle. (Dieses möchte ich ein ander Mal im Forum erörtern.) Ich muß aber doch nicht das machen, was das Amt mir geben will, nur weil ich nix anderes bekommen kann? Wenn ich schon eine Maßnahme machen soll, dann eine, die ich machen möchte.
Vor einigen Tagen erhielt ich angehängte EGV . Nun wurde MAT nochmal gelobt, da drei Viertel der Teilnehmer Arbeit hätten. Die Frage nach der Qualität dieser Verträge habe ich mir vergniffen. Denn ich möchte dieses Ding ja nicht besprochen haben. SBchen merkte sofort, daß ich dort nicht unterschreibe und gab sie mir zum Durchlesen mit. Wollte sie bereits nach drei Tagen wieder haben. Ich sagte, vierzehn Tage seien angemessen. SBchen war das zu lang und gab acht Tage mit der Begründung, das SB sonst keine Zeit hat den VA zu machen, wegen der Post. Diese Begründung empfinde ich schon als Nötigung. Die MAT soll vier Wochen nach Erhalt der EGV anfangen.
Es wurde mir nie im Amt gesagt, daß ich nach Erhalt einer EGV Änderungsvorschläge einreichen kann.
Ich habe hier bereits gelernt, daß ich Fehler in der EGV lassen sollte, da diese dann in den VA mit übernommen werden und so einfach, aufgrund dieser Fehler, vom Gericht für nichtig erklärt wird (oder wie immer das genannt wird).
Ich möchte nicht die kleinen Fehler als Änderungsvorschläge angeben. Auch in den vergangenen EGVs waren Fehler drinne, die da nicht drinn hätten sein sollen. Es waren keine Werktage. Es waren Kannangaben. Es gab Angaben, die eh im Gesetz stehen. Ich konnte sehr gut damit leben. Ich möchte mich nicht auf die niederen Details erniedrigen lassen. Sonst sagt SBchen, daß es doch nun genug Änderungen nach meinen Wünschen gemacht hat. Denn mir geht es um das Hauptthema, die Maßnahme. Vielleicht baut das Amt ja extra deswegen diese Minifehler ein, damit es Möglichkeiten zu Änderungen gibt und man somit auf den kleinen Dingen rumreitet und man dann nicht mehr sagen kann, daß es keine Verhandlung gab. Vielleicht gibt das Amt diese kleinen Fehler zum Anbeisen, um von der Hauptsache abzulenken. Und wenn nun alle kleinen Fehler als Änderungsvorschlag abgeändert oder vom Gericht angekreidet wurden, sind sie irgendwann, nach unzähligen künftigen EGVs und EGV -VAs, weg. Und dann gibt es nur noch die Maßnahme.
Die EGV beginnt am Tag des Erhalt und ist bis auf weiteres gültig.
MAT geht über vier Wochen Bewerbertraining und zwölf Wochen Probearbeiten bei verschiedenen Arbeitgebern. Einmal die Woche ein Gespräch mit Arbeitgeber und MAT-Männiken. Betreutes Bravsein. Und natürlich wird dem potentiellen Arbeitgeber der Eingliederungszuschuß ums Maul gehonigt. Ein Teilnehmer erzählte mir, daß der Stoff der vier Wochen, an einem Tag gemacht werden könnte. Teilnehmer hat sich etwas mitgebracht, um beschäftigt zu sein. Wenn ich das schon höre, gehe ich vor langer Weile ein. Und es kommen mir die Tränen, während ich das schreibe, bei all der vergammelten Zeit, in der ich ein neues Technikdings lernen könnte.
Nun hab' ich über all dieses Tippen ganz vergessen, was ich denn nun fragen wollte. Dieses ganze Thema geht mir so wust durch den Kopf. Und dann hängt da noch ein ganzer Schwanz an Erklärungen, Einscannungen, Eintippungen, Erläuterungen dran.
Ist es genug, wenn ich als Änderungsvorschlag eine Liste von Kursen aus dem Kursnet abgebe? Muß ich auf einzelne Punkt eingehen? Ich muß doch da nicht einzelne Punkte, Paragraphen, Sätze oder Worte geändert haben wollen? Denn Hauptsache dieser EGV ist die Maßnahme. Und ich muß das doch auch nicht begründen, oder?
Kann mir diese Sinnlosmaßnahme aufgehalst werden, weil ich nix anderes erhalten kann. Weil ich nix Besseres anbieten kann. SBchen wird das ja immer wieder runterleiern, bis ich das Ding gemacht habe. Und mir sagen, daß SBchen mir immer wieder sagte, daß ich meinen Vorschlag von Gesetzes wegen nicht erhalte und ich doch nun mal das vergessen sollte und doch endlich mal was machen sollte. Was, das ich vom Gesetz her erhalten kann.
Wird es irgendwann als besprochen angenommen, weil SB das immer wieder runterleiert und diese Sache ja nun schon seit Monaten im "Gespräch" ist? Tue ich nicht mitwirken, weil ich diesen ewig selben Vortrag teilnahmslos dasitzend anhöre, weil ich eh nix Besseres anbieten kann oder dagegen vorbringen könnte?
Vielen herzlichen Dank, daß es euch gibt.
Vor einigen Monaten erhielt ich ganz unerwartet und negativ überraschend per Post eine EGV mit einer Maßnahme, die ich nicht machen möchte und was auch nie mit mir besprochen wurde. Kurz davor gab es noch anderes negatives Amtsverhalten. Für mein Empfinden ist es unfair.
Ich war seelisch so angeschlagen, daß selbst mein Körper bockte. Kein Appetit. Kein Hunger. Schwach. Weinkrämpfe. Schlafstörung. Angst. Panik. Natürlich habe ich in dieser Zeit viele nächtliche Stunden Mr. Goggle mit seinem Allwissen um seelischen Beistand erbeten. Und so bin ich eher über kurz als lang hier gelandet. Und ich war überrascht von all diesem nützlichen Wissen zu genau meinem Übel.
Ich habe unwahrscheinlich viel gelernt. Zu meinen Rechten. Zu meinen Pflichten. Werden doch sogenannte Pflichten einem gerne vom Amt schön rhethorisch verpackt untergejubelt.
Nochmals, Danke für dieses Forum. Zeigt es doch Wege, wie man diesem Amtsknüppel selbstbewußt entgegentreten kann. All das Wissen ist beruhigend.
Nun zu meinem Anliegen.
Ich lebe seit viel mehr als zwei Jahren von ALG II . Zu Beginn habe ich in froher Hoffnung, passend zu meinem Lebenslauf, "Tonnen" an Kurse aus dem Kursnet angekarrt. Ich war vollster Gewissheit, daß dies doch gewünschte Mitwirkung ist und ich dann auch selber schnell wieder beruflich Fuß fasse. Ich hatte ein sehr nettes SBchen. Wir hatten immer über irgendetwas gelacht. Hatte nie etwas gleich abgeblockt, ist auf alle meine Fragen ausführlich eingegangen und hat immer erst einmal woanders nachgeforscht, ob doch irgendetwas möglich sein könnte. Ich bekomme nix, weil ich zu viel gelernt und gemacht habe. So viel tolles Verwertbares. Nun, nach all diesen Jahren sieht man, wie verwertbar es war.
All diese Jahre hatte ich EGVs mit dem gleichen Inhalt. Ich weiß, das ich meine Kurse nicht bekomme, also werde ich das Amt nicht damit nerven. Dafür habe ich auch nur meine handvoll Bewerbungen abliefern müssen. Dies wurde natürlich nie so besprochen. Das ist meine einfache faire Deutung. Ich konnte sehr gut damit leben. Die Jahre gingen ins Land. Die SBchen wechselten, die EGV blieb gleich. Und nun auf einmal o.g. Umschwung.
Ich hatte die Psycho-EGV nicht unterschrieben. Erhielt Angebot mit RFB . Bin am ersten Tag hin. Wurde nach Hause geschickt, weil ich keine drei Kreuze machte. SB fragte mich zu diesem Tag. Ich sagte, daß ich einfach mal auf den aktuellen Stand der Technik kommen müßte. SB sagt dazu, daß es keinen Spielraum dafür gibt. Ich weiß, daß ich durch die Raster der Gesetzte zu solcher Weiterbildung falle. (Dieses möchte ich ein ander Mal im Forum erörtern.) Ich muß aber doch nicht das machen, was das Amt mir geben will, nur weil ich nix anderes bekommen kann? Wenn ich schon eine Maßnahme machen soll, dann eine, die ich machen möchte.
Vor einigen Tagen erhielt ich angehängte EGV . Nun wurde MAT nochmal gelobt, da drei Viertel der Teilnehmer Arbeit hätten. Die Frage nach der Qualität dieser Verträge habe ich mir vergniffen. Denn ich möchte dieses Ding ja nicht besprochen haben. SBchen merkte sofort, daß ich dort nicht unterschreibe und gab sie mir zum Durchlesen mit. Wollte sie bereits nach drei Tagen wieder haben. Ich sagte, vierzehn Tage seien angemessen. SBchen war das zu lang und gab acht Tage mit der Begründung, das SB sonst keine Zeit hat den VA zu machen, wegen der Post. Diese Begründung empfinde ich schon als Nötigung. Die MAT soll vier Wochen nach Erhalt der EGV anfangen.
Es wurde mir nie im Amt gesagt, daß ich nach Erhalt einer EGV Änderungsvorschläge einreichen kann.
Ich habe hier bereits gelernt, daß ich Fehler in der EGV lassen sollte, da diese dann in den VA mit übernommen werden und so einfach, aufgrund dieser Fehler, vom Gericht für nichtig erklärt wird (oder wie immer das genannt wird).
Ich möchte nicht die kleinen Fehler als Änderungsvorschläge angeben. Auch in den vergangenen EGVs waren Fehler drinne, die da nicht drinn hätten sein sollen. Es waren keine Werktage. Es waren Kannangaben. Es gab Angaben, die eh im Gesetz stehen. Ich konnte sehr gut damit leben. Ich möchte mich nicht auf die niederen Details erniedrigen lassen. Sonst sagt SBchen, daß es doch nun genug Änderungen nach meinen Wünschen gemacht hat. Denn mir geht es um das Hauptthema, die Maßnahme. Vielleicht baut das Amt ja extra deswegen diese Minifehler ein, damit es Möglichkeiten zu Änderungen gibt und man somit auf den kleinen Dingen rumreitet und man dann nicht mehr sagen kann, daß es keine Verhandlung gab. Vielleicht gibt das Amt diese kleinen Fehler zum Anbeisen, um von der Hauptsache abzulenken. Und wenn nun alle kleinen Fehler als Änderungsvorschlag abgeändert oder vom Gericht angekreidet wurden, sind sie irgendwann, nach unzähligen künftigen EGVs und EGV -VAs, weg. Und dann gibt es nur noch die Maßnahme.
Die EGV beginnt am Tag des Erhalt und ist bis auf weiteres gültig.
MAT geht über vier Wochen Bewerbertraining und zwölf Wochen Probearbeiten bei verschiedenen Arbeitgebern. Einmal die Woche ein Gespräch mit Arbeitgeber und MAT-Männiken. Betreutes Bravsein. Und natürlich wird dem potentiellen Arbeitgeber der Eingliederungszuschuß ums Maul gehonigt. Ein Teilnehmer erzählte mir, daß der Stoff der vier Wochen, an einem Tag gemacht werden könnte. Teilnehmer hat sich etwas mitgebracht, um beschäftigt zu sein. Wenn ich das schon höre, gehe ich vor langer Weile ein. Und es kommen mir die Tränen, während ich das schreibe, bei all der vergammelten Zeit, in der ich ein neues Technikdings lernen könnte.
Nun hab' ich über all dieses Tippen ganz vergessen, was ich denn nun fragen wollte. Dieses ganze Thema geht mir so wust durch den Kopf. Und dann hängt da noch ein ganzer Schwanz an Erklärungen, Einscannungen, Eintippungen, Erläuterungen dran.
Ist es genug, wenn ich als Änderungsvorschlag eine Liste von Kursen aus dem Kursnet abgebe? Muß ich auf einzelne Punkt eingehen? Ich muß doch da nicht einzelne Punkte, Paragraphen, Sätze oder Worte geändert haben wollen? Denn Hauptsache dieser EGV ist die Maßnahme. Und ich muß das doch auch nicht begründen, oder?
Kann mir diese Sinnlosmaßnahme aufgehalst werden, weil ich nix anderes erhalten kann. Weil ich nix Besseres anbieten kann. SBchen wird das ja immer wieder runterleiern, bis ich das Ding gemacht habe. Und mir sagen, daß SBchen mir immer wieder sagte, daß ich meinen Vorschlag von Gesetzes wegen nicht erhalte und ich doch nun mal das vergessen sollte und doch endlich mal was machen sollte. Was, das ich vom Gesetz her erhalten kann.
Wird es irgendwann als besprochen angenommen, weil SB das immer wieder runterleiert und diese Sache ja nun schon seit Monaten im "Gespräch" ist? Tue ich nicht mitwirken, weil ich diesen ewig selben Vortrag teilnahmslos dasitzend anhöre, weil ich eh nix Besseres anbieten kann oder dagegen vorbringen könnte?