Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und bitte daher um Nachsicht und Mitteilung, falls ich an irgendeiner Stelle Fehler mache.
Ich war am vergangenen Donnerstag erstmals nach meinem ALG-II-Erstantrag zur "Besprechung meiner beruflichen Situation";
Ich war sehr überrascht, dass in der Einladung nebst "Arbeitspaket" auch die Aufforderung stand, sämtliche Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) in Kopie mitzubringen und einzureichen. Es gibt zahlreiche Gründe, damit nicht einverstanden zu sein - allem voran der Datenschutz. Vor allem aber auch, weil ich mich ja nicht beim Jobcenter bewerbe und absolut in der Lage bin, Bewerbungen zu schreiben (Masterabschluss [gerade abgeschlossen] zzgl. 2 Bachelorabschlüsse, vorangehende und studienbegleitende Berufserfahrung; technikverständig, d.h. ich kann mich im Netz durchaus fähig bewegen) lehnte ich die Herausgabe daher ab, war aber absolut bereit, eine Kurzzusammenfassung zu geben und mich ausführlich über meinen Werdegang sowie meine Bewerbungsbemühungen zu unterhalten. Die Reaktion war unfreundlich, maßregelnd und drohend:
Eine weitere Überraschung ergab sich dann: Mein kompletter Lebenslauf sollte in das System des Jobcenters eingegeben werden, weil meine Bearbeiterin gar nicht über die Ausbildung verfügt, mir Vermittlungsvorschläge zukommen zu lassen und dies daher eine andere Abteilung übernehmen sollte. Diese könne angeblich ohne eine vollständige Eingabe meiner Daten ins System keinerlei Jobvorschläge an mich herausschicken. Danach stellte sich heraus, dass meine Bearbeiterin mit grundlegenden Berufsbezeichnungen (bspw. "Associate", "Business Developer") in meinem Interessengebiet (Unternehmensberatung) nichts anfangen konnte. Ich finde das nicht tragisch, da ich mir selbst helfen kann und möchte - nur mir dann vorzuwerfen, ich wolle keine Hilfe annehmen bzw. würde mich verweigern, finde ich anmaßend. Wie so häufig sieht es ja vielmehr danach aus, dass das Amt in Form zumindest dieser Bearbeiterin mir nicht helfen kann.
Im letzten Schritt wurde mir - noch bei diesem ersten Termin - die Eingliederungsvereinbarung vorgelegt, die ich natürlich nicht unterschrieben habe, sondern hier sehr gerne erst prüfen lassen möchte. Ich bitte Euch liebe Leute um Eure Hilfe: Fällt Euch etwas auf? Gibt es anfechtbare Inhalte?
Danke schon einmal und viele Grüße!
ich bin neu hier im Forum und bitte daher um Nachsicht und Mitteilung, falls ich an irgendeiner Stelle Fehler mache.
Ich war am vergangenen Donnerstag erstmals nach meinem ALG-II-Erstantrag zur "Besprechung meiner beruflichen Situation";
Ich war sehr überrascht, dass in der Einladung nebst "Arbeitspaket" auch die Aufforderung stand, sämtliche Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) in Kopie mitzubringen und einzureichen. Es gibt zahlreiche Gründe, damit nicht einverstanden zu sein - allem voran der Datenschutz. Vor allem aber auch, weil ich mich ja nicht beim Jobcenter bewerbe und absolut in der Lage bin, Bewerbungen zu schreiben (Masterabschluss [gerade abgeschlossen] zzgl. 2 Bachelorabschlüsse, vorangehende und studienbegleitende Berufserfahrung; technikverständig, d.h. ich kann mich im Netz durchaus fähig bewegen) lehnte ich die Herausgabe daher ab, war aber absolut bereit, eine Kurzzusammenfassung zu geben und mich ausführlich über meinen Werdegang sowie meine Bewerbungsbemühungen zu unterhalten. Die Reaktion war unfreundlich, maßregelnd und drohend:
Eine weitere Überraschung ergab sich dann: Mein kompletter Lebenslauf sollte in das System des Jobcenters eingegeben werden, weil meine Bearbeiterin gar nicht über die Ausbildung verfügt, mir Vermittlungsvorschläge zukommen zu lassen und dies daher eine andere Abteilung übernehmen sollte. Diese könne angeblich ohne eine vollständige Eingabe meiner Daten ins System keinerlei Jobvorschläge an mich herausschicken. Danach stellte sich heraus, dass meine Bearbeiterin mit grundlegenden Berufsbezeichnungen (bspw. "Associate", "Business Developer") in meinem Interessengebiet (Unternehmensberatung) nichts anfangen konnte. Ich finde das nicht tragisch, da ich mir selbst helfen kann und möchte - nur mir dann vorzuwerfen, ich wolle keine Hilfe annehmen bzw. würde mich verweigern, finde ich anmaßend. Wie so häufig sieht es ja vielmehr danach aus, dass das Amt in Form zumindest dieser Bearbeiterin mir nicht helfen kann.
Im letzten Schritt wurde mir - noch bei diesem ersten Termin - die Eingliederungsvereinbarung vorgelegt, die ich natürlich nicht unterschrieben habe, sondern hier sehr gerne erst prüfen lassen möchte. Ich bitte Euch liebe Leute um Eure Hilfe: Fällt Euch etwas auf? Gibt es anfechtbare Inhalte?
Danke schon einmal und viele Grüße!