Meine Frau bekommt nun endlich Arbeit ab 7.12.09 halbtags 6h
,so nun hatte sie eine Kassenmaßnahme 14 Tägig damit sie wieder in ihren Job hereinkommt ,heute erreicht uns der Brief das das Alg II nach §11 SGB II vorläufig eingestellt wird ab 1/2010
sie hat bis jetzt noch nicht mal eine Änderungsbescheid abgegeben da sie noch keinen Arbeitsvertrag hat und den erst am 7.12.09 bekommt aber wie verhalte ich mich ,da dies kein Aufhebungsbescheid ist sehe ich mit einem Widerspruch schwarz ich glaube das ist kein Verwaltungsakt und somit ein Widerspruch nicht zulässig ??? Lohn und Lohnzettel wird sie ja auch nicht vor dem 15.01.2010 bekommen also was soll das . Was ist mit dem Zuflußprinzip.



